Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694395 times)

werop

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1710 am: 28.11.2019 13:07 »
Dieses Forum ist die wirklich einzige zuverlässige Informationsquelle. Und wenn es nach mir ginge, hätte man euch Profis an dern Tisch setzen müssen. Ich wäre ja schon froh, wenn nur einer von euch bei uns im PR sitzen würde. Das ist eine kompliment an euch.  ;)
Ich bin zwar ein Kommunaler, aber dennoch volle Zustimmung!

Padre

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1711 am: 28.11.2019 13:11 »

Arbeitnehmer sind klug beraten sich einen leistungsfähigen Personalrat zu wählen. Daneben kann man die nötige Beratung einkaufen. Entweder über Gewerkschaften oder halt individuell. Ich würde mich auch nicht auf den Arbeitgeber verlassen.

Ich bin in der Gewerkschaft und ehrlich, die haben selbst kaum Ahnung und unser Personalrat besteht fast nur aus Gewerkschafter. Man kommt nicht auf "deren gewerkschaftliche" Liste,wenn man nicht wohlgesonnen ist. Eine zweite Liste wurde massivst bekämpft.

Leider ist unsere PR-Wahl (2019) eine politische Wahl und hier geht es nicht um Fachkompetenz. Somit bin ich als TB, voll abhängig und ein Vertrauen in den PR habe ich seit jahren nicht mehr. Das ist aber ein anderes Thema und passt nicht in diesen Rahmen.

Das ich mich nicht auf den AG verlassen kann, weiß ich mittlerweile auch.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1712 am: 28.11.2019 13:13 »
Wer kann einen den Informieren, der Personalrat?
Und ? Wer hat den Personalrat gewählt? Richtig, nicht die Schweizer.....

Padre

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1713 am: 28.11.2019 13:16 »
Und ? Wer hat den Personalrat gewählt? Richtig, nicht die Schweizer.....
[/quote]
Leider zu vielen von den anderen.

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1714 am: 28.11.2019 13:47 »
Ich habe aber eine so steht das auf meinem Gehaltsstreifen vom LBV-BW (BZ-VERG.GRUPPENZ. 141,46 €) , was soll ich jetzt machen. Kann gerne mein Gehaltstreifen hochladen.
"BZ-VERG.GRUPPENZ."
BZ steht für Besitzstand, da es die Vergütungsgruppenzulage als solche seit der Überleitung in den TV-L nicht mehr gibt.

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1715 am: 28.11.2019 13:53 »
Zum 01.01.2019 bin ich in die 9a Stufe 6 gekommen.
Aus taktischen Gründen, werde ich wahrscheinlich keinen Antrag auf Höhergruppierung in die 9b stellen.
Entfällt also ab dem 01.01.2020 meine Vergütungsgruppenzulage? Oder wird diese bis Ende 2020 weiter bezahlt?
Der Besitzstand entfällt, da laut TVÜ-L dieser nur in der Entgeltgruppe zusteht, in die (2006) übergeleitet wurde (also in die EG9 mit besonderer Stufenlaufzeit). In der neuen EG9a folglich nicht mehr.
Für diejenigen, die seit 2012 eine Entgeltgruppenzulage erhalten, entfällt diese, weil sie in der Entgeltordnung ab 01.01.2020 nicht mehr vorgesehen ist.

Wie es heißt, sollen sowohl Besitzstand als auch Entgeltgruppenzulage dennoch weiter gezahlt werden.

Nebelkerze

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1716 am: 28.11.2019 16:10 »
Wie es heißt, sollen sowohl Besitzstand als auch Entgeltgruppenzulage dennoch weiter gezahlt werden.

Auch für diejenigen, die in E9b höhergruppiert werden? Oder fällt diese bei Höhergruppierungen generell weg?

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1717 am: 28.11.2019 16:37 »
Der Anspruch auf die Zulage fällt jedenfalls weg. Was der AG darüberhinaus übertariflich zu zahlen bereit ist, ist mit diesem zu vereinbaren.

Techniker1975

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1718 am: 29.11.2019 06:40 »
Wo genau finde ich, dass die Zulagen entfallen? Gewerkschaft ist dazu nichts bekannt.

