Es gibt noch keinen vereinbarten Überleitungsmodus. Spekulationen sind sinnlos.
Es gibt hinsichtlich E9a große Unsicherheit. Wir haben daher eine kurze Hinweis-Seite dazu erstellt:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html
Ergänzungsvorschläge sind Willkommen!
Die bisherige E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ("kleine E9", E9k im Online-Rechner) soll in eine reguläre Entgeltgruppe E9a übergeleitet werden, die bisherige E9 mit regulären Stufenlaufzeiten wird zur E9b.
Während die Überleitung der E9 zur E 9b unter Beibehaltung der Stufen und Stufenlaufzeiten erfolgen wird, ist das Überleitungsverfahren von der "kleinen E 9" in die E 9a derzeit noch nicht geregelt.
Die „kleine E9“ war nie eine eigenständige Entgeltgruppe, aus Vereinfachungsgründen haben wir das hier so dargestellt. Das gilt auch für die Stufe 5 der „kleinen E9“, die es so nicht gibt, sondern vielmehr eine Zulage darstellt. Die hier gemachten Vereinfachungen zur besseren Übersicht sind tariflich nicht relevant. Bei der Überleitung wird auf die tariflichen Tatbestände abgestellt werden. Die Regelungen zur Überleitung werden in den nächsten Wochen im Rahmen der Redaktionsverhandlungen erarbeitet werden. Dabei ist nicht anzunehmen, daß es im Rahmen der Überleitung zu Gehaltskürzungen kommen wird, wie dies einige Kollegen bereits befürchten.
Diese Seite wird aktualisiert, sobald die Überleitung geregelt ist.