Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 697391 times)

Isie

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1905 am: 16.01.2020 20:49 »
Da unterliegt du einem Irrtum. Denn du setzt voraus, dass man aus 9a Fallgruppe 1 in der bis zum 31.12.19 gültigen Fassung ab 01.01.20 in die neue 9a, gültig ab 01.01.20 wechselt. Das ist Quatsch. Entweder bleibt man in der bisherigen Entgeltgruppe, wie sie bis zum 31.12.19 galt, oder man wechselt auf Antrag ab 01.01.20 in 9b.

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1906 am: 16.01.2020 20:55 »
Nein, das setze ich nicht voraus. Vielmehr weiß ich, daß es nur eine E9a gibt - und §29d Abs. 1 TVÜ-L lediglich den Verbleib in dieser regelt. Hingegen entfällt die Entgeltgruppenzulage, weil es keine Rechtsgrundlage mehr für diese gibt. Man hätte für diese eine Besitzstandszulage wie für die seinerzeit entfallene Vergütungsgruppenzulage vereinbaren können - oder schlicht auch die Fortzahlung der Entgeltgruppenzulage. Hat man aber nicht. Mithin besteht auch kein Anspruch mehr.

Isie

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1907 am: 16.01.2020 21:02 »
Quatsch. Entweder man behält den Anspruch nach der außer Kraft gesetzten Grundlage oder erwirbt durch einen Antrag den Anspruch nach der neuen Grundlage. Du findest bestimmt ein passendes BAG-Urteil.

Isie

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1908 am: 16.01.2020 21:05 »
Die Fallgruppe gibt es in der neuen 9a doch gar nicht. Wenn es beabsichtigt gewesen wäre, dass die in 9a verbleibenden TB die Entgeltgruppenzulage verlieren, hätten die Tarifvertragsparteien das vereinbart. Haben sie aber nicht.

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1909 am: 16.01.2020 21:11 »
Welche Bedeutung sollte die Fallgruppe haben? Die Tarifvertragsparteien haben den Verbleib in der bisherigen Entgeltgruppe - hier die E9a - vereinbart. Es gibt nur eine E9a - genau wie es nur eine E9 gab.

Ansprüche bedürfen einer Anspruchsgrundlage. Diese ist zum 01.01.20 entfallen. Das haben die Tarifvertragsparteien vereinbart.

Isie

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1910 am: 16.01.2020 21:23 »
Was ist an der Formulierung "sind in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert" unklar. Das ist doch selbsterklärend. Ansonsten hätten die TVP eine Überleitung in die ab 01.01.20 gültige Entgeltgruppe 9a vereinbart. Wollten sie aber nicht.

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1911 am: 16.01.2020 21:24 »
Es ist ein und dieselbe E9a. Die Tarifvertragsparteien haben keine unterschiedlichen E9a vereinbart, sondern nur die eine.

Isie

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1912 am: 16.01.2020 21:34 »
Wenn die Tarifvertragsparteien ihre Vereinbarungen so formulieren müssten, dass sie vor deinen Augen Gnade finden, dauern Tarifeinigung plus Redaktionsverhandlungen künftig Jahre statt Monate. Aber immerhin bräuchte man dann vielleicht keine Durchführungshinweise mehr. Und genau das sollen die Durchführungshinweise manchmal leisten: den Willen der Tarifvertragsparteien verdeutlichen, wenn sich herausstellt, dass vereinbarte Regelungen unbeabsichtigt eine Schlechterstellung bewirken.

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1913 am: 16.01.2020 21:50 »
Durchführungshinweise verdeutlichen nicht den Willen der Tarifvertragsparteien. Es handelt sich um einseitige Festlegungen der AG ohne rechtliche Bedeutung. Die Tarifvertragsparteien vereinbaren, was sie vereinbaren, häufig ohne die Folgen abzusehen. Das ändert aber nichts daran, daß sie es vereinbart haben. Hier ist es der Bestandsschutz für die Entgeltgruppe und der Entfall der Anspruchsgrundlage für die Entgeltgruppenzulage. Man hätte - so man die Entgeltgruppenzulage beibehalten wollte - leicht vereinbaren können, daß die Betroffenen für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit  „nach den bis zum 31.12.19 gültigen Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert“ seien. Man hätte - ähnlich wie man es für die Fortdauer abweichender Stufenlaufzeiten in Satz 3 tat - einen Satz 4 einfügen können „Stand bis zum 31.12.19 eine Entgeltgruppenzulage zu, wird diese für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit fortgezahlt.“ Man hätte eine Besitzstandszulage vereinbaren können. Das alles hat man aber nicht getan.

Isie

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1914 am: 16.01.2020 22:10 »
Ich bin zwar anderer Meinung, finde deinen Beitrag aber sehr verständlich, sachlich 👍und überzeugend formuliert.
Als Betroffener, der unmittelbar vor einem Stufenaufstieg in der 9a steht und von einem späteren Stufenaufstieg in 9b nichts mehr hätte, würde ich mich freuen, durch die Auslegung des Willens der Tarifvertragsparteien durch meinen Arbeitgeber keine Gehaltseinbuße zu haben. Wenn der Arbeitgeber zu meinen Ungunsten auslegen würde, sähe die Sache natürlich anders aus.



Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1915 am: 16.01.2020 22:25 »
Es gibt aber nunmal nichts auszulegen. Die Tarifvertragsparteien haben hier klar und eindeutig geregelt:
1. Die Betroffenen bleiben für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit in ihrer bisherigen Entgeltgruppe, sofern sie keinen Antrag stellen. Es handelt sich hier um die E9a. Weitere Ansprüche sind nicht normiert.
2. Die bisherige Anspruchsgrundlage der Entgeltgruppenzulage ist zum 01.01.20 entfallen. Eine andere Anspruchsgrundlage wurde nicht vereinbart. Ohne Anspruchsgrundlage gibt es keinen Anspruch.

Was die AG tun, ist eine Regelung, die sie vereinbart haben und die ihnen nicht mehr paßt, nach Gutdünken zu mißachten und einfach etwas anderes zu machen.

Padre

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 55
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1916 am: 20.01.2020 09:29 »
Es ist leider in der Tat so, wie Spid schreibt. Nach Auskunft unsere Personalabteilung und der LBV BW, entfällt die Entgeltgruppenzulage (bei mir wären das 85 €) bzw. (entweder oder) Besitzstand-Vergütungsgruppenzulage (ca. 141,46 €) bei mir (BAT Vb FG1 Techniker Teil II L 22.2) seit 01.01.2019 erhalte ich die EG 9a  Stufe 5 + BZ-Vergütungsgruppenzulage von 141,46 € = 3808, 82 €!!

Ab dem 01.01.2020 entfällt definitiv, jede Art von Zulage. Es gibt nur noch die EG9a 5! Sonst nichts!

Man hat mich darauf hingewiesen, das ein Antrag auf EG 9b erst erfolgen kann, wenn die Durchfürhungshinweise des Landes Baden-Württemberg an die Dienststellen herausgeben wurde. Man hat mich auch, lapidar darauf hingeweisen das man ja bis zum 31.12.2020 Zeit hat und diesen Antrag nur in dieser Zeit Stellen kann und es rückwirkend Verrechnet wird.

Ich selber sagte, darauf hin, das mir das Geld jedeoch jetzt "fehlt", kurz um diese ca. 142 € entsprechen bis zur Klärung des Landes Baden-Württemberg, jeden Monat knapp 80 €! Das ist schon eine Nummer finde ich.


Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1917 am: 20.01.2020 09:35 »
Das Vorliegen der Durchführungshinweise ist für den Antrag auf Höhergruppierung keine Voraussetzung. Der Antrag entfaltet seine Wirkung zudem unmittelbar, der AG gerät in Verzug mit seiner Hauptpflicht, wenn sich aus der Höhergruppierung ein höheres Entgelt ergibt und er dieses nicht zahlt. Der Anspruch kann gerichtlich im Nu durchgesetzt werden.

Padre

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 55
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1918 am: 20.01.2020 10:05 »
Wie stelle ich diesen Antrag (Formulierung) und an welche Person?

Spid, ich gebe Dir da vollkommen Recht ab Antragstellung müßte es umgesetzt werden. Besser wäre gewesen die Tarifvertragsparteien hätten ein Automatismus eingebaut.

Ab 01.01.2020 hätte eine eine Automatische Eingruppierung in E9 b Stufe xyz (Engelttabelle + Zulagen) = passende oder nächsthöhere Tabellenentgelt erfolgen sollen. Da wäre ein für alle mal, das Thema durch gewesen. Des Weiteren hätte man auch diese unsäglichen Stufen logisch und einfach durch nummerieren sollen. Von 1 bis 19 anstatt Üs und a/b.

Klar kann man das durch das Arbeitsgericht einklagen. Da ich jedoch bereits gegen meinem AG in einer anderen Sache geklagt hatte und ich sogar Gewonnen hatte, weiß ich, das der AG (Dienststellenleiter) ein sehr sehr langes Gedächtnis hat :(. Ich möchte und werde mich dieser Tortur nicht mehr aussetzen, besonders wenn die AN-Vertretung und die Gewerkschaften einen nicht wirklich Unterstützen.  >:(

Übrigens, ich bin durchaus ein Streitbarer Kollege und ich mußte unserer Gewerkschafter im Betrieb erklären, welche Auswirkung diese "Einigung" für mich immer noch sehr stümperhaft "Verhandelte" Tarifvertrag für Auswirkungen hat. So nach und nach dämmert es einige. Hier in unsere Dienststelle sind viele nicht mehr gut auf die Gewerkschaft zu sprechen.

Wie bereits erwähnt, bräuchte man Profis wie ihr (Spid / Wastelandwarrior / WasDennNun) die am Tisch die Interessen der AN logisch und fundiert darstellen kann und auch verstehen.


Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1919 am: 20.01.2020 10:10 »
Den Antrag richtet man an die (juristische) Person, die im Arbeitsvertrag als AG genannt ist. Für den Antrag gibt es keine Formvorschriften. Die Textform bietet sich aus Nachweisgründen an. Er muß den Absender klar erkennen lassen und inhaltlich eine Höhergruppierung nach §29d Abs. 2 TVÜ-L begehren.