Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694373 times)

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #705 am: 19.06.2019 14:10 »
Wie kommst du auf einen Garantiebetrag von 95,24 Euro?
Der Garantiebetrag in den Entgeltgruppen 9 bis 14 beträgt 180 Euro, allerdings begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Diese Begrenzung greift hier nicht, da der Unterschiedsbetrag von EG9a/4 zu EG9b/4 bei 3781,78 Euro - 3374,65 Euro = 407,13 Euro liegt.

Blume

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #706 am: 19.06.2019 14:36 »
Wie kommst du auf einen Garantiebetrag von 95,24 Euro?
Der Garantiebetrag in den Entgeltgruppen 9 bis 14 beträgt 180 Euro, allerdings begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Diese Begrenzung greift hier nicht, da der Unterschiedsbetrag von EG9a/4 zu EG9b/4 bei 3781,78 Euro - 3374,65 Euro = 407,13 Euro liegt.

Ah, dann hab ich das falsch interpretiert die Matrix.  Danke für die Erklärung.

Dann ist das neue Gehalt 3374,65 Euro plus 180 Euro Garantiebetrag für die Zeit bis zur 9b/ Stufe 4.

Maschinenbauer

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #707 am: 20.06.2019 21:06 »
Hallo,
ich habe die Diskussion die gesamten 48 Seiten verfolgt und muss gestehen das ich noch nicht nachvollziehen kann was sich für mich eventuell, möglicherweise verbessern kann.

Ich bin Techniker eingruppiert als
EntgGr. 9 (besondere)
Stufe 03, Fußnote 2 
1308 Entg.gr.zulage Anl.F Absch.1 Nr.9 

Heute kam das Abrechnungsblatt für Juni mit der Tariferhöhung. Es sind 100 € mehr plus 2,88€ aus der Zulage.
Aus den vorherigen Kommentaren schlussfolgere ich also das die mögliche Besserstellung in der E9 sich auf das Jahr 2020 verschiebt und ich hoffen muss, das ich auf Antrag in die E9b komme?

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #708 am: 21.06.2019 07:16 »
Hallo,
ich habe die Diskussion die gesamten 48 Seiten verfolgt und muss gestehen das ich noch nicht nachvollziehen kann was sich für mich eventuell, möglicherweise verbessern kann.
Evtl. bringen die die 13 Seiten aus dem Strang "Verbesserung Techniker / Meister" weiter:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.0.html

Ich bin Techniker eingruppiert als
EntgGr. 9 (besondere)
Stufe 03, Fußnote 2 
1308 Entg.gr.zulage Anl.F Absch.1 Nr.9 

Heute kam das Abrechnungsblatt für Juni mit der Tariferhöhung. Es sind 100 € mehr plus 2,88€ aus der Zulage.
Aus den vorherigen Kommentaren schlussfolgere ich also das die mögliche Besserstellung in der E9 sich auf das Jahr 2020 verschiebt und ich hoffen muss, das ich auf Antrag in die E9b komme?
Die "mögliche Besserstellung" verschiebt sich nicht in das Jahr 2020, sondern ist von vorne herein in der Tarifeinigung so vorgesehen.
Sofern deine Tätigkeiten der Fallgruppe 1 entsprechen, musst du auch nicht auf die Höhergruppierung hoffen, da ein entsprechender Antrag unmittelbar zur Höhergruppierung führt.

Igelchen5

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #709 am: 21.06.2019 08:14 »
Ich hätte eine Frage zur Ausschlussfrist. Nachdem die Gespräche ja noch nicht geführt sind und wir immer noch in den Stufen sitzen und nicht klar ist ob die Stufenlaufzeiten angerechnet werden. Muss man seine Ansprüche jetzt geltend machen, weil die sonst nach 6 Monaten verfallen?

Maschinenbauer

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #710 am: 21.06.2019 08:41 »
Sofern deine Tätigkeiten der Fallgruppe 1 entsprechen, musst du auch nicht auf die Höhergruppierung hoffen, da ein entsprechender Antrag unmittelbar zur Höhergruppierung führt.


Laut meiner Stellenbewertung bin ich in Fallgruppe 2. D.h. ich komme in die 9a?  :-X

Blume

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #711 am: 21.06.2019 08:51 »
Sofern deine Tätigkeiten der Fallgruppe 1 entsprechen, musst du auch nicht auf die Höhergruppierung hoffen, da ein entsprechender Antrag unmittelbar zur Höhergruppierung führt.


Laut meiner Stellenbewertung bin ich in Fallgruppe 2. D.h. ich komme in die 9a?  :-X

Ja so wird es aussehen! Nur wer Tätigkeiten der Fallgruppe 1 ausführt, hat die Möglichkeit auf Antrag in die 9b zukommen.

Trotzdem man sollte erst die Redaktionsverhandlungen abwarten.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #712 am: 21.06.2019 08:58 »
Ich hätte eine Frage zur Ausschlussfrist. Nachdem die Gespräche ja noch nicht geführt sind und wir immer noch in den Stufen sitzen und nicht klar ist ob die Stufenlaufzeiten angerechnet werden. Muss man seine Ansprüche jetzt geltend machen, weil die sonst nach 6 Monaten verfallen?

Welche Ansprüche?

