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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

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Spid:
Abschnitt II.4. des Einigungspapiers.

carlos1977:

--- Zitat von: Spid am 12.03.2019 10:39 ---Abschnitt II.4. des Einigungspapiers.

--- End quote ---
Ok, aber im Abschnitt II.2 steht nichts zur Einigung bzw. zu den Änderungen im Bezug auf die Techniker(Gliederungsnummer IV, (5. Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2))
Ist der Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2 auch fix und gilt dann erst ab 01.01.2020?

Spid:
In Abschnitt II.2. wird doch auf die entsprechenden Änderungen verwiesen und in Abschnitt II.4. ist festgelegt, wann was inkraft tritt.

MaryPoppins:
Wenn das so stimmt, könnte es noch dauern, bis wir über eine Anrechnung von Stufenlaufzeiten Klarheit haben:

Die Tarifeinigung steht unter einer Erklärungsfrist bis 30.4.2019. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Gewerschaften verdi und dbb beamtenbund und tarifunion sowie die TdL der Einigung zustimmen.

Danach beginnen die Redaktionsverhandlungen, in denen Detailfragen geklärt und die Grundsatzeinigung in die Form von Änderungstarifverträgen umgesetzt wird.

 ???

MoinMoin:

--- Zitat von: MaryPoppins am 12.03.2019 14:10 ---Danach beginnen die Redaktionsverhandlungen, in denen Detailfragen geklärt und die Grundsatzeinigung in die Form von Änderungstarifverträgen umgesetzt wird.

--- End quote ---
Ist dem so? Beginnen die Redaktionsverhandlungen nicht vorher?

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