Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694399 times)

hannes123

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #75 am: 04.03.2019 16:08 »
natürlich: sicher ist das erst nach Ende der Redaktionsverhandlungen und endgültiger Zustimmung aller Tarifparteien, aber es ist auf jeden Fall mal ein gewichtiger Hinweis, wie es vermutlich laufen wird.
Auch wenn es unter Vorbehalt steht: So war es letztlich zu erwarten.

Was ist jetzt mit der restlichen Laufzeit (jetzt im sechsten Jahr) die ich in der alten Stufe drei schon verbracht habe?
Komme ich also in die neue Stufe vier E9a und brauche dort nur noch zwei Jahre drin bleiben um in die Stufe 5 zu kommen?
Und nochmal meine Frage von oben. Was passiert mit der Zulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9? Die zwei Fallgruppen,mit und ohne Zulage, gibt es in Zukunft nicht mehr, oder?

und was passiert, wenn ich schon 6 Jahre in Stufe 3 war?!?!?
Komme ich dann in Stufe 5?!

DaKira

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #76 am: 04.03.2019 16:11 »
natürlich: sicher ist das erst nach Ende der Redaktionsverhandlungen und endgültiger Zustimmung aller Tarifparteien, aber es ist auf jeden Fall mal ein gewichtiger Hinweis, wie es vermutlich laufen wird.
Auch wenn es unter Vorbehalt steht: So war es letztlich zu erwarten.

Was ist jetzt mit der restlichen Laufzeit (jetzt im sechsten Jahr) die ich in der alten Stufe drei schon verbracht habe?
Komme ich also in die neue Stufe vier E9a und brauche dort nur noch zwei Jahre drin bleiben um in die Stufe 5 zu kommen?
Und nochmal meine Frage von oben. Was passiert mit der Zulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9? Die zwei Fallgruppen,mit und ohne Zulage, gibt es in Zukunft nicht mehr, oder?

http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html
Die Regelungen zur Überleitung werden in den nächsten Wochen im Rahmen der Redaktionsverhandlungen erarbeitet werden. Dabei ist nicht anzunehmen, daß es im Rahmen der Überleitung zu Gehaltskürzungen kommen wird, wie dies einige Kollegen bereits befürchten.

DaKira

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #77 am: 04.03.2019 16:12 »
Und damit ist nicht die Redaktion dieses Forums gemeint! :-)

Antiker

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #78 am: 04.03.2019 18:23 »
Mal ne blöde Frage:

Auch wenn sich die Änderungen der E9 erstmal gut anhören (Klare Zuordnung, keine verlängerten Stufenlaufzeiten)
Wie sieht es nach der Überleitung wohl aus, wenn man von der E9a nach E10 höhergruppiert wird?

Wird dann die E9b als eigenständige Entgeltgruppe betrachtet? Dann würde man ja von E9a - Stufe 5 nach E9b - Stufe 4 und zuletzt nach E10 - Stufe 3 eingruppiert.  Das wäre ja bitter.

Oder greift bei der Zwischenstufe E9b-4 dann schon der Garantiebetrag von 180,- € ?  Mit dem würde man dann ja doch noch in der E10 - Stufe 4 landen?


Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #79 am: 04.03.2019 18:35 »
Natürlich ist die E9b eine eigenständige Entgeltgruppe - aber auch wenn sie es nicht wäre, wäre das Ergebnis das gleiche.

Maximus2584

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #80 am: 04.03.2019 19:27 »
Allgemeine Eingruppierung öffentlicher Dienst TV-L

In den Tarifvertrag für die Länder im öffentlichen Dienst - kurz TV-L - werden alle Beschäftigte in 15 Entgeltgruppen und 6 Stufen eingruppiert. Dabei findet eine Einstufung nach Dienstaltersstufen nicht mehr statt. Stattdessen werden allen Beschäftigten Grund - und Erfahrungsstufen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand der Qualifikation und der Erfahrungszeit.

