Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694375 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1695 am: 26.11.2019 10:50 »
Oder klagen. Erst benötigt der AG für die Umsetzung Ewigkeiten, obwohl er zur sofortigen - nicht unverzüglichen! - Umsetzung verpflichtet ist und somit seit Monaten seine TB um ihr Entgelt prellt, dann versagt er auch noch bei der Umsetzung.

Novus

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1696 am: 26.11.2019 11:24 »
Ja, in diesem Fall ist es tatsächlich nicht nur eine Blamage, sondern rechtswiedrig wie hier vorgegangen wurde - trotz besseren Wissens eine fehlerhafte Software einzusetzen...
In den genannten Fällen erhalten die Beschäftigten durch die Rückforderung weniger als 1300€ Netto im November - MIT Jahressonderzahlung. Es gibt sogar Fälle in denen das Geld von Jahresbeginn an zurückgefordert wird - über 4.000€, die bekommen also ein (-) im November... gut beraten ist da wer einen Lohnzettel bekommt und sich schnell beschweren kann, dann gibts wenigstens Abschlag...

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1697 am: 26.11.2019 11:33 »
Da die aus den rückwirkend vereinbarten Änderungen resultierenden Ansprüche mit Vertragsunterzeichnung fällig waren, war bereits deren nicht sofortige Auszahlung rechtswidrig.

Geist

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1698 am: 26.11.2019 14:43 »
Zitat
In den genannten Fällen erhalten die Beschäftigten durch die Rückforderung weniger als 1300€ Netto im November - MIT Jahressonderzahlung. Es gibt sogar Fälle in denen das Geld von Jahresbeginn an zurückgefordert wird - über 4.000€, die bekommen also ein (-) im November...

Wie kann das denn freigegeben werden? Wo wird denn geglaubt, dass die Tarifparteien eine Lohnkürzung von 364€ monatlich vereinbart haben? Fällt das Niemanden auf?
Soooo viele E9er wird es doch auch nicht geben, dass Stichproben unmöglich sind.
Erschreckend...!

Padre

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1699 am: 28.11.2019 10:53 »
Bei uns in BW gabe es massive Probleme mit der Umstellung der E9(k)3 stellen, diese wurden stur auf E9a 3 umgestellt. Somit keine Lohnerhöung. Alles was bereits an Lohnsteigerung vorlaufig bezahlt wurde, haben die mit der Jahressonderzahlung verrechnet und ACHTUNG!  :o Abgezogen wurden über 900 €!  >:( Es sind sehr viele in unserer Dienststelle betroffen. Einige haben bereits mit dem LBV kontakt aufgenommen. Resultat, die Gewerkschaft hat es so beschlossen und somit hat der Arbeitgeber keine Handhabe. Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.

Es wird auch im Mitarbeiterinfo Portal der Dienststelle nichts davon erwähnt, dass die Vergütungsgruppenzulage ab den 01.01.2020 mit dem Januargehalt nicht mehr bezahlt wird. Somit werden bei vielen Mitarbeiter bis zu 170 € als Lohn gekürzt.  Sowas stümperhaftes.

Des Weiteren, wird über dieses Portal die Info verteilt, das man bei Erfüllung der Merkmale, bis zum 31.12.2020 und nur auf Antrag eine "Höhergruppierung" auf die E9b gestellt werden kann, wobei es gilt, dass auch diese Beschäftigten zunächst für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeiten in ihrer bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert bleiben.

Die Dienststelle hat aber noch keine Info und wartet deshalb auf des Hinweise vom Ministerium. Deshalb hat man ja noch Zeit. Man bekommt ja das Geld rückwirkend. Meine Frage, dazu es muß doch einer wissen welche Merkmale erfüllt sein müssen,

Ich haben immer mehr das Gefühl, dass dieser Tarifvertrag ein Murks sonder gleichen ist. Und es Mitarbeiter gibt, die mit Sicherheit keine 100 € Tariferhöhung bekommen.