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #713 am: 21.06.2019 09:47 »
Laut meiner Stellenbewertung bin ich in Fallgruppe 2. D.h. ich komme in die 9a?  :-X
Laut deiner obigen Darstellung bekommst du die "Entg.gr.zulage Anl.F Absch.1 Nr.9".
Diese steht nur Technikern der EG9 Fallgruppe 1 zu, für die Fallgruppe 2 ist sie nicht vorgesehen.


Wastelandwarrior

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #714 am: 21.06.2019 09:53 »
Ich hätte eine Frage zur Ausschlussfrist. Nachdem die Gespräche ja noch nicht geführt sind und wir immer noch in den Stufen sitzen und nicht klar ist ob die Stufenlaufzeiten angerechnet werden. Muss man seine Ansprüche jetzt geltend machen, weil die sonst nach 6 Monaten verfallen?
Die Fälligkeit ist erst gegeben, wenn es einen unterschriebenen Tarifvertrag gibt.

Maschinenbauer

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #715 am: 21.06.2019 10:26 »
Laut meiner Stellenbewertung bin ich in Fallgruppe 2. D.h. ich komme in die 9a?  :-X
Laut deiner obigen Darstellung bekommst du die "Entg.gr.zulage Anl.F Absch.1 Nr.9".
Diese steht nur Technikern der EG9 Fallgruppe 1 zu, für die Fallgruppe 2 ist sie nicht vorgesehen.


Das steht so auf meinem Lohnschein und die Fallgruppe 2 auf meinem tariflichen Bewertungsbogen. Genau Entgeltgruppe 9 (Fallgruppe 2 des Teils II, Abschnitt/Unterabschnitt 22.2 - der EGO zum TV-L).
Das ist auch der Grund warum in nicht so recht Durchblicke. Bei mir passt es nicht zueinander.

Antiker

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #716 am: 22.06.2019 23:46 »
Ist schon mal Jemandem aufgefallen, dass im Vergleich zwischen TV-Bund und TV-L schon in der Struktur der Entgelttabellen eine (mMn) perfide Benachteiligung für die Angestellen der Länder existiert?

Und zwar in Bezug auf die betragsmäßige Zuordnung der einzelnen Stufen bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen. Denn auch OHNE die stufengleiche Höhergruppierung ist man als Bundesangestellter bei Höhergruppierung klar im Vorteil.

Sofern die einzelnen Beträge in der TV-L Entgelttabelle nicht noch überraschend geändert werden sieht es für den nachfolgenden Fall wie folgt aus:

         Höhergruppierung E9a - Stufe 5 nach E11 - Stufe ?

         Nach der Tabelle des TV-L landet man in E11 - Stufe 3
         Nach der Tabelle des TV-Bund landet man in E11 - Stufe 4   

Siehe Vergleich nachfolgender (2019er) Tabellen:

TV-Bund:

          S1           S2           S3            S4           S5           S6        
E 11   3457.10   3803.91   4119.43   4477.63   4972.55   5242.43
E 10   3331.93   3613.93   3915.01   4238.32   4628.44   4749.89
E 9c   2952.16   3416.40   3689.63   4022.45   4365.60   4498.65
E 9b   2952.16   3196.80   3451.45   3764.11   4088.70   4358.55
E 9a   2952.16   3167.80   3222.84   3398.61   3751.33   3877.90


TV-L

          S1           S2            S3           S4           S5           S6
E 11   3346.42   3628.98   3891.31   4288.02   4863.90   5009.81
E 10   3228.23   3502.94   3763.34   4025.67   4524.79   4660.53
E 9b   2873.64   3129.67   3272.55   3667.36   4000.09   4120.10
E 9a   2873.64   3129.67   3177.31   3272.55   3667.36   3777.39


Sollte meine Ausführung / Feststellung fehlerhaft sein, so bitte ich um fachkundige Korrektur.

Ansonsten finde ich es wirklich ein Unding wie man nur betragsmäßig schon beim TV-L ggü. dem TV-Bund benachteiligt wird. (Und das Alles, wie schon erwähnt, ganz ohne stufengleiche Höhergruppierung)


« Last Edit: 22.06.2019 23:56 von Antiker »

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #717 am: 23.06.2019 07:13 »
Da es sich um zwei unterschiedliche Arbeitgeber handelt, ist es allenfalls ein Nachteil, aber keine Benachteiligung.

Skedee Wedee

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« Antwort #718 am: 23.06.2019 09:11 »
Ansonsten finde ich es wirklich ein Unding wie man nur betragsmäßig schon beim TV-L ggü. dem TV-Bund benachteiligt wird. (Und das Alles, wie schon erwähnt, ganz ohne stufengleiche Höhergruppierung)

Dir steht es frei, vom Arbeitgeber Land zum Arbeitgeber Bund zu wechseln, die zwei unterschiedliche Tarifverträge verwenden.

carlos1977

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #719 am: 24.06.2019 09:58 »
Zitat
Die "mögliche Besserstellung" verschiebt sich nicht in das Jahr 2020, sondern ist von vorne herein in der Tarifeinigung so vorgesehen.
Sofern deine Tätigkeiten der Fallgruppe 1 entsprechen, musst du auch nicht auf die Höhergruppierung hoffen, da ein entsprechender Antrag unmittelbar zur Höhergruppierung führt.

Wo steht es geschrieben und ist es schon fix, wer und wie einen Antrag stellen kann?
Ich kann es auf die schnelle nicht finden! Dankeschön