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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

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PhoenixDea:
10.04.2019

Im Rahmen der Redaktionsverhandlungen wurde vereinbart, die Mindesterhöhungsbeträge von 100 € für 2019, 90 € für 2020 und 50 € für 2021 nun auch auf die Stufen 1 anzuwenden. Damit ergeben sich zusätzliche Erhöhungen um wenige Euro in den Stufen 1 der Entgeltgruppen 2 bis 4 in der Tabellen 2019 und 2020, sowie in den Stufen 1 der Entgeltgruppen 2 bis 7 der Tabellen 2021.
 Die Tabellen im Online-Rechner wurden rückwirkend dementsprechend angepaßt.
Ebenfalls im Rahmen der Redaktionsverhandlungen wurde nun das Überleitungsverfahren in die neue KR-Tabelle für das Pflegepersonal vereinbart:

von (2018)
KR 3a KR 4a KR 7a KR 8a KR 9a KR 9b KR 9c KR 9d KR 10a KR 11a KR 11b KR 12a

nach (2019)
KR 5 KR 6 KR 7 KR 8 KR 9 KR 10 KR 11 KR 12 KR 13 KR 14 KR 15 KR 16
Die Überleitung erfolgt stufengleich unter Anrechnung der bisher verbrachten Stufenlaufzeit.



daher meine Frage, Entschuldigung, wenn sich dadurch wieder einmal jemand auf die Füße getreten fühlt.
Ich Naivchen dachte immer, so ein Forum wäre eben für Fragen da.

Wastelandwarrior:
Es laufen permanent "Gespräche". Ist ja kein kalter Krieg. :-)

Offiziell beginnen die "Redaktionsverhandlungen" natürlich erst, wenn die Zustimmung erklärt wurde.

PhoenixDea:
Dankeschön. :)

Chrilleger:
Mal ne Frage :)

Jetzt wäre man in der EG9 klein, EG9k, Stufe 2 mit 3 Jahren in Stufe 2 =3029.67 € Brutto

Bei Anrechnung der 3 Jahre in Stufe 2 stellt sich die Frage wohin man dann kommt :)

EG9a Stufe 3, 3177.31€  oder in Stufe 4 3272.55 €?

LG und danke

Chrilleger

TV-Ler:

--- Zitat von: Chrilleger am 15.04.2019 11:54 ---Bei Anrechnung der 3 Jahre in Stufe 2 stellt sich die Frage wohin man dann kommt :)
--- End quote ---
Die in der Redaktion zu vereinbarenden Überleitungsregelungen werden darauf eine Antwort geben ...

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