Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694382 times)

shbaco

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k Entgeltgruppenzulage
« Antwort #1485 am: 04.11.2019 15:03 »
Ich sehe das auch so. Fakt ist, die Entgeltgruppenzulage steht ab dem 01.01.2020 zu Dispotion oder anders ausgedrückt sie fällt weg und zwar in den Gruppen 9a und 9b, also ab dem 01.01.2020 ist diese defintiv weg.

Es besteht somit kein Rechtsanspruch! Ein Durchführungshinweis ist ein Witz. Somit ist es eine freiwillige Zahlung. Durchführungshinweis (Übertrariflich) ist eine "kann" Zahlung und gültig bis auf widerruf, oder?
Ich Frage mich warum sollte der AG hier (on Top) etwas bezahlen, wozu es kein Anspruch für den AN / TB (aus der Tätikeitkeit) ergibt.

Somit finden ich den Tarifvertrag, nachträglich betrachtet, nicht nur eine Katastrophe sondern auch noch richtig Stümperhaft. Weil es nach fast 11 Monaten und zig Gespräche zwischen Tarfparteien immer noch keine klare Aussage gibt, wer, was, wann und wie bekommt. Es ist toll, was diese Forum hier bietet und auch die sehr guten fundierte Aussagen. Danke an dieser Stelle an die Profis.

Wenn ich das richtig gelesen und verstanden habe, muß ich als AN hier tätig werden, wenn ich von 9a nach 9b kommen will (vorrausgesetzt man erfülle die Anforderungen und ist nach staatl. gepr. Techniker in Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 eingruppiert). Um am Ende des Monats nicht weniger Geld (verlust der Entgeltgruppenzulage) hinnnehmen zu müßen, das wird ein unschöne Überraschung für einige werde, da bin ich mir sicher. Also es gibt kein Automatismus.

Der Garantiebtrag (von 9a auf 9b) ist statisch und verfällt bei der Nächstenstufe ( z.B. von 5 auf 6)?
Ab dem 01.01.2020 gitb es keine Entgeltgruppenzulage mehr somit erhalten die TB in 9a defintiv weniger Geld, oder?

Bei uns gibt es auch 13 Jahre nach Überleitung der Tarifbeschäftigten aus dem BAT in den TV-L, leider noch keinen einzigen Techniker mit Entgeltgruppenzulage.

Im Prinzip konnte kein Techniker unserer Behördenleitung nachweisen, dass er "schwierige Tätigkeiten" ausführt und somit einen entsprechenden Anspruch hat. Es scheitert an fehlenden Stellenbeschreibungen und am Willen unserer Verwaltung.

Ich gehöre zu zwei Zeichner in unsere Behörde die aus dem BAT mit Besitzstandwahrung Technikerzulage sich derzeit in der E9 befinden.

Frage an die Experten:
Was passiert jetzt eigentlich wenn ich 2020 einen Höhergruppierungsantrag nach 9b stelle und unsere Verwaltung wie bisher auch das Tätigkeitmerkmal "schwierige Tätigkeiten" nur bedingt mit 30 oder 40 % anerkennt?

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1486 am: 04.11.2019 15:07 »
Die Technikerzulage war nie eine Zulage für Techniker, sondern für TB mit technischer Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.

Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, kann ein Antrag auf Höhergruppierung nicht gestellt werden. Er wäre schlicht unbeachtlich und bedürfte weder Bearbeitung noch Antwort durch den AG.

shbaco

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1487 am: 04.11.2019 15:33 »
Die Technikerzulage war nie eine Zulage für Techniker, sondern für TB mit technischer Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.

Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, kann ein Antrag auf Höhergruppierung nicht gestellt werden. Er wäre schlicht unbeachtlich und bedürfte weder Bearbeitung noch Antwort durch den AG.

Hallo Spid,
vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, jedenfalls bin ich 2006 als Zeichner (als sonstiger Ang.)in der Vb Fg.1 nach BAT II L mit 7,5 Vergütungsgruppenzulage in die E9 Fg.1 mit Besitzstandszulage überführt worden.


TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,074
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1488 am: 04.11.2019 15:39 »
Die Technikerzulage war nie eine Zulage für Techniker, sondern für TB mit technischer Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.

Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, kann ein Antrag auf Höhergruppierung nicht gestellt werden. Er wäre schlicht unbeachtlich und bedürfte weder Bearbeitung noch Antwort durch den AG.

Hallo Spid,
vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, jedenfalls bin ich 2006 als Zeichner (als sonstiger Ang.)in der Vb Fg.1 nach BAT II L mit 7,5 Vergütungsgruppenzulage in die E9 Fg.1 mit Besitzstandszulage überführt worden.
Dann kannst du den Antrag stellen und bist in EG9b höhergruppiert.

nichts_tun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 774
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1489 am: 05.11.2019 14:10 »
Einige Arbeitgeber fangen sich in der EDV. Statt die paar komplizierten Fälle per Hand in den Bezügestellen einzupflegen, versuchen sie, den IT-Dienstleistern, das Überleitungsrecht zu erklären. Selber Schuld.
Die Tarifverträge sind seit Mitte September unterschrieben.

Immer ist die böse EDV Schuld. Ach Moment, wer hat die denn eingekauft...? Wie Spid schon schrieb, ein paar Klagen auf Lohnverzug und die AGs würden vielleicht doch etwas kompetenter werden, bspw. in Fragen der EDV oder Ausgestaltung des Tarifrechts (m. E. wäre die Einführung der EG 9a und EG 9b besser zum 01.01.2020 durchgeführt worden).

