Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694384 times)

Lars73

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1680 am: 22.11.2019 13:29 »
Weil er nach der neuen EGO bezahlt wird und du noch nicht übergeleitet bist.
Wobei die E9b für Techniker nach Anschnitt 22.2 der Entgeltordnung erst zum 1.1.2020 kommt.

wayage

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1681 am: 25.11.2019 15:23 »
Hallo nochmal,

habe nun die Durchführungshinweise "Niedersachsen" gelesen und dort folgendes gefunden:
Zitat
3. Garantiebetrag bei der Höhergruppierung von Entgeltgruppe 9a Stufe 2
nach Entgeltgruppe 9b Stufe 2
Bei Höhergruppierungen von Entgeltgruppe 9a Stufe 2 nach Entgeltgruppe 9b Stufe 2
(ab 1. Januar 2019 jeweils 3.129,67 €) entsteht aufgrund der Deckelung des Garantie-
betrags auf den Unterschiedsbetrag bei der „stufengleichen Höhergruppierung“ kein
Zugewinn.

Im Vergleich zu der vor dem 31. Dezember 2018 geltenden Rechtslage – nach der bei
einer Übertragung von Tätigkeiten der Entgeltgruppe 9 ohne besondere Stufenlaufzei-
ten die Zuordnung zur Stufe 2 unverändert blieb – beginnt nunmehr die Stufenlaufzeit
in der Entgeltgruppe 9b neu zu laufen. Dies kann bei kurz bevorstehender Vollendung
der Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 9a Stufe 2 zu unbilligen Ergebnissen führen. Das
Niedersächsische Finanzministerium erhebt deshalb keine Bedenken, wenn in diesen
Fällen die bisher in der Entgeltgruppe 9a Stufe 2 verbrachte Zeit übertariflich auf die
Laufzeit der Entgeltgruppe 9b Stufe 2 angerechnet wird.

Ich bin seit dem 01.01.2019 in der EG 9a Stufe 2. Zuzüglich erhalte ich die Entgeltgruppenzulage.
Für das Jahr 2019 war bzw. ist mein Gehalt folgendes:
Grundgehalt:                         37556.04 €
Entgeltgruppenzulage 9:       1182.00 €
Jahressonderzahlung:           2507.00 €
>>> Jahres-Brutto:              41245.04 €

Wenn ich nun ab dem 01.01.2020 einen Antrag auf Höhergruppierung stelle und die Durchführungshinweise oben berücksichtige, müsste ich 2020 in EG9 Stufe 2 landen, ohne Entgeltgruppenzulage, da diese wegfällt.
Dann wäre 2020 folgendes mein Gehalt:
Grundgehalt:                         38727.84 €
Jahressonderzahlung:           2430.49
>>> Jahres-Brutto:              41158.33 €

Wenn ich die Höhergruppieruneg nicht beantrage würde ich in EG9a Stufe 2 kommen mit folgenden werten:
Grundgehalt:                         38727.84 €
Jahressonderzahlung:           2430.49
>>> Jahres-Brutto:              41158.33 €

Also egal was ich mache, Höhergruppierung beantragen oder nicht, ich werde 2020 weniger Gehalt bekommen, also genauer: Ich bekomme im Jahres Brutto, obwohl eine Höhergruppierung erfolgt, da aber Stufengleich und somit kein Garantiebetrag, 86,71 € weniger. Und wenn ich aber keinen Höhergruppierungsantrag stelle bekomme ich auch 86,71 € weniger brutto pro Jahr.

Ist dies so richtig, oder habe ich mich verrechnet bzw. übersehen.

Also habe ich von der generellen Tariferhöhung von 2019 auf 2020 von durchschnittlich +3,12% rein gar nichts? Ich bekomme sogar weniger. Ich bekomme somit noch nicht mal die Inflationsrate von ca. 1,6 % (Prognose 2019) ausgeglichen.

Also egal was ich mache. Ich bekomme einfach mal so nächstes Jahr weniger Geld.
Schön, dass übertariflich meine Stufenlaufzeit dann nicht von vorne beginnen sollte, das wäre dann ja noch schöner...

Oder irre ich mich hier gewaltig?

Viele Grüße

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1682 am: 25.11.2019 15:34 »
Deine Ausführungen sind zutreffend. Auf die Problematik hatte ich bereits mehrfach hingewiesen, u.a. hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg150878.html#msg150878

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1683 am: 25.11.2019 17:25 »
Wenn ich die Höhergruppieruneg nicht beantrage würde ich in EG9a Stufe 2 kommen mit folgenden werten:
Von 9a nach 9b soll das wohl heißen, oder?

wayage

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1684 am: 25.11.2019 17:52 »
Nee, dass soll schon 9a heißen. Ich bin bereits in E9a und bekomme noch zusätzlich die Entgeltgruppenzulage. Ich hätte eher schreiben müssen:  [...] würde ich in EG9a, Stufe 2 bleiben [..]

Weiter oben habe ich auch geschrieben:
"müsste ich 2020 in EG9 Stufe 2 landen"

was richtigerweise dann:
"müsste ich 2020 in EG9b Stufe 2 landen"

War so evtl. etwas unverständlich. Auch "landen" hätte ich wohl besser formulieren können.

Die Kernaussage sollte jedenfalls sein, egal ob ich dann in EG9a Stufe 2 bleibe oder in EG9b Stufe 2 nach Antrag eingruppiert werde, dass mein Jahresgehalt 2020 geringer ist als 2019, trotz durchschnittlicher Tariferhöhung von ca. 3,12 % im Jahr 2020.

