Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694384 times)

ITechniker

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #360 am: 22.03.2019 10:13 »
Hat dein Kollege auch die Fallgruppe 1 mit Zulage? Wäre die gleiche Sachlage wie bei mir. Damit könnte ich gut leben. Aber man muss natürlich erst die Redaktionsverhandlungen abwarten.
Ja hat er.

Capo

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #361 am: 22.03.2019 13:37 »
Bin mal gespant ob es bei Meistern, 9k mit Fallgruppenzulage,  auch so Angewendet wird.

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #362 am: 22.03.2019 15:55 »
Bin mal gespant ob es bei Meistern, 9k mit Fallgruppenzulage,  auch so Angewendet wird.
Für Meister wurde dergleichen nicht vereinbart.

Capo

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #363 am: 22.03.2019 17:11 »
Bis jetzt sind Meister und Techniker in der Eingruppierung ziemlich gleichgestellt. Wenn man jetzt den Meisterbereich von der 9b ausschließen würde, wäre das schon eine ziemliche Abwertung. Hier würden wir dann mal wieder als Verlierer aus den Verhandlungen gehen, und die nächste Korrektur wäre erst in drei Jahren möglich. Dank dieser tollen Laufzeit.

Capo

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #364 am: 22.03.2019 17:47 »
Bin mal gespant ob es bei Meistern, 9k mit Fallgruppenzulage,  auch so Angewendet wird.
Für Meister wurde dergleichen nicht vereinbart.

Für Techniker übrigens auch nicht. Es ist zwar in einem Arbeitspapier vom letzten Jahr erwähnt das die Fallgruppenzulage wegfallen soll. Aber im Einigungsvertag konnte ich diesen Passus nicht finden. Es werden doch nur die da aufgeführten Teile umgesetzt, nicht die ganzen oder? .https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #365 am: 22.03.2019 17:51 »
Steht doch unter II.2.

Capo

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #366 am: 22.03.2019 18:18 »
Das stimmt da ist die Niederschrift aufgeführt, aber der letzte Satz heißt: "Mit folgenden Maßgaben:" daraus lese ich das nur die weiter unten aufgeführten Teile umgesetzt werden und da steht der Wegfall der FG Zulage halt nicht bei.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #367 am: 22.03.2019 18:44 »
Das magst Du so lesen, dann liest Du aber falsch.

Capo

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #368 am: 22.03.2019 19:00 »
Nun wird die Zukunft zeigen. Hoffen wir mal das ich nicht lesen kann ;)

ITechniker

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #369 am: 22.03.2019 20:23 »
Falls ich das richtig verstehe, würde mich das quasi 2,5 Jahre Laufzeit kosten. Den Garantiebetrag bekäme ich dann wohl in Höhe des Differenzbetrag zwischen E9b Stufe 2 (3227,32 €) und Stufe 3 ( 3374.65 €), also ca 147 €. Aber den gibt es ja nur für die Laufzeit der Stufe 2, die ab dem 1.1.2020 neu beginnt - d.h. ich hab Stufe 3 bis 5 weiterhin einen um 2,5 Jahre verzögerten Aufstieg ohne den Garantiebetrag zum Ausgleich. Das addiert sich ganz schön...

Schlecht komme ich gesamt betrachtet nicht weg, will ich nicht behaupten. Aber der kleine Nachgeschmack bleibt, so wie z.B. mit der Sonderzahlung auch, dass man so am Schluss noch mal ne kleine Gehässigkeit mitbekommen hat... da wo es fast keiner merkt. Unfein...

[...]

Das Tabellenentgelt der Stufe 3 der EG9a beträgt am 01.01.20 3276,44€. Dieser Betrag ist größer als die 3227,32€ der Stufe 2 der EG9b. Also würde sich in diesem Fall eine Höhergruppierung in  Stufe 3 ergeben, mit einem Tabellenentgelt von 3374,65€. Der Garantiebetrag von 180€ würde hier nicht erreicht werden (3374,65€ - 3276,44€ = 98,21€). In Folge wird für die Laufzeit der Stufe 3 anstelle des Tabellenentgeltes dieser Stufe das bisherige Tabellenentgelt + 180€ Garantiebetrag = 3456,44€ gezahlt, ca. 6 Monate Stufenlaufzeit gehen dabei verloren.

[...]
Hierzu noch eine kurze Rückfrage: Würde in diesem Fall wirklich ein Garantiebetrag von 180 € gezahlt werden? Denn dann verstehe ich folgenden Satz der Tarifeinigung nicht: "IV. 1. 2 Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.".

Bedeutet das 180 € Garantiebetrag?
Oder 98,21 € Garantiebetag?
Oder gar kein Garantiebetrag, weil der Unterschiedsbetrag von 50 Euro erreicht wurde?

Danke für die Hilfe  :)

Antiker

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #370 am: 22.03.2019 20:23 »
Höhergruppierung von E9a - S5 nach E11

Worauf würde sich der Garantiebetrag i.H.v. 180,- € beziehen, wenn man von E9a - Stufe 5 nach E11 höhergruppiert werden würde? Ich gehe davon aus, dass man in E11 - Stufe 3 landen würde oder?

