Hallo nochmal,
habe nun die Durchführungshinweise "Niedersachsen" gelesen und dort folgendes gefunden:
3. Garantiebetrag bei der Höhergruppierung von Entgeltgruppe 9a Stufe 2
nach Entgeltgruppe 9b Stufe 2
Bei Höhergruppierungen von Entgeltgruppe 9a Stufe 2 nach Entgeltgruppe 9b Stufe 2
(ab 1. Januar 2019 jeweils 3.129,67 €) entsteht aufgrund der Deckelung des Garantie-
betrags auf den Unterschiedsbetrag bei der „stufengleichen Höhergruppierung“ kein
Zugewinn.
Im Vergleich zu der vor dem 31. Dezember 2018 geltenden Rechtslage – nach der bei
einer Übertragung von Tätigkeiten der Entgeltgruppe 9 ohne besondere Stufenlaufzei-
ten die Zuordnung zur Stufe 2 unverändert blieb – beginnt nunmehr die Stufenlaufzeit
in der Entgeltgruppe 9b neu zu laufen. Dies kann bei kurz bevorstehender Vollendung
der Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 9a Stufe 2 zu unbilligen Ergebnissen führen. Das
Niedersächsische Finanzministerium erhebt deshalb keine Bedenken, wenn in diesen
Fällen die bisher in der Entgeltgruppe 9a Stufe 2 verbrachte Zeit übertariflich auf die
Laufzeit der Entgeltgruppe 9b Stufe 2 angerechnet wird.
Ich bin seit dem 01.01.2019 in der EG 9a Stufe 2. Zuzüglich erhalte ich die Entgeltgruppenzulage.
Für das Jahr 2019 war bzw. ist mein Gehalt folgendes:
Grundgehalt: 37556.04 €
Entgeltgruppenzulage 9: 1182.00 €
Jahressonderzahlung: 2507.00 €
>>> Jahres-Brutto:
41245.04 € Wenn ich nun ab dem 01.01.2020 einen Antrag auf Höhergruppierung stelle und die Durchführungshinweise oben berücksichtige, müsste ich 2020 in EG9 Stufe 2 landen, ohne Entgeltgruppenzulage, da diese wegfällt.
Dann wäre 2020 folgendes mein Gehalt:
Grundgehalt: 38727.84 €
Jahressonderzahlung: 2430.49
>>> Jahres-Brutto:
41158.33 € Wenn ich die Höhergruppieruneg nicht beantrage würde ich in EG9a Stufe 2 kommen mit folgenden werten:
Grundgehalt: 38727.84 €
Jahressonderzahlung: 2430.49
>>> Jahres-Brutto:
41158.33 € Also egal was ich mache, Höhergruppierung beantragen oder nicht, ich werde 2020 weniger Gehalt bekommen, also genauer: Ich bekomme im Jahres Brutto, obwohl eine Höhergruppierung erfolgt, da aber Stufengleich und somit kein Garantiebetrag, 86,71 € weniger. Und wenn ich aber keinen Höhergruppierungsantrag stelle bekomme ich auch 86,71 € weniger brutto pro Jahr.
Ist dies so richtig, oder habe ich mich verrechnet bzw. übersehen.
Also habe ich von der generellen Tariferhöhung von 2019 auf 2020 von durchschnittlich +3,12% rein gar nichts? Ich bekomme sogar weniger. Ich bekomme somit noch nicht mal die Inflationsrate von ca. 1,6 % (Prognose 2019) ausgeglichen.
Also egal was ich mache. Ich bekomme einfach mal so nächstes Jahr weniger Geld.
Schön, dass übertariflich meine Stufenlaufzeit dann nicht von vorne beginnen sollte, das wäre dann ja noch schöner...
Oder irre ich mich hier gewaltig?
Viele Grüße