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1700 am: 28.11.2019 10:58 »
Ich haben immer mehr das Gefühl, dass dieser Tarifvertrag ein Murks sonder gleichen ist. Und es Mitarbeiter gibt, die mit Sicherheit keine 100 € Tariferhöhung bekommen.
Kompletter Murks ist offenbar lediglich die Umstellung in BW.
Die Krönung ist die Aussage (wenn sie denn tatsächlich so gefallen ist):
Resultat, die Gewerkschaft hat es so beschlossen und somit hat der Arbeitgeber keine Handhabe.
Selten etwas dämlicheres gehört ...



Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1701 am: 28.11.2019 11:04 »
TB der E9 mit einer verlängerten Stufenlaufzeit in Stufe 2 von fünf Jahren, die sich in Stufe 3 befanden, konnten unter keinen Umständen in E9a/3 übergeleitet werden. Es handelt sich um Versagen des AG. Eine Feststellungs- und Leistungsklage rückt ihm da leicht den Kopf wieder gerade.

Auf eine Vergütungsgruppenzulage besteht bereits seit Jahren kein Anspruch mehr. Korrekt ist, daß die Entgeltgruppenzulage für Techniker in der E9a wie auch für jene, die auf Antrag in E9b höhergruppiert worden werden zum 01.01.20 entfällt. Es besteht keine Rechtspflicht des AG, darüber zu informieren.

Eine Erhöhung um mindestens 100€ für jeden Mitarbeiter ist nicht vereinbart worden.

Techniker1975

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1702 am: 28.11.2019 12:33 »
Zum 01.01.2019 bin ich in die 9a Stufe 6 gekommen.
Aus taktischen Gründen, werde ich wahrscheinlich keinen Antrag auf Höhergruppierung in die 9b stellen.
Entfällt also ab dem 01.01.2020 meine Vergütungsgruppenzulage? Oder wird diese bis Ende 2020 weiter bezahlt?

Padre

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1703 am: 28.11.2019 12:43 »
@Spid es wurde eine Erhöhung von +3,01 oder mindestens 100 € vereinbart.
Des Weiteren, halte ich diese Info das die Vergütungsgruppenzulage ab dem 01.01.2020 wegfällt, sehr wohl für wichtig. Es kann sein, dass das irgenwann mal so beschlossen wurde es wurde aber nicht expliziet erwähnt und mir als TB auch nicht mitgeteilt.

Diese Info habe nur durch das Lesen von mehrern hundert Post in diesem Form erhalten und anhand der vielen Fragen bzgl. dieser Zulagen, wissen es mit Sicherheit, tausende TB auch nicht.

Wenn ich dann meine Entgeltgruppensteigerung für 2020 ansehen bei der ich 3,12 % oder mindestens 90 € erhalten soll. In E9a 5 eine Steigerung von 2019 (3667,36) in 2020 auf 3787,18 € (114,42 €) dafür mir aber meine Entgeltgruppenzulage von Aktuell (141,61 €) gestrichen oder nicht mehr bezahlt wird. Dann habe ich exakt ein Minus von 27,19 €.

Dieser Tarifvertrag ist somit eine Mogelpackung sondergleichen.

Lars73

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« Antwort #1704 am: 28.11.2019 12:48 »
Vereinbart wurde im Eckpunktepapier eine Erhöhung der Tabellenentgelte um mindestens 100 € nicht des Entgelts.

Alle Regelungen sind dem Tarifvertrag zu entnehmen. Eine darüber hinausgehende Informationspflicht besteht nicht.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1705 am: 28.11.2019 12:52 »
Zum 01.01.2019 bin ich in die 9a Stufe 6 gekommen.
Aus taktischen Gründen, werde ich wahrscheinlich keinen Antrag auf Höhergruppierung in die 9b stellen.
Entfällt also ab dem 01.01.2020 meine Vergütungsgruppenzulage? Oder wird diese bis Ende 2020 weiter bezahlt?