Dies von der Gewerkschaft erhalten:
 
dazu ist mir nichts bekannt. § 9 TVÜ-L sieht eigentlich vor, dass die Vergütungsgruppenzulage solange gezahlt wird, wie die anspruchsbegründende Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird und die sonstigen Voraussetzungen für die Vergütungsgruppenzulage bestehen. In der Protokollerklärung zu § 9 ist auch hinterlegt, dass die Vergütungsgruppenzulage ab dem 1. Januar 2020 um 3,2 v.H. und ab 1. Januar 2021 um 1,4 v.H. ansteigt. Dieses spricht gegen einen Wegfall der Vergütungsgruppenzulage.
« Last Edit: 29.11.2019 06:54 von Techniker1975 »

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1719 am: 29.11.2019 07:38 »
Die Entgeltgruppenzulage für Techniker steht ab 01.01.20 nicht mehr zu, weil sie ab dann in der Entgeltordnung nicht mehr aufgeführt ist. Damit entfällt die Anspruchsgrundlage fort.

Die Vergütungsgruppenzulage ist 2006 entfallen. Die Information der Gewerkschaft ist also eher was für den Fall, daß einem das Toilettenpapier ausgeht.

Die Besitzstandszulage für die 2006 entfallene Vergütungsgruppenzulage steht nur in der Entgeltgruppe zu, in die 2006 übergeleitet wurde. Das ist nicht die E9a, sondern die E9. Siehe die Diskussion ab hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.msg147958.html#msg147958

Padre

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1720 am: 29.11.2019 09:53 »
Wie soll denn ein Arbeitsrichter über ein Vertrag Urteil, wenn man so vieles hineinterpretiert hat? Ich bin mir sicher, dass das alles jetzt viel schlimmer ist.
Der TVL ist für mich kein Vertrag mehr sondern ein Stückwerk. Alles hätte auf den Prüfstand gehört, die alt BAT Verträge mit Besitzstand, den zig Zulagen, Fallgruppen und die Tabellenstruktur. Es wäre ein Einfaches gewesen, von Stufe 1 auf Stufe bis 19. Keine Üs und a und b.

Dann hätte man einfach, beschreiben müssen, wer diese Tätigkeit Vertraglich übertragen bekommt, erhält die Entgeltgruppe XYZ. Schwarz auf weiß ohne interpretation. Dann kann ein Richter eventuell einfach Urteilen. Ich finde es ist schon sehr wichtig, zu wissen, was man am 31.01.2020 aufs Konto überwiesen bekommt, ohne eine böse Überraschung. Was es aber viel Schlimmer ist, in den Medien und bei den Mitarbeiter wurde dieser große Erfolg (murks) als mega Wurf verkauft und man hat gesagt, dass es eine Erhöhung auf das Tabellenentgelt von insgesamt 3,01 im Jahr 2019 und 3,12 im Jahr 2020 gibt.

Doch in Wirklichkeit werden viele Zulagen gestrichen oder mittels eine Durchführungsheinweises eventuell doch bezahlt, vielleicht je nach Kassenlage des Bundeslandes. Das Thema mit der Jahressonderzahlung welche auf den Stand 2018 eingefroren ist, sprengt hier den Rahmen. 

 das ist so wirr, das es nicht mal die Gewerkschaft blickt. Das alles wird bei vielen, faktisch eine Lohnkürzung ergeben.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1721 am: 29.11.2019 12:21 »
Das alles wird bei vielen, faktisch eine Lohnkürzung ergeben.
Nein, faktisch bekommen kaum welche eine Lohnkürzung

Xelatra

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1722 am: 29.11.2019 12:37 »
Zum Thema Nachzahlung durch die Überleitung, die auch heute nicht kam.....

Wieso geht man eigentlich davon aus, das diejenigen die durch den rückwirkenden Abschluss zum 01.01.19 in eine höhere Stufe gefallen sind, eine Nachzahlung der Differenz (z.B. E9/3 zu E9a/5) vom gesamten Jahr bekommen und nicht nur für den Zeitraum der gesetzlichen Ausschlussfrist, also letzte 6 Monate?

Capo

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1723 am: 29.11.2019 12:38 »
Na Ja, für alle die in der E9a bleiben sinkt ab Stufe 4 das Überstundenentgelt um ca. 2,40. Das ist schon eine Ordentliche Kürzung.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1724 am: 29.11.2019 12:55 »
Zum Thema Nachzahlung durch die Überleitung, die auch heute nicht kam.....

Wieso geht man eigentlich davon aus, das diejenigen die durch den rückwirkenden Abschluss zum 01.01.19 in eine höhere Stufe gefallen sind, eine Nachzahlung der Differenz (z.B. E9/3 zu E9a/5) vom gesamten Jahr bekommen und nicht nur für den Zeitraum der gesetzlichen Ausschlussfrist, also letzte 6 Monate?

Weil der Anspruch erst mit Unterzeichnung des Tarifvertrages entstanden ist.