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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

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Spid:

--- Zitat von: Oskar am 29.03.2019 08:31 ---
--- Zitat von: sigma5345 am 29.03.2019 08:05 ---
--- Zitat von: Oskar am 29.03.2019 07:42 ---
Auszug aus Teil II der Entgeltordnung zum TV-L, Abschnitt 22.2 (Techniker):

„1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)“



Ich habe bei mir mal den AV geprüft und demnach gehöre ich zur Fallgruppe 2. Wie kommt man an diese EGZ ran, muss ich diese beantragen oder sollte das eigentlich automatisch funktionieren???
Soweit ich das auf meinen Lohnbescheiden sehen konnte ist dort nichts von einer EGZ zu sehen.

--- End quote ---
Gar nicht ... die EGZ bekommt man nur wenn man in Fallgruppe 1 ist ;)

--- End quote ---

Habe es mal unterstrichen.
Da steht doch kannst deutlich Fallgruppe 2 und das diese Beschäftigten eine EGZ bekommen.
Also lesen kann ich noch.

--- End quote ---

Mit dem Verstehen hapert es aber regelmäßig.

MoinMoin:

--- Zitat von: MaryPoppins am 29.03.2019 08:26 ---
--- Zitat von: Oskar am 29.03.2019 07:33 ---die Redaktionsgespräche werden voraussichtlich von Mai an bis in den Sommer hinein gehen. Uns liegen jedoch noch keine genauen Termine vor.


--- End quote ---


Unfassbar

--- End quote ---
Unfassbar und unverständlich dieses unfassbar!
Nur zur Erinnerung: Es gibt noch keine Tarifeinigung! Nur eine gemeinsame Absichtserklärung, worüber man sich einig ist.

MoinMoin:

--- Zitat von: Oskar am 29.03.2019 08:31 ---
--- Zitat von: sigma5345 am 29.03.2019 08:05 ---
--- Zitat von: Oskar am 29.03.2019 07:42 ---
Auszug aus Teil II der Entgeltordnung zum TV-L, Abschnitt 22.2 (Techniker):

„1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)“



Ich habe bei mir mal den AV geprüft und demnach gehöre ich zur Fallgruppe 2. Wie kommt man an diese EGZ ran, muss ich diese beantragen oder sollte das eigentlich automatisch funktionieren???
Soweit ich das auf meinen Lohnbescheiden sehen konnte ist dort nichts von einer EGZ zu sehen.

--- End quote ---
Gar nicht ... die EGZ bekommt man nur wenn man in Fallgruppe 1 ist ;)

--- End quote ---

Habe es mal unterstrichen.
Da steht doch kannst deutlich Fallgruppe 2 und das diese Beschäftigten eine EGZ bekommen.
Also lesen kann ich noch.

--- End quote ---
  ::)
Was an Fallgruppe 1.Staatlich geprüfte Techniker .... ist unverständlich?

Wastelandwarrior:
Zur Zustimmung oder nicht: Selbst wenn Sie persönlich nicht "viel mehr", sondern nur "mehr" bekommen ist das genau der Unterschied zwischen "Gemeinwohl" und "mein Wohl" ... ist nicht schwer... nur kurz nicht eigensinnig sein. Nennt sich Solidarität und sollte bei Gewerkschaftsmitgliedern selbstverständlich sein. Aber es gibt natürlich noch "Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht..."

Oskar:

--- Zitat von: Spid am 29.03.2019 08:36 ---
--- Zitat von: Oskar am 29.03.2019 08:31 ---
--- Zitat von: sigma5345 am 29.03.2019 08:05 ---
--- Zitat von: Oskar am 29.03.2019 07:42 ---
Auszug aus Teil II der Entgeltordnung zum TV-L, Abschnitt 22.2 (Techniker):

„1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)“



Ich habe bei mir mal den AV geprüft und demnach gehöre ich zur Fallgruppe 2. Wie kommt man an diese EGZ ran, muss ich diese beantragen oder sollte das eigentlich automatisch funktionieren???
Soweit ich das auf meinen Lohnbescheiden sehen konnte ist dort nichts von einer EGZ zu sehen.

--- End quote ---
Gar nicht ... die EGZ bekommt man nur wenn man in Fallgruppe 1 ist ;)

--- End quote ---

Habe es mal unterstrichen.
Da steht doch kannst deutlich Fallgruppe 2 und das diese Beschäftigten eine EGZ bekommen.
Also lesen kann ich noch.

--- End quote ---

Mit dem Verstehen hapert es aber regelmäßig.

--- End quote ---

Dann helf mir mal dabei, was ich daran nicht verstehe. ??? ???

Wenn dort steht
 Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen

Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage

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