Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694396 times)

Caesar42

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #825 am: 22.07.2019 14:42 »
Ich bin jetzt echt mal gespannt ob nächste Woche alles so kommt wie wir geglaskugelt haben :-) Dann könnte bei denen, die gleich in Stufe 5 der neuen E9a springen aufgrund der großen Zeitspanne der Nachzahlungen  eine zweite Jahressonderzahlung herrausspringen :-)

Dein Wort in Otto´s Gehörgang...


Ich bin gespannt. Eigentlich müssten dann alle E9a ler die betroffen sind ne riesen Party feiern :-)

Hoffen wir mal. dass es kein Frustbesäufnis wird...

Zwockel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #826 am: 25.07.2019 14:55 »
Hallo zusammen,

meine Stelle wurde im Januar 2018 bewertet. Es kam dabei heraus, dass ich in die EG 9a kommen soll. Nun erledige ich diese Arbeit schon seit langer Zeit (ca. 7 Jahre). Ich habe in der Personalabteilung nachgefragt, ob man diese lange Zeit in der Stufenlaufzeit anerkennen kann. Eigentlich ist das nicht möglich. Aber es gibt einen Vorschlag:
Aktuell bin ich in EG 8 Stufe 4 eingruppiert, käme somit in EG 9 Stufe 3.
Nächstes Jahr im Juli steige ich nach 4 Jahren in Stufe 4 in Stufe 5. Es besteht der Vorschlag, mir eine Zulage zu zahlen und mich erst im Juli 2020 dann höherzugruppieren. Von EG 8 Stufe 5 kommt man erstaunlicherweise in EG 9 Stufe 5. Somit würde ich mir tatsächlich einiges an Wartezeit sparen.
Jetzt weiß ich nicht, ob ich das machen soll. Gut anhören tut es sich ja.

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #827 am: 25.07.2019 14:56 »
Wann hat sich die auszuübende Tätigkeit geändert?

Zwockel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #828 am: 25.07.2019 15:24 »
Im Prinzip gar nicht. Ich übe diese Tätigkeit seit 2012 in der Form aus. Die Stelle war aber nie offiziell bewertet worden. Ich war EG 8. Bei uns wurden nun, weil es ja auch mal nötig war, alle Stellen bewertet, wo noch keine Bewertung vorlag.

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #829 am: 25.07.2019 15:30 »
Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Wenn sich die auszuübende Tätigkeit nicht geändert hat und zur Eingruppierung in E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten/E9a führt, bist Du bereits seit der Übertragung der auszuübenden Tätigkeit entsprechend eingruppiert. Die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung ist unbeachtlich.

Zwockel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #830 am: 25.07.2019 15:37 »
Okay, aber tarifvertraglich hat man doch nur ein halbes Jahr rückwirkend einen Anspruch auf Rückerstattung oder nicht?
Ich glaube um da was durchzusetzen, müsste ich tatsächlich klagen.

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #831 am: 25.07.2019 15:40 »
Der Eingruppierungsirrtum (Entgeltgruppe und Stufe) ist zum Zeitpunkt seiner Entstehung zu korrigieren, die daraus resultierenden Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen jedoch der tariflichen Ausschlußfrist.

Zwockel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #832 am: 25.07.2019 15:41 »
Alles klar danke für die Info.

Der Kanzler

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 118
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #833 am: 29.07.2019 20:29 »
Im Prinzip gar nicht. Ich übe diese Tätigkeit seit 2012 in der Form aus. Die Stelle war aber nie offiziell bewertet worden. Ich war EG 8. Bei uns wurden nun, weil es ja auch mal nötig war, alle Stellen bewertet, wo noch keine Bewertung vorlag.

Wer bewertet offiziell Stellen?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #834 am: 29.07.2019 23:05 »
[Wer bewertet offiziell Stellen?
Der AN hat eine Rechtsmeinung, der AG hat eine Rechtsmeinung, das Gericht klärt auf, was die richtige Rechtsmeinung ist.

Wie beim Nachbarschaftsstreit, .....

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #835 am: 30.07.2019 06:51 »
Welches Feststellungsinteresse sollte eine klagende Partei hinsichtlich der Bewertung von Stellen haben, damit sich ein Gericht damit inhaltlich auseinandersetzt?

nichts_tun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 774
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #836 am: 30.07.2019 12:46 »
Im Prinzip gar nicht. Ich übe diese Tätigkeit seit 2012 in der Form aus. Die Stelle war aber nie offiziell bewertet worden. Ich war EG 8. Bei uns wurden nun, weil es ja auch mal nötig war, alle Stellen bewertet, wo noch keine Bewertung vorlag.

Wer bewertet offiziell Stellen?

Auszuübende Tätigkeiten werden bewertet, nicht Stellen. Im Regelfall hat der AG jemanden bestimmt, der für die Eingruppierung zuständig ist. Dies dürfte regelmäßig die Personalabteilung, -referat, -stelle oder dergl. sein.

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #837 am: 30.07.2019 12:50 »
Meiner Erfahrung nach gibt es nicht wenige AG, die Stellenbewertungen durchführen. Allerdings handelt es sich dabei um reine Selbstorganisation des AG, die tariflich unbeachtlich ist. Sie dürfte grundsätzlich - zumindest im Tarifbereich - einer gerichtlichen Überprüfung entzogen sein, weil es bereits an einem Feststellungsinteresse fehlt.

Nixe79

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #838 am: 31.07.2019 08:24 »
Hat jemand schon etwas von den Redaktionsverhandlungen gestern gehört ?

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,463
Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #839 am: 31.07.2019 08:30 »
..Ja...haben statgefunden!
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen