Nein, es gab gar nichts dergleichen.
Nur, wie mache ich das meinem AG klar, wenn er den § 37 TV-L allen Anschein nicht akzeptiert?
Zitat aus dem Ablehnungsschreiben: "Bei einer rückwirkenden Höhergruppierung ist die Grundlage die Entgeltgruppe mit Stufe, die zum Zeitpunkt der Höhergruppierung, hier am 15.04.2015, erreicht war. Auf Grund Ihres Höhergruppierungsantrages vom 15.04.2015 gilt die Ausschlussfrist gilt." Genau so wurde es geschrieben.
Wie gesagt, der Antrag wurde als "Bewertung der Tätigkeit" gestellt und der Eingang damals, also im April 2015 wurde bestätigt mit "Antrag auf Neubewertung". Ein Antrag auf "Höhergruppierung" wurde i.d.S. gar nicht gestellt.