Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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carlos1977

Wer hat den schon die Nachzahlung durch die Überleitung bekommen? Bei uns ist immer noch nichts passiert...
Jetzt gab es nur die Jahressonderzahlung, welche dann auch nochmal nachgezahlt werden muss, wenn endlich die Überleitung vollzogen ist...  :( :-\

Micha1974

Moin,

in NRW steht beim LBV, dass es zum Jahresende kommt. Mal abwarten was dann wirklich
überkommt.

Wünsche euch allen einen entspannten Tag in die Woche.

Es grüßt der
Micha

Ossbert

In ST ist auch noch keine 9a und 9b eingeführt. Wird also im Dezember kommen. Bezweifle allerdings, dass es eine riesen Nachzahlung wird da schon höheres Entgelt bezahlt wird.  :o

carlos1977

Zitat von: Ossbert in 02.12.2019 12:05
In ST ist auch noch keine 9a und 9b eingeführt. Wird also im Dezember kommen. Bezweifle allerdings, dass es eine riesen Nachzahlung wird da schon höheres Entgelt bezahlt wird.  :o
Wenn das "höhere Entgelt" der richtigen Überleitungsstufe entspricht, dann ist es doch ok und warum sollte dann noch was nachgezahlt werden.
Die meisten bekommen aber weniger als denen nach dem Tarifabschluss zusteht.

BTSV1

Zitat von: Ossbert in 02.12.2019 12:05
In ST ist auch noch keine 9a und 9b eingeführt. Wird also im Dezember kommen. Bezweifle allerdings, dass es eine riesen Nachzahlung wird da schon höheres Entgelt bezahlt wird.  :o

Also für diejenigen Angestellten, die von von der 9k in die 9a von Stufe 3 in Stufe 5 übergeleitet werden, ist die Nachzahlung ordentlich. Dürfte so bei 4600 Euro Brutto liegen.

Diese soll auch im Dezember erfolgen. Ich bin gespannt und hoffe das die in Niedersachsen nicht den gleichen Mist verzapfen wie in BW.

Novus

Soweit mir bekannt sind alle Fälle bei uns in BW nun gütlich geregelt worden, das LBV hat Abschlagszahlungen von ca. 90% der Fehlbeträge genehmigt und der Rest wird mit Dezember verrechnet.

Spid

Wenn man es mit sich machen läßt...

Mahlzeit

Zitat von: BTSV1 in 02.12.2019 15:00
Zitat von: Ossbert in 02.12.2019 12:05
In ST ist auch noch keine 9a und 9b eingeführt. Wird also im Dezember kommen. Bezweifle allerdings, dass es eine riesen Nachzahlung wird da schon höheres Entgelt bezahlt wird.  :o

Also für diejenigen Angestellten, die von von der 9k in die 9a von Stufe 3 in Stufe 5 übergeleitet werden, ist die Nachzahlung ordentlich. Dürfte so bei 4600 Euro Brutto liegen.

Diese soll auch im Dezember erfolgen. Ich bin gespannt und hoffe das die in Niedersachsen nicht den gleichen Mist verzapfen wie in BW.

Kommt alles in Niedersachsen :-) Hat mir meine SB 'in schon schriftlich bestätigt mit Summe :-) Allerdings musst Du dich noch 4 Wochen gedulden. Aber das Novembergehalt war ja außreichend ;-)

Novus

Zitat von: Spid in 02.12.2019 15:25
Wenn man es mit sich machen läßt...

Was würdest du vorschlagen? Welche Vorgehensweise würde denn ein besseres Ergebnis bringen?

Spid

Der AG ist durch sein eigenes Versagen in Verzug und sollte von sich aus mindestens den Verzugszins zusätzlich zum vollständigen geschuldeten Entgelt zahlen, anstatt erstmal nur 90%. Das ist das Ergebnis, das sich bei einer Lohnklage eingestellt hätte, die gegenüber einem seine Hauptpflicht bereits geraume Zeit sträflich vernachlässigenden AG auch weiterhin möglich ist.

Hirsch2k

Hallo allerseits,

ich sehe, dass hier einige Fachkenntnis vorhanden ist und hoffe, mir kann jemand weiter helfen. Mir qualmt inzwischen der Kopf. Bin in RLP im TV-L mit 75% und zum 1.6.19 hatte ich eine Höhergruppierung von der 8 Stufe 3 in die "9k".
Nun zeigen meine Gehaltsmitteilungen zwar eine Rückstufung von 3 auf 2, aber keinen Garantiebetrag. Auch die Novemberabrechnung zeigt beim Tabellenentgelt eine E9/2 auf. Ich habe hier auch schon beim Landesamt angerufen, werde dort aber nur vertröstet.

Wenn ich nach der "Höhergruppierungsmatrix TV-L" gehe, bei einer Rückstufung einer E8/3 auf eine E9/2 ein Garantiebetrag von 135€ (180€*75%) ausgezahlt werden, sehe ich das richtig? Wenn ja, gibt es Infos, wann sich denn das Land endlich dazu entschließt, das auch auszuzahlen?
Sollte es gar keinen Garantiebetrag geben wäre das für mich ein Griff ins Klo, da bleiben mir nämlich nur ca. 150€ netto mehr -  im Jahr...

Lars73

Der Garaniebetrag wird auf E9a Stufe 3 gedeckelt. Damit bei 75% knapp 85 € brutto.

Spid

Die Deckelung des Garantiebetrags hat @Lars73 zutreffend dargestellt. Aufgrund welcher tariflicher Regelung sollte es dem AG jedoch gestattet sein, den Garantiebetrag im Falle von TZ-Beschäftigung zu kürzen in Fällen, in denen keine tarifliche Deckelung vorliegt?

Wastelandwarrior

§ 24 Abs. 2

"Tabellenentgelt und alle anderen Entgeltbestandteile"

Spid

Aah, da steht es. Ich hatte es tatsächlich bei den Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung oder zum Entgeltanspruch gesucht und nicht bei den Berechnungs- und Auszahlungsvorschriften, wie konnte ich nur.