Hallo zusammen…meine Frage passt vllt. nicht ganz hier rein. Aber da gerade von der Entgeltgruppenzulage gesprochen wurde, habe ich dazu mal eine Frage.
Ich bin am 01.01.2019 in die E9 (klein) höhergruppiert wurden.
In einen älteren Schreiben meines Arbeitgebers mit der Ankündigung der Höhergruppierung steht:
„Eine vollumfängliche Übertragung von Aufgaben im Sinne einer E9 (klein) Anlage A, Teil II, Abschnitt 22.8 TV-L…….“
Kann mir jemand sagen ob mir in diesen Fall (Anlage A, Teil II, Abschnitt 22.
eine Entgeltgruppenzulage zusteht? Wenn ja... Muss ich die beantragen oder geht das automatisch? Oder brauche weitere Infos von(Personal)?
Vielen Dank im Voraus