Wer kann das richtig deuten? Heißt es jetzt, dass ich mir meine gesamte Arbeitserfahrung aus der privaten Wirtschaft auch anrechnen lassen kann? Als ich angefangen habe, so wurde natürlich nichts angerechnet, trotz deutlich höherer Tätigkeiten und Leitungsstellen und jetzt kann ich es für die Stufenlaufzeit benutzen, um die Stufen zu überspringen? "Die Zuordnung erfolgt anhand der Qualifikation und der Erfahrungszeit" Es geht besonders um diesen Satz.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #81 am: 04.03.2019 19:34 »
Woher stammt dieses dümmliche und falsche Gefasel?

Steva

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #82 am: 04.03.2019 19:58 »
Wenn es die E9 k eigentlich nie richtig gab, könnte man nicht irgendwie versuchen in die E9 b zu kommen? Lt Arbeitsvertrag steht lediglich E9 und in der Stellenbeschreibung steht auch nichts anderes. In der Stellenbewertung soll stehen dass es eine E9 k ist. Diese wird den Mitarbeitern bei uns nicht ausgehändigt. Einer neuen Stellenbewertung wurde abgelehnt da sich die Tätigkeiten seit 2012 nicht geändert haben.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #83 am: 04.03.2019 20:01 »
Natürlich steht im Arbeitsvertrag E9, weil die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten eben genau das ist: eine E9.

Steva

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #84 am: 04.03.2019 20:04 »
Aber müsste es nicht irgendwo stehen dass es sich um diese Stufe handelt? Hab schon so oft überlegt ob es Sinn hätte mit einem Anwalt dagegen anzugehen. Kann mir nicht vorstellen, dass das noch nie jemand getan hat um ggf die normale E9 zu bekommen.🤔

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #85 am: 04.03.2019 20:09 »
Im Arbeitsvertrag muß nur die Entgeltgruppe angegeben werden. Der AG ist nicht verpflichtet, proaktiv mitzuteilen, daß es sich nur um eine E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten handelt.

nichts_tun

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #86 am: 04.03.2019 20:13 »
Aber müsste es nicht irgendwo stehen dass es sich um diese Stufe handelt? Hab schon so oft überlegt ob es Sinn hätte mit einem Anwalt dagegen anzugehen. Kann mir nicht vorstellen, dass das noch nie jemand getan hat um ggf die normale E9 zu bekommen.🤔

Um die "normale" E 9 zu bekommen, hättest du eine Eingruppierungsfeststellungsklage erheben müssen. Wie Spid schrieb, der AG ist nicht verpflichtet, auf etwaige verlängerte Stufenlaufzeiten hinzuweisen.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #87 am: 04.03.2019 20:20 »
Naja, @Steva hat ja nichts dargelegt, das auch nur vermuten ließe, daß sie in der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten eingruppiert sei - da bringt auch eine Eingruppierungsfeststellungsklage nichts.

nichts_tun

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #88 am: 04.03.2019 20:34 »
Naja, @Steva hat ja nichts dargelegt, das auch nur vermuten ließe, daß sie in der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten eingruppiert sei - da bringt auch eine Eingruppierungsfeststellungsklage nichts.

Ich wollte ja auch nicht die Erfolgsaussicht der Klage beurteilen, sondern nur darauf hinweisen, welches Instrument die richtige Möglichkeit wäre, um die EG 9 mit regulären Stufenlaufzeiten zu erreichen bzw. künftig die EG 9b.

Steva

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #89 am: 04.03.2019 20:46 »
Ich bin einfach der Meinung das ein Arbeitsvertrag so geschrieben sein muss, dass es für den Arbeitnehmer eindeutig ist. Denn so wie man es hier im Forum immer wieder liest, ist dies nicht der Fall. Wer entscheidet denn das ich verlängerte Laufzeiten habe bzw auf welcher Grundlage? Es muss doch alles transparent gestaltet sein. Und wenn dem MA ein Arbeitsvertrag ohne Stellenbeschreibung und ohne Stellenbewertung vorgelegt wird geht man davon aus, dass es sich um die normale 9 handelt und irgendwann kommt das böse Erwachen.