Mahlzeit

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 119
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1490 am: 05.11.2019 20:49 »
Die Umstellung zum 01.01.2020 wäre neutral betrachtet in der Tat besser gewesen. Will mich nicht beschweren, dass es anders ist, aber rein logistisch und logisch wäre dies ein einfacherer Weg gewesen.

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1491 am: 06.11.2019 11:05 »
Immer ist die böse EDV Schuld.

Keineswegs. Der Auftraggeber ist Schuld. Die ITler können nix dafür, die verdienen ihr Geld damit und werden wohl kaum sagen, "Nein, die 50k lass mal stecken, da bist du mit Zettel und Stift schneller."

Termin 1.1.20 hätten die AG sicher gemacht. :)

Es ist nur ein verschwindend kleine Gruppe Betroffener - insgesamt betrachtet. Klagen beschleunigen den Prozess nicht. Die paar Cent Verzugszinsen... auch nicht.


Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1492 am: 06.11.2019 11:19 »
Es gibt ein bewährtes Prinzip: Lernen durch Schmerz. Ein paar Cent Verzugszinsen verursachen den wohl etwa tausendfachen Aufwand dessen beim AG, ein paar tausend Gütetermine wahrzunehmen, um kein Versäumnisurteil zu riskieren, stellt auch hinreichenden Schmerz für einen Lernprozess dar.

Admin

  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 547
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1493 am: 07.11.2019 23:53 »
1500 Postings zu diesem Thema! Wow!

Das "sticky" Bit ist nun entfernt.

Mahlzeit

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 119

hannes123

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 63
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1495 am: 08.11.2019 11:25 »
Sind denn diese Durchführungshinweise einsehbar?!?!

carlos1977

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1496 am: 08.11.2019 11:37 »
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/teil-2-der-umsetzung-der-tariferhoehung-fuer-beschaeftigte-nach-tv-l-182344.html

Niedersachsen hat dies heute bekanntgegeben. Sehr aussagekräftig :-)

In den nächsten Abrechnungsmonaten werden für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder daher die ausstehenden strukturellen Änderungen und die Erhöhung, bzw. Neuberechnung bestimmter Bezügebestandteile rückwirkend zum 1. Januar 2019 umgesetzt...


in den nächsten Monaten??  :o

TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,074
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1497 am: 08.11.2019 11:49 »
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/teil-2-der-umsetzung-der-tariferhoehung-fuer-beschaeftigte-nach-tv-l-182344.html

Niedersachsen hat dies heute bekanntgegeben. Sehr aussagekräftig :-)

In den nächsten Abrechnungsmonaten werden für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder daher die ausstehenden strukturellen Änderungen und die Erhöhung, bzw. Neuberechnung bestimmter Bezügebestandteile rückwirkend zum 1. Januar 2019 umgesetzt...


in den nächsten Monaten??  :o
November, Dezember.

BTSV1

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 120
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1498 am: 08.11.2019 11:58 »
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/teil-2-der-umsetzung-der-tariferhoehung-fuer-beschaeftigte-nach-tv-l-182344.html

Niedersachsen hat dies heute bekanntgegeben. Sehr aussagekräftig :-)

In den nächsten Abrechnungsmonaten werden für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder daher die ausstehenden strukturellen Änderungen und die Erhöhung, bzw. Neuberechnung bestimmter Bezügebestandteile rückwirkend zum 1. Januar 2019 umgesetzt...


in den nächsten Monaten??  :o
November, Dezember.

Januar, Februar, März...vielleicht auch erst April oder Mai.....

dani

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1499 am: 08.11.2019 12:20 »
Ich werde morgen mal den genauen Wortlaut hier zitieren.

Gibt es den Wortlaut noch?

Sorry, ich hatte dann gesehen, dass diese Regelung für Arbeiter ist, ich glaube das war die E9klein-klein,
ich bin Angestellte. Für Arbeiter stimmt das so wie folgende Antwort schön erklärt hat:

Ich habe gerade unser Personalratsinfo gelesen, dass wir von der kleinen E9 in Stufe 3 nach der Überleitung die vollen Stufenlaufzeiten beibehalten werden. Also ich bin das dritte Jahr in der Stufe 3, werde dieses Jahr das Gehalt von der jetzigen Stufe 4 bekommen und nächstes Jahr neu in Stufe 4 anfangen. Sprich am Ende bin ich die vollen sieben Jahre drin, als hätte sich gar nichts geändert. Das kann doch nicht richtig sein?!
Doch. Weil die Stufe 3 "zwischengeschoben" wurde und das bei den ehemaligen Arbeitertätigkeiten zu Verlusten geführt hätte. Daher wird prinzipiell nach "Laufzeit"stufenmäßig zugeordnet, aber das Entgelt der Stufe 4 gezahlt. Alles in allem also 7 Jahre materiell in Stufe 4. Das hatten auf anderen Wegen auch Bund und Kommunen so geregelt. Das ist auch kein Verlust, sondern eine "Besserstellung" für die Restlaufzeit der neuen Stufe 3 von ca. 95€ monatlich. Durch diese Konstruktion sollte niemand schneller in Stufe 4, 5 und 6 kommen, als dies nach den sonstigen Regeln zu erwarten gewesen wäre.

Das ist die E 9 klein klein mit 7 Jahren und das ist so richtig.
Ich bin der E9 klein mit 5/9 Jahren für Angestellte. Ab 1.1.17 in Stufe 3 jetzt 4 und dann wohl ab 1.1.21 in Stufe 5 (hoffe ich)

Vielen Dank für die Antworten.