Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Spid:
Die Eingruppierung ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen und steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
Riza04:
D.h. ich lasse die Stellenbeschreibung erstmal nicht ändern?
WasDennNun:
--- Zitat von: Riza04 am 02.04.2020 10:43 ---Soll ich nun die Änderung der Tätigkeitsbeschreibungim Arbeitsvertrag ausschlagen oder kann man im Arbeitsvertrag eine Vereinbarung treffen, dass die finanzielle Höhergruppierung zum 01.07.2022 erfolgen soll?
--- End quote ---
Du könntest deinen AG bitten dir bis zum 1.7.2022 zunächst einmal nur vorübergehend die höherwertigen Tätigkeiten zu übertragen, dann bleibe deine Eingruppierung unberührt.
Wenn du die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung nicht zustimmst, dann muss sich der AG ja jemanden anderes suchen, der dann diese Tätigkeiten macht.
Oder aber du bittest den AG, dass diese Tätigkeiten doch erst ab 1.7.22 zu machen sind :-\
carlos1977:
Hallo,
hat jemand schon den Antrag auf E9b durch und hat das Geld schon rückwirkend nachgezahlt bekommen?
Micha1974:
--- Zitat von: carlos1977 am 21.04.2020 08:44 ---Hallo,
hat jemand schon den Antrag auf E9b durch und hat das Geld schon rückwirkend nachgezahlt bekommen?
--- End quote ---
Moin.
Gestellt schon, aber mein Arbeitgeber lässt sich Zeit. Er will noch Rücksprache mit der Oberbehörde halten. Ist halt der Meinung, dass das nichts wird. Habe aber schon Rücksprache mit Gewerkschaft gehalten und werde dies notfalls per Eingruppierungsfeststellungsklage einklagen. Bin Gruppenleiter in der Justiz. Und da ab 2020 in Entgeltordnung unter 12.1 Verbesserungen vorliegen, bin ich nach Antragstellung in 9b eimgruppiert. Dies regelt § 29d Abs 2 Tvü. So habe ich das hier damals gelernt. Grüße
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version