Überleitung zur Entgeltgruppe 9a
Die bisherige E 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ("kleine E 9" bzw. E 9k im Online-Rechner) soll in eine reguläre Entgeltgruppe E 9a übergeleitet werden, die bisherige E 9 mit regulärer Stufenlaufzeit wird zur E 9b.
Während die Überleitung der E 9 zur E 9b unter Beibehaltung der Stufen und Stufenlaufzeiten erfolgen wird, ist das Überleitungsverfahren von der "kleinen E 9" in die E 9a derzeit noch nicht geregelt.
Die "kleine E9" war nie eine eigenständige Entgeltgruppe, aus Vereinfachungsgründen haben wurde dies im Online-Rechner so dargestellt. Das gilt auch für die Stufe 5 der "kleinen E9", die es so nicht gibt, sondern vielmehr eine Zulage darstellt. Die hier gemachten Vereinfachungen zur besseren Übersicht sind tariflich nicht relevant.
Die Regelungen zur Überleitung werden in den nächsten Wochen im Rahmen der Redaktionsverhandlungen erarbeitet werden. Dabei ist nicht anzunehmen, daß es im Rahmen der Überleitung zu Gehaltskürzungen kommen wird, wie dies einige Kollegen bereits befürchten.
Update 04.03.2019: Der DBB schreibt mit Redaktionsvorbehalt:
Überleitung aus "kleiner" EG 9 in den bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag in die Stufen 4, 5 und 6 der neuen E 9a.
Diese Seite wird aktualisiert, sobald die Überleitung geregelt ist.