Spid hatte das ja bereits schon mehrmals erwähnt und ich habe gerade festgestellt dass das auf mich z.B. zutrifft.

Ich denke ja auch, dass das wohl nicht so viele Fälle sind, auf die das zutrifft. Aber für mich persönlich ist es unschön. Es ist jedenfalls kein gutes Gefühl, wenn alle Angestellten nach TV-L ab 2020 durchschnittlich 3,16% mehr Gehalt bekommen und man selbst bekommt ca. 80 € weniger. Es sollte doch min. die Inflation von ca. 1,6 % (Prognose 2019) ausgeglichen werden.

Ich habe anscheinend einfach Pech gehabt und bin zur falschen Zeit in der falschen Gruppe und Stufe.
Aber das ist doch kein Lotto?!

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1685 am: 25.11.2019 18:22 »
Wenn ich die Höhergruppieruneg nicht beantrage würde ich in EG9a Stufe 2 kommen mit folgenden werten:
Von 9a nach 9b soll das wohl heißen, oder?
Sorry, dass war natürlich Bockmist von mir, meinte die weiter oben genannte e9 ohne a/b

Und ja, es gibt einige Opfer in diesem System, durch die übertarifliche Gewährung der Stufenlaufzeit in NI wird das Opfer natürlich geschmälert. Da haben die Gewerkschaften und TdL wohl nicht richtig gerechnet oder
Scheiss egal, Malle ist nur einmal im Jahr gesungen.

carlos1977

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1686 am: 26.11.2019 07:07 »
Was ist eigentlich mit dem Bestandschutz für die Entgeltgruppenzulage bei den "alten" Beschäftigten? Bleibt diese nicht bestehen und bekommen nur bei Neueinstellungen diese Zulage dann nicht mehr???

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1687 am: 26.11.2019 07:14 »
Für die Entgeltgruppenzulage gibt es keinen Bestandsschutz.

Novus

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1688 am: 26.11.2019 08:42 »
Nur zur allgemeinen Belustigung:
Ich habe, stand Heute 8:30 Uhr, 74 Beschwerden wegen Überleitungen von "alt E9 Stufe 4 Endstufe" in "neu E9a Stufe 4" zur Kentniss genommen.

Und die Faxnachrichten + Postweg von Gestern sind noch nicht eingetroffen, da ist Party in der Landesverwaltung angesagt.

BTSV1

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1689 am: 26.11.2019 10:05 »
Nur zur allgemeinen Belustigung:
Ich habe, stand Heute 8:30 Uhr, 74 Beschwerden wegen Überleitungen von "alt E9 Stufe 4 Endstufe" in "neu E9a Stufe 4" zur Kentniss genommen.

Und die Faxnachrichten + Postweg von Gestern sind noch nicht eingetroffen, da ist Party in der Landesverwaltung angesagt.

In welchem Bundesland denn?

McOldie

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1690 am: 26.11.2019 10:13 »
Was ist eigentlich mit dem Bestandschutz für die Entgeltgruppenzulage bei den "alten" Beschäftigten? Bleibt diese nicht bestehen und bekommen nur bei Neueinstellungen diese Zulage dann nicht mehr???


Die Entgeltgruppenzulage ist Bestandteil des "Vergleichsentgelts", das bei der Gegenüberstellung von altem Entgelt zum neuen Entgelt nach der S-Tabelle ermittelt wird.
Ist das neue Entgelt höher als das Vergleichsentgelt, wird das Entgelt nach der S-Tabelle gezahlt. Eine zusätzliche Entgeltgruppenzulage gibt es dann nicht mehr.

Novus

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« Antwort #1691 am: 26.11.2019 10:16 »
In welchem Bundesland denn?

Baden-Württemberg

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1692 am: 26.11.2019 10:18 »
Was ist eigentlich mit dem Bestandschutz für die Entgeltgruppenzulage bei den "alten" Beschäftigten? Bleibt diese nicht bestehen und bekommen nur bei Neueinstellungen diese Zulage dann nicht mehr???


Die Entgeltgruppenzulage ist Bestandteil des "Vergleichsentgelts", das bei der Gegenüberstellung von altem Entgelt zum neuen Entgelt nach der S-Tabelle ermittelt wird.
Ist das neue Entgelt höher als das Vergleichsentgelt, wird das Entgelt nach der S-Tabelle gezahlt. Eine zusätzliche Entgeltgruppenzulage gibt es dann nicht mehr.

Inwiefern sollte die Überleitung in die S-Tabelle hier irgendeine Relevanz haben?

carlos1977

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1693 am: 26.11.2019 10:23 »
Nur zur allgemeinen Belustigung:
Ich habe, stand Heute 8:30 Uhr, 74 Beschwerden wegen Überleitungen von "alt E9 Stufe 4 Endstufe" in "neu E9a Stufe 4" zur Kentniss genommen.

Und die Faxnachrichten + Postweg von Gestern sind noch nicht eingetroffen, da ist Party in der Landesverwaltung angesagt.
Das ist nicht lustig, ich finde es traurig....
wieso nimmst du die Beschwerden zur Kenntnis? Deine Funktion? 

Novus

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1694 am: 26.11.2019 10:37 »
Das ist nicht lustig, ich finde es traurig....
wieso nimmst du die Beschwerden zur Kenntnis? Deine Funktion?

HPR KM

Das LBV BW hat zugesichert allen Betroffenen eine Abschlagszahlung zu genehmigen um die Problematik zu lindern. Das Programm im LBV verrechnet zusätzlich zur falschen Stufenzuordnung für den November auch die letzten 6 Monate und zieht das "zu viel" gezahlte ab.

Betroffene sollen sich bitte direkt beim LBV melden.