Ich habe mal eine Frage. Kurz aber zu dem Sachverhalt:
Ich habe am 28.03.2019 meinen Arbeitsvertrag in Sachsen für eine E9 (mündlich "klein") unterschrieben. Die Stelle war als E11 ausgeschrieben, konnte/wollte mir aber nicht so gegeben werden, wegen noch nicht abgeschlossenem Studium. Da dies nur begrenzte Zeit andauert bis zum Ende meines Studiums, war mir dies egal, da ich aus meiner vorherigen Stelle im TVöD als E10 (E9b gezahlt bekommen - auch wegen fehlendem Studium) die Zeit in Stufe 4 mitnehmen konnte und damit direkt in E9"k" Stufe 4 kam und diese zu dem Zeitpunkt noch nach der alten Tabelle gleichwertig vom Entgelt war. Unter Vorbehalt bekam ich aber ab meinem Arbeitsbeginn im Juni 2019 direkt das Entgelt der neuen Tabelle nach E9b Stufe 4/E9a Stufe 5. Auf dem Entgeltzettel stand weiterhin E9 Stufe 4. Dazu gab es ein Schreiben, dass dies vorab bis zur Beendigung der Redaktionsverhandlungen schon einmal gezahlt wird.
Nun ist aber folgendes passiert. Mit Entgelt vom Dezember 2019 wurde ich nach E9a Stufe 4 bezahlt, also weniger als vorher. Das Schreiben mit dieser Sachlage bekam ich dann im Januar 2020 mit einer Rückforderung aller bisher zu viel erhaltenen Bezüge.
Wenn ich das also richtig verstehe: Weder meine Personalstelle noch ich konnten von den neuen Regelungen wissen und haben uns auf eine monetäre Position nach Tabelle E9"k" Stufe 4 geeinigt. Nun wird mir nachträglich über eine Tarifverhandlung Rückwirkend zwar auch eine E9a Stufe bezahlt aber durch Tabellenänderung ist diese nur noch so viel Wert, wie eine E9"k" Stufe 3. Für dieses Entgelt, hätte ich die Stelle aber gar nicht angenommen.
Warum bin ich an dieser Stelle der Leidtragende und werde schlechter gestellt durch eine Tarifliche "Entgelterhöhung"? Wurde dieser Fall einfach nicht bedacht? Kann man da etwas machen? Laut Überleitung zielt diese ja auch nur auf Arbeitsverhältnisse ab, welche zum 31.12.2018/01.01.2019 schon bestanden. Also dürfte ich ja eigentlich auch nicht übergeleitet werden. Ich hätte wohl aber auch nicht mehr in eine E9"k" eingruppiert worden sein. Mangels der neuen Tabellen und Überleitungsvorschriften ging aber auch eine Eingruppierung in die neue E9a noch nicht. Zumindest hat das SMF dies so auch nicht zugelassen.
Und warum wird eigentlich im Januar 2020 ab Juni 2019 zurückgefordert? Dürfte nach §37 nicht nur 6 Monate rückwirkend, also erst ab Juli 2019 zurückgefordert werden?