Zu dem Thema Höhergruppierung über 2 Entgeltgruppen gibt es ja Durchführungsbeispiele. Dort ist aber für mich nicht ersichtlich, ob sich der Mindesthöhergruppierungsgewinn auf das Start-Brutto (9aS5) oder auf die Differenz von E10S3 nach E11S3 bezieht.

Hat da Jemand Ahnung?

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #371 am: 22.03.2019 20:31 »
Das stimmt da ist die Niederschrift aufgeführt, aber der letzte Satz heißt: "Mit folgenden Maßgaben:" daraus lese ich das nur die weiter unten aufgeführten Teile umgesetzt werden und da steht der Wegfall der FG Zulage halt nicht bei.
Das wurde doch alles bereits im eigenen Thread „Verbesserung Techniker/Meister“ u.a. von Spid und mir aufgedröselt. Desweiteren wurde auf eine Erläuterung von Verdi verwiesen, aus der hervorgeht das für Meister lediglich eine Aufwertung im Bereich der EG7 zur EG8 vereinbart wurde.

Bitte einfach dort mal einlesen, bevor hier wieder alles sinnlos erneut durchgewurstet wird.
Das die Meister in dieser Tarifrunde abgehängt wurden, hat mich auch verwundert. Aber nach den bislang vorliegenden Informationen sieht es genau so aus. Vielleicht ein „Massenproblem“ (Anzahl der Meister deutlich größer als Anzahl der Techniker, so das es der TdL zu teuer erschien).

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #372 am: 22.03.2019 20:36 »
Hierzu noch eine kurze Rückfrage: Würde in diesem Fall wirklich ein Garantiebetrag von 180 € gezahlt werden? Denn dann verstehe ich folgenden Satz der Tarifeinigung nicht: "IV. 1. 2 Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.".

Bedeutet das 180 € Garantiebetrag?
Oder 98,21 € Garantiebetag?
Oder gar kein Garantiebetrag, weil der Unterschiedsbetrag von 50 Euro erreicht wurde?
Erwischt!
Da war ich zu voreilig, es bleibt beim Unterschiedbetrag (98,21€).

ITechniker

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #373 am: 22.03.2019 20:55 »
Hierzu noch eine kurze Rückfrage: Würde in diesem Fall wirklich ein Garantiebetrag von 180 € gezahlt werden? Denn dann verstehe ich folgenden Satz der Tarifeinigung nicht: "IV. 1. 2 Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.".

Bedeutet das 180 € Garantiebetrag?
Oder 98,21 € Garantiebetag?
Oder gar kein Garantiebetrag, weil der Unterschiedsbetrag von 50 Euro erreicht wurde?
Erwischt!
Da war ich zu voreilig, es bleibt beim Unterschiedbetrag (98,21€).

alles klar, danke dir!

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #374 am: 22.03.2019 21:41 »
Bis jetzt sind Meister und Techniker in der Eingruppierung ziemlich gleichgestellt. Wenn man jetzt den Meisterbereich von der 9b ausschließen würde, wäre das schon eine ziemliche Abwertung. Hier würden wir dann mal wieder als Verlierer aus den Verhandlungen gehen, und die nächste Korrektur wäre erst in drei Jahren möglich. Dank dieser tollen Laufzeit.
Zu dem „ziemlich gleichgestellt“:
Aus BAT-Zeiten stand Verg.-Grp. Vb Meistern mit entsprechender Fallgruppe nach 4 Jahren Bewährung eine Vergütungsgruppenzulage in Höhe 10% der Anfangsgrundvergütung Vb zu, das entspricht heute einer Besitzstandszulage von ca. 185€ (bis 31.12.18). Desweiteren steht die (statische) Meisterzulage in Höhe von 38€ zu. Macht zusammen ca. 223€ an Zulagen.

Techniker mit Besitzstandszulage aus BAT-Zeiten (7,5% der Anfangsgrundvergütung Vb nach 6 Jahren Bewährung) liegen bislang mit (bis 31.12.18) ca. 137€ deutlich (ca. 85€/Monat) darunter.

Da würde ich behaupten, das die genannten Meister in der zukünftigen EG9a Stufe 6 zzgl. die genannten Zulagen ab 2020 noch immer ein ganz geringfügig höheres Gesamtbrutto haben werden, als auf Antrag höhergruppiere Techniker in der EG9b in der Stufe 5. Diese werden erst nach weiteren 5 Jahren mit dem aufrücken in Stufe 6 tatsächlich ein höheres Brutto realisieren.

Die „Nicht-BAT-Meistern“ mit entsprechender Fallgruppe seit 2012 zustehende Entgeltgruppenzulage in Höhe von derzeit (bis 31.12.18) ca. 145€ (4/5 bzw. 16/20) der ehemaligen Vergütungsgruppenzulage) liegt ebenfalls deutlich über der entsprechenden Entgeltgruppenzulage für „Nicht-BAT-Techniker“ in Höhe von derzeit (bis 31.12.18) ca. 95€ (7/10 bzw. 14/20 der ehemaligen Vergütungsgruppenzulage).

Obwohl Meister und Techniker nominell identisch eingruppiert sind, stehen Meister aufgrund der Details von Entgeltordnung und TVÜ also finanziell bislang besser da (oder anders ausgedrückt: kommen den Arbeitgeber teurer). Und für Meister mit BAT-Historie gilt das in den nächsten Jahren wie erwähnt weiterhin ...