Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694742 times)

Geist

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Flatlinersholger

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1891 am: 13.01.2020 10:57 »
Hallo,

ich kann das mittlerweile bestätigen:
Hatte monatelang E9/Y auf der Gerhaltsabrechnung stehen, ein Kollege von mir (andere Tätigkeit) hatte E9/Z.
Wir beide haben seit der letzten Abrechnung E9/A dort stehen.

Bekommen unsere Abrechnung vom LBV in NRW.

Grüße,
Holger

Dullnrama

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1892 am: 16.01.2020 11:52 »
Moin Moin,

Ich will mich auch mal kurz zu Wort melden, nachdem ich ein paar Seiten ( wirklich nur 2-3-4-.....-56 :P) mitgelesen habe, kommt mir es so vor als ob der TVL mit Absicht unnötig Kompliziert gemacht worden ist. In der Hoffung das keiner mehr durchblickt.

Kurzer Fall zu mir:

01.2018 Einstellung als Staatl. gep. Techniker in der E9 ( Dachte ich zumindest das es die normale E9 ist... bzw. wurde mir damals so Verkauft)
01.2019 Anfrage Innenministerium auf Verbeamtung der Techniker
10.2019 Absage des Innenministeriums, Grund: Ihr werdet Privatisiert und somit könnt ihr uns am A..... :) (ob ichs wirklich gemacht hätte anderes Thema)
12.2019 Abrechnung mit E9a erhalten, Aussage..... ja...… naja..... ja.... is halt so...…
03.2020 Entscheidung über die Zukunft, verbleib beim Land oder Wechsel in die *Bundes* GmbH, Unterschied E9a - E9b (TVÖD GmbH) so rund 300€ - 450€ Brutto. Also unerheblich :P *<-- Vorsicht Ironie :)*

Vermutliche Folgen?!?! noch nicht Abzusehen, könnte durchaus zwischen Queruland und in Konsequentes dagegen Arbeiten enden. * Natürlich nicht!!!! :) ist wirklch ein Scherz!!!!!!!!*

Aber die Motivation sinkt doch bei sowas auf 0%.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1893 am: 16.01.2020 12:11 »
Wie meinen?

Philip

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1894 am: 16.01.2020 13:54 »
Hallo,
ich wurde wohl auch irgendwie falsch Eingruppiert.
Ursprünglich war ich in der E9 Klein Stufe 4 mit Entgeldzulage.
Nun wurde ich statt in die E9a Stufe 5 laut Gehaltsabrechnung in die E9b Stufe 4 gesteckt. :o
Meine Entgeldzulage bekomme ich auch weiterhin.
Wie gehe ich den nun mit dieser Höhergruppierung um?  ::)

Viele Grüße

Philip

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1895 am: 16.01.2020 13:59 »
Weder kann man falsch eingruppiert sein noch handelt es sich um eine Höhergruppierung. Mutmaßlich irrt der AG. Tatsächlich ergibt sich aus Deiner Treuepflicht eine Rechtspflicht, den AG auf seinen Fehler aufmerksam zu machen, wenn Du ihn erkennst. Allerdings ist grundsätzlich eher nicht davon auszugehen, daß Dir das auffallen müßte, schließlich ist das ein relativ komplexer Sachverhalt, der offenkundig umfangreicher Durchführungshinweise auf AG-Seite bedarf, so daß Dir Kenntnis nur schwerlich nachzuweisen wäre, wenn Du nicht gerade laut damit rumtönst. Zurückfordern kann der AG sechs Monate lang.

Philip

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1896 am: 16.01.2020 14:02 »
Vielen Dank für die Antwort und gut zu wissen.
Ich gehe davon aus das mein AG weiß was er tut und belästige Ihn nur ungerne mit meiner Unkenntnis.

Gruß

Philip

Andreas B

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1897 am: 16.01.2020 18:04 »
Moin Moin,

Ich will mich auch mal kurz zu Wort melden, nachdem ich ein paar Seiten ( wirklich nur 2-3-4-.....-56 :P) mitgelesen habe, kommt mir es so vor als ob der TVL mit Absicht unnötig Kompliziert gemacht worden ist. In der Hoffung das keiner mehr durchblickt.

