Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694395 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1575 am: 19.11.2019 13:26 »
Die AG sind also seit mehr als 2 Monaten in Verzug. Wie sähe es denn ein AG, wenn ein AN mehr als 2 Monate lang unabgesprochen nur ab und zu zur Arbeit käme?

BTSV1

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1576 am: 19.11.2019 13:41 »
In Niedersachsen arbeite sie daran, dass alle ihre Rückstände  mit dem Dezembergehalt ausgezahlt bekommen.

Es gibt sonst wohl erheblich Probleme mit VBL. Die sind verpflichtet, alles rückwirkend zu berechnen, weil man seine Punkte nach dem Lebensalter bekommt. Also müssen die Zahlungen von 2019, auch 2019 berücksichtigt werden. Das geht nur ohne Probleme, wenn es auch 2019 ausgezahlt wird.

Wie das bei der normalen Rentenkasse ist, kann ich nicht beurteilen. Aber auch da muss es wohl eher dem Jahr 2019 zugerechnet werden.

Was den AG gar nicht interessiert, sind die steuerlichen Nachteile des AN wenn die Nachzahlung dem Bruttojahresentgelt 2020 zugeschlagen wird.

msx

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1577 am: 19.11.2019 13:46 »
laut Personalrat hier in NRW sollte das DEZ GEHALT kommen... "die Durchführungshinweise liegen uns inzwischen vor" - aber wie immer brauchen sie Zeit... ::)

carlos1977

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1578 am: 19.11.2019 13:59 »
Laut unserem Personalrat sind die Durchführungshinweise seit gestern da, wären aber sehr kompliziert und es würde bis nächstes Jahr dauern bis alles durch ist!

Spid

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« Antwort #1579 am: 19.11.2019 14:00 »
Wie ich bereits ausführte:
Wenn man - anstatt im Forum herumzujammern - mal zeitgerecht Feststellungs- und Leistungsklage erhoben hätte, stellte sich das Problem mutmaßlich nicht.
Wer hier jammert, ist also selbst schuld an seiner Misere.

BTSV1

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1580 am: 19.11.2019 14:40 »
Wie ich bereits ausführte:
Wenn man - anstatt im Forum herumzujammern - mal zeitgerecht Feststellungs- und Leistungsklage erhoben hätte, stellte sich das Problem mutmaßlich nicht.
Wer hier jammert, ist also selbst schuld an seiner Misere.

Ob es mit einer Klage zu einer schnelleren Auszahlung gekommen wäre, mag ich bezweifeln.

Spid

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« Antwort #1581 am: 19.11.2019 14:43 »
Wer am 13.11.2019 Klage beim ArbG Düsseldorf eingereicht hätte, hätte bereits am 21.10.2019 den Gütetermin und zwei Wochen später den Kammertermin haben können.

Mahlzeit

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1582 am: 19.11.2019 15:24 »
Also in Niedersachsen wird definitiv am 30.12. nachgezahlt. Das heißt für einen 9aler "St5" StKl 1 nächste Woche Sonderzuwendung (rund 3150 €), am 30.12. Nachzahlung (rund 4500€) und Ende Januar mit Lohnerhöhung gut 2200€ .
Also binnen 8 Wochen eine Nettoauszahlung von knapp 10000€. 👍

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1583 am: 19.11.2019 15:25 »
Wer am 13.11.2019 Klage beim ArbG Düsseldorf eingereicht hätte, hätte bereits am 21.10.2019 den Gütetermin und zwei Wochen später den Kammertermin haben können.

Das muß 13.09.2019 statt 13.11.2019 heißen.

nichts_tun

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« Antwort #1584 am: 19.11.2019 15:38 »
@Spid: Sind das Erfahrungswerte deinerseits mit den ArbG Düsseldorf oder ist die Zwei-Wochen-Frist normiert? Die Frage deshalb, weil demnächst hierseits ein Gütetermin ansteht, allerdings anderes Bundesland und wegen Eingruppierungsfeststellungsklage.

Spid

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« Antwort #1585 am: 19.11.2019 15:41 »
Das sind reale Terminierungen einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit.

nichts_tun

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« Antwort #1586 am: 19.11.2019 15:51 »
Ok.

Wastelandwarrior

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« Antwort #1587 am: 19.11.2019 15:58 »
Da hat man aber immer noch kein Geld, weil der SB es nicht ausrechnen kann. Bringt exakt null. Und frühestens Ende September hätte man feststellen können, dass für September nicht korrekt gezahlt wurde. Alles Unsinn.  ;D ;D ;D

nichts_tun

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1588 am: 19.11.2019 16:05 »
Spids Ansatz ist ja der, dass sehr viele ANs eine solche Leistungsklage erheben sollten...dann würden das die AGs durchaus spüren. Zumal ich die Verzugspauschale, pro Verzugsmonat und trotz des BAG-Urteils, geltend machen würde.


Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1589 am: 19.11.2019 16:11 »
Da hat man aber immer noch kein Geld, weil der SB es nicht ausrechnen kann. Bringt exakt null. Und frühestens Ende September hätte man feststellen können, dass für September nicht korrekt gezahlt wurde. Alles Unsinn.  ;D ;D ;D

Spätestens mit Unterzeichnung des Tarifvertrags sind ja bereits die rückwirkenden Ansprüche entstanden, mithin war der AG zu diesem Zeitpunkt für die Zahltermine Januar bis August in Verzug. Mithin brauchte der Zahltermin September überhaupt nicht abgewartet werden. So ist das halt, wenn man keine Umsetzungsfrist vereinbart. Und der SB braucht überhaupt nichts auszurechnen - das ArbG verurteilt das Land zur Zahlung.