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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Isie:
Nicht nötig. Ich fand die Information interessant und verständlich. Ob sie nun exakt formuliert war oder nicht. Das hat Spid ja nun nachgebessert.
Spid:
Es ist nunmal ein himmelweiter Unterschied, ob die Überleitung noch aussteht oder der AG monatelang bei der Umsetzung versagt und somit seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis unzureichend nachkommt. Ich bin immer noch überrascht, daß das landläufig von den AN schulterzuckend hingenommen wird - und die damit signalisieren, daß man es mit ihnen machen kann.
Waldi:
Hallo zusammen,
aus dem was ich bisher gefunden habe werde ich leider nicht wirklich schlau, wie sich das bei mir verhält.
Ich befand mich eine ganze Weile in der "kleinen" EG 9 und zum ersten 01.01.2019 wechselte ich dann aufgrund einer anderen Tätigkeit in die "große" EG 9 bzw. wurde diese direkt zur EG 9b.
Da ja die "kleine EG 9" nicht so wirklich existierte und ich mich daher an sich die ganze Zeit in der EG 9 bewegt habe, stellt sich mir nun die Frage ob mir die in der "kleinen" EG 9 verbrachten Stufenlaufzeiten auf die Zeiten in der EG 9b angerechnet werden müssten?
Schon mal vielen Dank!
Spid:
Nein. Am 01.01.2019 gab es bereits E9a und E9b. Es handelte sich mithin um eine Höhergruppierung.
Waldi:
Vielen dank für die Rückmeldung.
Allerdings gibt es die EG 9b ja erst seit 01.01.2019 und bis zum 31.12.2018 befand ich mich in der "kleinen" 9... was sich jedoch in der bis zum 31.12.2018 existierenden EG 9 bewegte.
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