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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Admin:
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 04.03.2019 12:16 ---Es gibt noch keinen vereinbarten Überleitungsmodus. Spekulationen sind sinnlos.
--- End quote ---
Es gibt hinsichtlich E9a große Unsicherheit. Wir haben daher eine kurze Hinweis-Seite dazu erstellt:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html
Ergänzungsvorschläge sind Willkommen!
BeatMunky:
--- Zitat von: Admin am 04.03.2019 12:37 ---
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 04.03.2019 12:16 ---Es gibt noch keinen vereinbarten Überleitungsmodus. Spekulationen sind sinnlos.
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Es gibt hinsichtlich E9a große Unsicherheit. Wir haben daher eine kurze Hinweis-Seite dazu erstellt:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html
Ergänzungsvorschläge sind Willkommen!
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E9 wird doch aber nur zu E9b wenn die Stufenlaufzeit nicht verlangsamt wurde, oder?
Sollte man eventuell nebst "e9k" auch den verlangsamten Stufenaufstieg erwähnen?
Wastelandwarrior:
Der Text ist gut. Die Stufenlaufzeiten der EG 9a werden reguläre sein. Was mit den bisherigen längeren Laufzeiten passiert, die bereits hinter den Leuten liegen, wird Gegenstand der Redaktionsverhandlungen sein. Es wird am Ende irgendwas wie Bund herauskommen.
Spid:
--- Zitat von: Admin am 04.03.2019 12:37 ---
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 04.03.2019 12:16 ---Es gibt noch keinen vereinbarten Überleitungsmodus. Spekulationen sind sinnlos.
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Es gibt hinsichtlich E9a große Unsicherheit. Wir haben daher eine kurze Hinweis-Seite dazu erstellt:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html
Ergänzungsvorschläge sind Willkommen!
--- End quote ---
Die bisherige E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ("kleine E9", E9k im Online-Rechner) soll in eine reguläre Entgeltgruppe E9a übergeleitet werden, die bisherige E9 mit regulären Stufenlaufzeiten wird zur E9b.
Während die Überleitung der E9 zur E 9b unter Beibehaltung der Stufen und Stufenlaufzeiten erfolgen wird, ist das Überleitungsverfahren von der "kleinen E 9" in die E 9a derzeit noch nicht geregelt.
Die „kleine E9“ war nie eine eigenständige Entgeltgruppe, aus Vereinfachungsgründen haben wir das hier so dargestellt. Das gilt auch für die Stufe 5 der „kleinen E9“, die es so nicht gibt, sondern vielmehr eine Zulage darstellt. Die hier gemachten Vereinfachungen zur besseren Übersicht sind tariflich nicht relevant. Bei der Überleitung wird auf die tariflichen Tatbestände abgestellt werden. Die Regelungen zur Überleitung werden in den nächsten Wochen im Rahmen der Redaktionsverhandlungen erarbeitet werden. Dabei ist nicht anzunehmen, daß es im Rahmen der Überleitung zu Gehaltskürzungen kommen wird, wie dies einige Kollegen bereits befürchten.
Diese Seite wird aktualisiert, sobald die Überleitung geregelt ist.
balou1964:
Dieses habe ich gelesen.
' Die bisherige "kleine E 9" (E 9k im Online-Rechner) soll in eine reguläre Entgeltgruppe E 9a übergeleitet werden, die bisherige E 9 wird zur E 9b.
Während die Überleitung der E 9 zur E 9b unter Beibehaltung der Stufen und Stufenlaufzeiten erfolgen wird, ist das Überleitungsverfahren von der "kleinen E 9" in die E 9a derzeit noch nicht geregelt.
Da es die "kleinen E 9" als offizielle Entgeltgruppe nie gab, gab es in dieser auch keine offiziellen Stufenlaufzeiten. Damit ist nicht anzunehmen, dass die bisher im Rahmen des Online-Rechners dargestellten Entgeltstufen genau so auf die E 9a übernommen werden. '
Komisch das es die kleine E9 es offiziell gar nicht gab. Besonders da es ja noch einen kleine kleine E9 im TVL gab.
Also ich bin gespannt was daraus wird.
Besonders wenn ich mir diese Tabelle anschaue.
E 9b 2873.64 3129.67 3272.55 3667.36 4000.09 4120.10
E 9a 2873.64 3129.67 3177.31 3272.55 3667.36 3777.39
Was es da für Unterschiede sind in diesen zwei Gruppen, für mich unverständlich.
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