Es gibt keine Vergütungsgruppenzulage.

Spid

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« Antwort #1706 am: 28.11.2019 12:54 »
@Spid es wurde eine Erhöhung von +3,01 oder mindestens 100 € vereinbart.
Des Weiteren, halte ich diese Info das die Vergütungsgruppenzulage ab dem 01.01.2020 wegfällt, sehr wohl für wichtig. Es kann sein, dass das irgenwann mal so beschlossen wurde es wurde aber nicht expliziet erwähnt und mir als TB auch nicht mitgeteilt.

Diese Info habe nur durch das Lesen von mehrern hundert Post in diesem Form erhalten und anhand der vielen Fragen bzgl. dieser Zulagen, wissen es mit Sicherheit, tausende TB auch nicht.

Wenn ich dann meine Entgeltgruppensteigerung für 2020 ansehen bei der ich 3,12 % oder mindestens 90 € erhalten soll. In E9a 5 eine Steigerung von 2019 (3667,36) in 2020 auf 3787,18 € (114,42 €) dafür mir aber meine Entgeltgruppenzulage von Aktuell (141,61 €) gestrichen oder nicht mehr bezahlt wird. Dann habe ich exakt ein Minus von 27,19 €.

Dieser Tarifvertrag ist somit eine Mogelpackung sondergleichen.

Weder wurden individuelle Verbesserungen vereinbart noch begründet die Wichtigkeit einer Information eine Informationspflicht. Es wurden Erhöhungen von Tabellenentgelten vereinbart.

Padre

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1707 am: 28.11.2019 12:57 »
Vereinbart wurde im Eckpunktepapier eine Erhöhung der Tabellenentgelte um mindestens 100 € nicht des Entgelts.

Alle Regelungen sind dem Tarifvertrag zu entnehmen. Eine darüber hinausgehende Informationspflicht besteht nicht.


Okay, auf die Tabellenentgelte, auf meine VGZ die bisher noch bezahlt wurden wird, stiegen in diesem Fall ebenfalls um 3,15 %. Vielleicht hatte ich auch nur glück.  ;D Weil dem AG ein Fehler unterlaufen ist. Sei es mir gegönnt. *VORSICHT* nicht zu wörtlich nehmen.

Ihr seid, ja in dieser Hinsicht Profis und nehmt es damit sehr genau, was vollkommen in Ordnung ist. Für den Laien wie ich es bin, ist das aber alles ein Buch mit 7 Siegel. Wer kennt sich den im Tarifvertrag so ganau aus? Wer kann einen den Informieren, der Personalrat? Also bei uns kannst du diesen vergessen, weil die sogar noch weniger Ahnung haben, als unser einer im Forum. Ausgenommen die Profis unter euch.

Dieses Forum ist die wirklich einzige zuverlässige Informationsquelle. Und wenn es nach mir ginge, hätte man euch Profis an dern Tisch setzen müssen. Ich wäre ja schon froh, wenn nur einer von euch bei uns im PR sitzen würde. Das ist eine kompliment an euch.  ;)

Padre

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1708 am: 28.11.2019 13:01 »
Es gibt keine Vergütungsgruppenzulage.
[/quote]

Ich habe aber eine so steht das auf meinem Gehaltsstreifen vom LBV-BW (BZ-VERG.GRUPPENZ. 141,46 €) , was soll ich jetzt machen. Kann gerne mein Gehaltstreifen hochladen.

Lars73

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« Antwort #1709 am: 28.11.2019 13:03 »
Warum sollte sich der Arbeitgeber darum kümmern, dass die Arbeitnehmer ihre Rechte wahrnehmen können? Das ist schon die Aufgabe der Arbeitnehmer sich darum zu kümmern.

Arbeitnehmer sind klug beraten sich einen leistungsfähigen Personalrat zu wählen. Daneben kann man die nötige Beratung einkaufen. Entweder über Gewerkschaften oder halt individuell. Ich würde mich auch nicht auf den Arbeitgeber verlassen.