Man kann ja Umsetzungsfristen vereinbaren, das ist ja nicht unüblich. Hat man aber unterlassen, wie Du ja gerne schreibst, sind die Tarifparteien ja frei darin, was sie vereinbaren - mithin wollte man ja, daß der Anspruch unmittelbar entsteht. Ist schon ein ziemliches Armutszeugnis, wenn man als AG seiner Hauptpflicht nicht nachkommt. Hat man wohl den Mund zu voll genommen, als man keine Umsetzungsfrist vereinbarte...