Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694399 times)

marco.berlin

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #315 am: 17.03.2019 12:32 »
Ich klicke jetzt mal nicht auf die Website irgendwelcher ahnungslosen Deppen. Derlei fantasiert sich so mancher zurecht, ist aber Unfug. Es gibt derlei tarifliche Regelungen schlicht nicht.

Sorry das steht sogar auf der offiziellen Seite hier: Sind die Macher dieses Homepage Deppen? Oder verstehe ich da was falsch?

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/entgeltgruppen.html

Da steht aber auch: „Eingruppierungsbeispiele“.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #316 am: 17.03.2019 12:46 »
Warum soll man sich noch als Angestellter der nach TVL bezahlt wird mit BAT auseinandersetzen ? 
Weil die darauf basierende Rechtssprechung und die dortigen Grundlagen immer noch von Relevanz sein können.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #317 am: 17.03.2019 12:58 »
Du hast Probleme, Deine Eingruppierung anhand dieser Angaben nachzuvollziehen? Dann liegt es daran, daß das wohl kaum zu Deinen Kernkompetenzen gehört. Man läßt einen Personaler auch keine Brücke planen.
Da scheinen die Personaler bei uns beides nicht zu können. Keine Brücken planen und auch ihre Kernaufgaben nicht.

Übrigends hilft dein Beitrag niemanden. Warum soll man sich noch als Angestellter der nach TVL bezahlt wird mit BAT auseinandersetzen ?  :o Aber zurück zum Thema. Hier geht es um die Überleitung in die E9a und b

Er hilft jedem, der über hinreichende intellektuelle Fähigkeiten verfügt, ihn zu verstehen. Wie in aller Deutlichkeit ausgeführt, sind die Tätigkeitsmerkmale des BAT unverändert gültig und die Rechtsprechung uneingeschränkt anzuwenden.

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #318 am: 17.03.2019 12:58 »
Übrigends hilft dein Beitrag niemanden. Warum soll man sich noch als Angestellter der nach TVL bezahlt wird mit BAT auseinandersetzen ?  :o
Du vermittelst dein Eindruck, als ob du Spids Beitrag entweder gar nicht erst gelesen oder zumindest nicht verstanden hast. Ansonsten würdest du nicht behaupten das der Beitrag niemandem hilft, noch würde sich dir die Frage stellen inwieweit der BAT noch für Fragen zum TV-L von Belang ist.

nichts_tun

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #319 am: 17.03.2019 20:44 »
Warum soll man sich noch als Angestellter der nach TVL bezahlt wird mit BAT auseinandersetzen ? 
Weil die darauf basierende Rechtssprechung und die dortigen Grundlagen immer noch von Relevanz sein können.

Von Relevanz sind. *klugscheiß* Neulich habe ich z. B. Rechtsprechung von 1974 des BAG zu Rate gezogen.

BTSV1

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #320 am: 19.03.2019 15:31 »
Hallo!

Bei mir wird das auch intressant. Ich bin in der kleinen E9. Ich würde nachdem alten Tarifvertrag am 01.01.2021 von der Stufe 3 in Stufe 4 kommen.

E 9k   2749.89   3029.67   3172.55   3560.20   3613.61

Das wären nachdem alten Tarifvertrag 3560,20 Euro, sprich 387,65 Euro mehr. Ohne jetzt mal die Gehaltserhöhungen einzuberechnen.

Nachdem neuen Tarifvertrag und der neuen eingeführten Stufe werden in der Stufe 4 aber nur noch 3272,55 Euro bezahlt, (schon mit den 3,2% gerechnet) und ich müsste dann bestimmt nochmal Ewigkeiten warten um in die Stufe 5 zukommen und den großen Gehaltssprung zu machen.

NEU: E 9a   2873.64   3129.67   3177.31   3272.55   3667.36   3777.39

Das wären für mich ab 2021 extreme Gehaltseinbußen und das kann ja eigentlich nicht sein. Ich habe der Höhergruppierung ja zu den alten Bedingungen zugestimmt und es müsste ja dann sowas wie einen Bestandsschutz geben oder nicht?



Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #321 am: 19.03.2019 15:35 »
Nein, muß es nicht.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #322 am: 19.03.2019 16:29 »
Im schlimmsten Fall kommst du 1.1.2023 in die Stufe 5

MaryPoppins

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #323 am: 20.03.2019 08:12 »
Es ist sehr unbefriedigend, dass man uns Betroffene so lange im Ungewissen lässt. Dass sich die EG 9 in a und b teilen wird, wurde schon bei den Tarifverhandlungen 2017 ins Auge gefasst. Das hätte man in den zwei Jahren durchaus schon regeln können.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #324 am: 20.03.2019 08:32 »
Inwiefern hätte man etwas regeln können, was nicht vereinbart wurde?

MaryPoppins

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #325 am: 20.03.2019 08:51 »
Überleitung zur Entgeltgruppe 9a
Die bisherige E 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ("kleine E 9" bzw. E 9k im Online-Rechner) soll in eine reguläre Entgeltgruppe E 9a übergeleitet werden, die bisherige E 9 mit regulärer Stufenlaufzeit wird zur E 9b.
Während die Überleitung der E 9 zur E 9b unter Beibehaltung der Stufen und Stufenlaufzeiten erfolgen wird, ist das Überleitungsverfahren von der "kleinen E 9" in die E 9a derzeit noch nicht geregelt.
Die "kleine E9" war nie eine eigenständige Entgeltgruppe, aus Vereinfachungsgründen haben wurde dies im Online-Rechner so dargestellt. Das gilt auch für die Stufe 5 der "kleinen E9", die es so nicht gibt, sondern vielmehr eine Zulage darstellt. Die hier gemachten Vereinfachungen zur besseren Übersicht sind tariflich nicht relevant.
Die Regelungen zur Überleitung werden in den nächsten Wochen im Rahmen der Redaktionsverhandlungen erarbeitet werden. Dabei ist nicht anzunehmen, daß es im Rahmen der Überleitung zu Gehaltskürzungen kommen wird, wie dies einige Kollegen bereits befürchten.

Update 04.03.2019: Der DBB schreibt mit Redaktionsvorbehalt:
Überleitung aus "kleiner" EG 9 in den bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag in die Stufen 4, 5 und 6 der neuen E 9a.

Diese Seite wird aktualisiert, sobald die Überleitung geregelt ist.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #326 am: 20.03.2019 08:59 »
Und?

Oskar

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #327 am: 20.03.2019 09:27 »
Update 04.03.2019: Der DBB schreibt mit Redaktionsvorbehalt:
Überleitung aus "kleiner" EG 9 in den bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag in die Stufen 4, 5 und 6 der neuen E 9a.

Wenn man alles richtig liest, sieht man das alle die jetzt die Stufe 3 haben in die Stufe 4 kommen und somit auch die garantierten 100 € brutto mehr bekommen. Interessant ist es nur was mit den bisher geleisteten Jahren in der Stufe passiert, werden sie wie beim TVÖD 2016 angerechnet oder nicht. Wenn sie angerechnet werden kann es passieren das man gleich bis in Stufe 5 durchgereicht wird und dort die restlichen schon geleisteten Jahre auch angerechnet bekommt.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #328 am: 20.03.2019 09:38 »
Das ist aber keine neue Erkenntnis, sondern wurde bereits vor Wochen hier im Thread diskutiert:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg133377.html#msg133377

Oskar

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #329 am: 20.03.2019 09:59 »
Das ist aber keine neue Erkenntnis, sondern wurde bereits vor Wochen hier im Thread diskutiert:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg133377.html#msg133377


Nein es ist nicht neu, da gebe ich dir recht. Aber wenn man die Beiträge hier liest wird einem ja schlecht.
Es wird immer wieder darauf rum geritten, dass man in der neue Stufe 3 weniger hat wie in der alten, dabei kommt man garantiert in die Stufe 4 .....Besitzstandswahrung.....und garantierte 100€ mehr für alle Stufen. Das passt eben nur bei einer Neuordnung von der 3 in die 4 usw.

Niemand wird jetzt weniger bekommen wie vorher.

Jetzt muss man abwarten wie die Gespräche verlaufen, die sowie ich erfahren habe in den nächsten 3-4 Wochen zu einem Abschluss kommen müssen.