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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

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Padre:

--- Zitat von: Spid am 16.03.2019 19:20 ---Das ist keine offizielle Seite und auch dort ist und bleibt es Unfug. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen und die geben derlei schlicht nicht her.

--- End quote ---

Welcher Angestellter kennt sich mit dem Tarifvertrag aus? Da es keine offizielle Seite ist, ist mir schon klar. Doch ich muß mich ja irgend woher informieren. Und bisher war es eine gut und zuverlässige Quelle. So wie es mir geht, geht es vielen anderen auch.

Wer erkennt den, bei einer Eingruppierung z. B. bei der E9 das es unterschiedliche Stufenlaufzeiten gibt? Warum es diese gibt und weshalb man als Techniker in der E9k landet und nicht in der E9 Normal? Selbst in Stellenausschreibungen des öffentlichen Dienst, steht meisten Eingruppierung nach TVL oder z.b. bis TVL 10 etc... oder nach Qulifikation. Jeder Bewerber muß doch wissen wieviel Geld er monatlich bekommt.

Sie mögen sich im TvÖd hervoragend auskennen. Doch die Praxis sieht für den gemeinem Mitarbeiter leider anders aus. Wenn es um Höhergruppierungen, Stufenaufstiege und EntgeltOrdnung EGO, Tätigkeitsmerkmale und pers. Qulifikation, Ausschreibungen und mündliche Zusagen geht. 

Spid:
Die Bezeichnung „offizielle Seite“ hast Du gewählt. Unzutreffende Informationen sind wenig hilfreich und bescheren uns reihenweise Fragen wie „Ich habe einen Master und bin nur in E11 eingruppiert, wie kann das sein?“ Die maßgeblichen Quellen sind die tariflichen Regelungen und ihre Auslegung durch das BAG. Wer die nicht selbst versteht, braucht zwar Hilfe - aber keine unzulässigen Vereinfachungen oder Ableitungen.

carlos1977:

--- Zitat von: Spid am 16.03.2019 19:43 ---Die Bezeichnung „offizielle Seite“ hast Du gewählt. Unzutreffende Informationen sind wenig hilfreich und bescheren uns reihenweise Fragen wie „Ich habe einen Master und bin nur in E11 eingruppiert, wie kann das sein?“ Die maßgeblichen Quellen sind die tariflichen Regelungen und ihre Auslegung durch das BAG. Wer die nicht selbst versteht, braucht zwar Hilfe - aber keine unzulässigen Vereinfachungen oder Ableitungen.

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Spid dann erkläre uns Anhand dieser Zeilen aus dem TVL was ein Techniker leisten muss um in der Fallgruppe 1 oder 2 zu landen.
__________________
Entgeltgruppe 9
1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)

2. Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, die selbständig tätig sind.
__________________
1. Was sind deiner Meinung nach entsprechende Tätigkeiten? Wo können wir es nachlesen? Es gibt im ÖD keine eindeutige Stellenbeschreibung wenn man beim Vorgesetzten, der Personalabteilung oder Personalrat nachfragt.
2. Was sind dann gleichwertige Fähigkeiten eines sonstigen Beschäftigen?
3. Was sind in der Fallgruppe 1 schwierigere Aufgaben zu Fallgruppe 2

Ich habe bis jetzt bei uns auf keine dieser Fragen eine Antwort erhalten. Geschweige zum Uterschied zwischen Tätigkeiten eines Technikers und eines Ingenieurs in unserem Hause. Es heißt nur immer du muss das und jenes noch machen oder du machst noch nicht genug. Aber was denn genug wäre um zB die E10 zu bekommen erfährt man dann nicht.. weil keine Tätigkeitsbeschreibung da ist. So geht es den meisten Technikern im ÖD denke ich.


Spid:
Die Tätigkeitsmerkmale entsprechen weiterhin ohne inhaltliche Änderungen den Tätigkeitsmerkmalem der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1 des Teils II Abschnitt L Unterabschnitt I der Anlage 1a zum BAT bzw. der Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 1 mit sechsjährigem Aufstieg nach Vb Fallgruppe 2 des Teils II Abschnitt L Unterabschnitt I der Anlage 1a zum BAT. Mithin gibt es jahrzehntelange gefestigte Rechtsprechung dazu, so z.B. zur selbstständigen Tätigkeit BAG, Urteil v. 19.04.1978 - 4 AZR 721/76: eine solche erfordert eine gewisse Entscheidungsbefugnis über den zur Leistungserbringung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis, d.h. eine gewisse Eigenständigkeit innerhalb des Aufgabenbereiches.

Zum sonstigen Beschäftigten hat das BVA die relevante Rechtsprechung zusammengestellt: https://tinyurl.com/y64cc4fs.

Es geht nicht um schwierigere Aufgaben, sondern um schwierige Aufgaben. Dabei sind schwierige Aufgaben solche, die in dem betreffenden Fachgebiet im oberen Bereich der Schwierigkeitsskala liegen oder die in besonderen Einzelfällen Leistungen erfordern, die über das im Regelfall erforderliche Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten wesentlich hinausgehen. Ein Techniker hat z.B. schwierige Aufgaben zu erfüllen, wenn die von ihm selbstständig zu erledigenden Entwurfs-, Leitungs- und Planungsarbeitern komplizierter Art sind und erhöhte technische Denkfähigkeit erfordern.

Du hast Probleme, Deine Eingruppierung anhand dieser Angaben nachzuvollziehen? Dann liegt es daran, daß das wohl kaum zu Deinen Kernkompetenzen gehört. Man läßt einen Personaler auch keine Brücke planen.

carlos1977:

--- Zitat von: Spid am 16.03.2019 22:09 ---Du hast Probleme, Deine Eingruppierung anhand dieser Angaben nachzuvollziehen? Dann liegt es daran, daß das wohl kaum zu Deinen Kernkompetenzen gehört. Man läßt einen Personaler auch keine Brücke planen.

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Da scheinen die Personaler bei uns beides nicht zu können. Keine Brücken planen und auch ihre Kernaufgaben nicht.

Übrigends hilft dein Beitrag niemanden. Warum soll man sich noch als Angestellter der nach TVL bezahlt wird mit BAT auseinandersetzen ?  :o Aber zurück zum Thema. Hier geht es um die Überleitung in die E9a und b

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