Kurzer Fall zu mir:

01.2018 Einstellung als Staatl. gep. Techniker in der E9 ( Dachte ich zumindest das es die normale E9 ist... bzw. wurde mir damals so Verkauft)
01.2019 Anfrage Innenministerium auf Verbeamtung der Techniker
10.2019 Absage des Innenministeriums, Grund: Ihr werdet Privatisiert und somit könnt ihr uns am A..... :) (ob ichs wirklich gemacht hätte anderes Thema)
12.2019 Abrechnung mit E9a erhalten, Aussage..... ja...… naja..... ja.... is halt so...…
03.2020 Entscheidung über die Zukunft, verbleib beim Land oder Wechsel in die *Bundes* GmbH, Unterschied E9a - E9b (TVÖD GmbH) so rund 300€ - 450€ Brutto. Also unerheblich :P *<-- Vorsicht Ironie :)*

Vermutliche Folgen?!?! noch nicht Abzusehen, könnte durchaus zwischen Queruland und in Konsequentes dagegen Arbeiten enden. * Natürlich nicht!!!! :) ist wirklch ein Scherz!!!!!!!!*

Aber die Motivation sinkt doch bei sowas auf 0%.

Bist du in der Fallgruppe 1 und bekommst eine Zulage?
Bis zum 31.12.2019 wäre es die E9a mit der Zulage, ab den 1.1.2020 wäre es E9b unter Wegfall der Zulage.
Jedenfalls steht es so in der Endgeltordnung. Bei mir geht der AG von einer Anweisung aus, die den 2. Schritt ignoriert und uns ab 1.1.2020 in die E9a ohne Zulage setzt.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1898 am: 16.01.2020 18:09 »
Die Höhergruppierung setzt einen Antrag voraus. Die Entgeltgruppenzulage ist seit dem 01.01. auch in E9a entfallen. Weder für das eine noch für das andere bedarf es einer „Anweisung“, das ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.

Andreas B

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1899 am: 16.01.2020 18:47 »
Es handelt sich nicht um eine Höhergruppierung, denn es ist eine Überleitung.
Unsere Personalabteilung hat am 7.11.2019 eine Dienstanweisung für die Überleitung aller Mitarbeiter der E9 und E9k (oder S) inklusive diverser Fallbeispiele erhalten. Das Blatt umfässt 12 Seiten und zeigt das du dich irrst, es bedarf einer Anleitung!

Hier der Auszug Entgeltordnung Anschnitt 22.2, was den Dullnrama betrifft.
Du hast recht mit dem "seit dem 01.01." unrecht wenn du "01.01.2019" meinst.


(Entgeltgruppe 9b ab 1. Januar 2020:)Entgeltgruppe 9b Staatlich  geprüfte Techniker  sowie  sonstige Beschäftigte  die  aufgrund  gleichwertiger  Fähigkeiten  und  ihrer  Erfahrungen  entsprechende  Tätigkeiten  aus-üben,in einer Tätigkeit der Fallgruppe2, die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Entgeltgruppe 9a bis 31. Dezember 2019:)Entgeltgruppe 9a1.Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleich-wertiger  Fähigkeiten  und  ihrer  Erfahrungen  entsprechende  Tätigkeiten  aus-üben,in einer Tätigkeit der Fallgruppe2, die schwierige Aufgaben erfüllen.(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1900 am: 16.01.2020 19:05 »
Dienstanweisungen sind tariflich unbeachtlich. Wie selbst mit einer in Bremen oder Berlin erworbenen Lesekompetenz leicht feststellbar ist, erfolgt die Überleitung unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit (§29d Abs. 1 TVÜ-L), die durch die zum 01.01.20 inkraft getretenen Änderungen der EGO vorgesehene höhere Eingruppierung erfolgt hingegen als Höhergruppierung auf Antrag (§29d Abs. 2 TVÜ-L).

Wenn ich 2019 gemeint hätte, hätte ich 2019 geschrieben.

Isie

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1901 am: 16.01.2020 20:32 »
Die Höhergruppierung setzt einen Antrag voraus. Die Entgeltgruppenzulage ist seit dem 01.01. auch in E9a entfallen. Weder für das eine noch für das andere bedarf es einer „Anweisung“, das ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.

Isie

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1902 am: 16.01.2020 20:37 »
Selbstverständlich ist die Entgeltgruppenzulage für am 31.12.2019 Anspruchsberechtigte nicht entfallen. Solange sie keinen Antrag auf 9b stellen, bleiben sie in ihrer bisherigen Entgeltgruppe. Und das ist 9a mit Entgeltgruppenzulage.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1903 am: 16.01.2020 20:40 »
Es gibt keine Entgeltgruppe „9a mit Entgeltgruppenzulage“. Es gibt lediglich eine Entgeltgruppe 9a - ebenso wie es nur eine E9 gab.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1904 am: 16.01.2020 20:41 »
Die Höhergruppierung setzt einen Antrag voraus. Die Entgeltgruppenzulage ist seit dem 01.01. auch in E9a entfallen. Weder für das eine noch für das andere bedarf es einer „Anweisung“, das ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.

Was soll uns dieses Vollzitat sagen?