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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

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Spid:
In der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten gibt es keine Stufe 5. Was bekannt ist, wurde doch bereits ausgeführt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg133377.html#msg133377

Für alles andere gilt:

--- Zitat von: Spid am 21.03.2019 08:30 ---
--- Zitat von: Spid am 13.03.2019 08:38 ---Zusammenfassend läßt sich sagen, daß das erst nach den Redaktionsverhandlungen feststehen wird.

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Capo:

--- Zitat von: Feli am 21.03.2019 08:27 ---Hallo :)
Wieso redet eigentlich wirklich NIEMAND über die E9k Stufe 2??? (hab jetzt den kompletten Thread durchgelesen + wenns mal ne Frage dazu gab wurde sie mehr oder minder ignoriert)
Und öffentliche Aussagen wie: "Update 04.03.2019: Der DBB schreibt mit Redaktionsvorbehalt:
Überleitung aus "kleiner" EG 9 in den bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag in die Stufen 4, 5 und 6 der neuen E 9a. " berücksichtigen Stufe 2 auch nicht....
Ja klar, man mag jetzt denken: da sind ja auch exakt 100€ unterscheid... stimmt, ja - aber man vergisst vielleicht, das auch Stufe2 ne verlängerte Stufenlaufzeit hat :(
Wenn ich jetzt seit 3 (oder 4 - weiss nicht ob mir das eine Jahr vom alten öffentlichen Arbeitgeber mit angerechnet wurde) in EG 9k Stufe2 bin... was dann? Komm ich dann automatisch in Stufe3 + werden mir da die 1 (oder 2 Jahre) auch noch mit angerechnet? Oder muss ich jetzt NOCHMAL 2 Jahre warten  um dann für weiter 3 Jahre nur ganze 40€ mehr zu verdienen (Stufe2 + 3 der neuen 9a sind schon bissel ein Witz vom Unterschied)?
Danke schonmal für Infos auch hierzu :)
MfG, feli

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Die Stufenlaufzeiten sollen angepasst werden, sind dann so wie in den anderen Gruppen.
Wie die Anrechnung von Erbrachten Laufzeiten erfolgt steht noch nicht fest.

ITechniker:
Hallo zusammen, neben den Stufenlaufzeiten beschäftigt mich auch eine andere Frage, vielleicht gibt es dazu ja schon Erfahrungswerte oder klare Regelungen.

Ich bin Techniker nach 22.2 Fallgruppe 1 (also mit Zulage), komme also rückwirkend zum 1.1.2019 in die neue E9a. Ich bin im Sommer 2017 in die Stufe 2 gekommen. Falls die Stufenkaufzeit anerkannt wird, sollte ich also im Sommer 2019 in Stufe 3 kommen. Wenn ich somit zum 1.1.2020 in E9a Stufe 3 bin und dann in E9b übergeleitet werde - ist das dann stufengleich? Oder zählt das als Höhergruppierung und geht mit Stufenverlust einher, obwohl sich meine Tätigkeit nicht im geringsten verändert?

TV-Ler:

--- Zitat von: ITechniker am 21.03.2019 11:41 ---Ich bin Techniker nach 22.2 Fallgruppe 1 (also mit Zulage), komme also rückwirkend zum 1.1.2019 in die neue E9a. Ich bin im Sommer 2017 in die Stufe 2 gekommen. Falls die Stufenkaufzeit anerkannt wird, sollte ich also im Sommer 2019 in Stufe 3 kommen. Wenn ich somit zum 1.1.2020 in E9a Stufe 3 bin und dann in E9b übergeleitet werde - ist das dann stufengleich? Oder zählt das als Höhergruppierung und geht mit Stufenverlust einher, obwohl sich meine Tätigkeit nicht im geringsten verändert?

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Nicht unwahrscheinlich ist, das du die EG9b nur per „Höhergruppierung auf Antrag“ erreichen wirst und ansonsten für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der EG9a, in welche du rückwirkend zum 01.01.19 übergeleitet wirst, verbleibst.

sigma5345:

--- Zitat von: TV-Ler am 21.03.2019 13:53 ---
--- Zitat von: ITechniker am 21.03.2019 11:41 ---Ich bin Techniker nach 22.2 Fallgruppe 1 (also mit Zulage), komme also rückwirkend zum 1.1.2019 in die neue E9a. Ich bin im Sommer 2017 in die Stufe 2 gekommen. Falls die Stufenkaufzeit anerkannt wird, sollte ich also im Sommer 2019 in Stufe 3 kommen. Wenn ich somit zum 1.1.2020 in E9a Stufe 3 bin und dann in E9b übergeleitet werde - ist das dann stufengleich? Oder zählt das als Höhergruppierung und geht mit Stufenverlust einher, obwohl sich meine Tätigkeit nicht im geringsten verändert?

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Nicht unwahrscheinlich ist, das du die EG9b nur per „Höhergruppierung auf Antrag“ erreichen wirst und ansonsten für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der EG9a, in welche du rückwirkend zum 01.01.19 übergeleitet wirst, verbleibst.

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Eigentlich auch wieder die Wahl zwischen Pest und Cholera ;). Mit der Höhergruppierung fällt die Zulage weg ... dafür bekommt man den Garantiebetrag... also unterm Strich zumindest paar Euro mehr wenn ich das richtig verstehe. Ist also Geld mäßig erstmal nicht der tollste Gewinn aber zumindest perspektivisch wird es dann mehr. Ich werde mal sehen wenn es soweit ist, aber ich denke ich werde den Antrag dann stellen.

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