Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694382 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #435 am: 29.03.2019 08:36 »

Auszug aus Teil II der Entgeltordnung zum TV-L, Abschnitt 22.2 (Techniker):

„1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)“




Ich habe bei mir mal den AV geprüft und demnach gehöre ich zur Fallgruppe 2. Wie kommt man an diese EGZ ran, muss ich diese beantragen oder sollte das eigentlich automatisch funktionieren???
Soweit ich das auf meinen Lohnbescheiden sehen konnte ist dort nichts von einer EGZ zu sehen.
Gar nicht ... die EGZ bekommt man nur wenn man in Fallgruppe 1 ist ;)

Habe es mal unterstrichen.
Da steht doch kannst deutlich Fallgruppe 2 und das diese Beschäftigten eine EGZ bekommen.
Also lesen kann ich noch.

Mit dem Verstehen hapert es aber regelmäßig.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #436 am: 29.03.2019 08:37 »
die Redaktionsgespräche werden voraussichtlich von Mai an bis in den Sommer hinein gehen. Uns liegen jedoch noch keine genauen Termine vor.



Unfassbar
Unfassbar und unverständlich dieses unfassbar!
Nur zur Erinnerung: Es gibt noch keine Tarifeinigung! Nur eine gemeinsame Absichtserklärung, worüber man sich einig ist.
« Last Edit: 29.03.2019 09:43 von Admin »

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #437 am: 29.03.2019 08:41 »

Auszug aus Teil II der Entgeltordnung zum TV-L, Abschnitt 22.2 (Techniker):

„1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)“




Ich habe bei mir mal den AV geprüft und demnach gehöre ich zur Fallgruppe 2. Wie kommt man an diese EGZ ran, muss ich diese beantragen oder sollte das eigentlich automatisch funktionieren???
Soweit ich das auf meinen Lohnbescheiden sehen konnte ist dort nichts von einer EGZ zu sehen.
Gar nicht ... die EGZ bekommt man nur wenn man in Fallgruppe 1 ist ;)

Habe es mal unterstrichen.
Da steht doch kannst deutlich Fallgruppe 2 und das diese Beschäftigten eine EGZ bekommen.
Also lesen kann ich noch.
  ::)
Was an Fallgruppe 1.Staatlich geprüfte Techniker .... ist unverständlich?
« Last Edit: 29.03.2019 08:53 von MoinMoin »

Wastelandwarrior

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #438 am: 29.03.2019 08:44 »
Zur Zustimmung oder nicht: Selbst wenn Sie persönlich nicht "viel mehr", sondern nur "mehr" bekommen ist das genau der Unterschied zwischen "Gemeinwohl" und "mein Wohl" ... ist nicht schwer... nur kurz nicht eigensinnig sein. Nennt sich Solidarität und sollte bei Gewerkschaftsmitgliedern selbstverständlich sein. Aber es gibt natürlich noch "Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht..."

Oskar

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #439 am: 29.03.2019 08:45 »

Auszug aus Teil II der Entgeltordnung zum TV-L, Abschnitt 22.2 (Techniker):

„1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)“




Ich habe bei mir mal den AV geprüft und demnach gehöre ich zur Fallgruppe 2. Wie kommt man an diese EGZ ran, muss ich diese beantragen oder sollte das eigentlich automatisch funktionieren???
Soweit ich das auf meinen Lohnbescheiden sehen konnte ist dort nichts von einer EGZ zu sehen.
Gar nicht ... die EGZ bekommt man nur wenn man in Fallgruppe 1 ist ;)

Habe es mal unterstrichen.
Da steht doch kannst deutlich Fallgruppe 2 und das diese Beschäftigten eine EGZ bekommen.
Also lesen kann ich noch.

Mit dem Verstehen hapert es aber regelmäßig.

Dann helf mir mal dabei, was ich daran nicht verstehe. ??? ???

Wenn dort steht
 Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen

Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #440 am: 29.03.2019 08:48 »
Zur Zustimmung oder nicht: Selbst wenn Sie persönlich nicht "viel mehr", sondern nur "mehr" bekommen ist das genau der Unterschied zwischen "Gemeinwohl" und "mein Wohl" ... ist nicht schwer... nur kurz nicht eigensinnig sein. Nennt sich Solidarität und sollte bei Gewerkschaftsmitgliedern selbstverständlich sein. Aber es gibt natürlich noch "Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht..."

Ich bin weder Gewerkschaftsmitglied noch ändert die Tarifrunde irgendwas an meinem Entgelt. Wer bei Wahlen und Abstimmungen nicht individualrational handelt, handelt dumm.

Spid

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« Antwort #441 am: 29.03.2019 08:49 »

Auszug aus Teil II der Entgeltordnung zum TV-L, Abschnitt 22.2 (Techniker):

„1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)“




Ich habe bei mir mal den AV geprüft und demnach gehöre ich zur Fallgruppe 2. Wie kommt man an diese EGZ ran, muss ich diese beantragen oder sollte das eigentlich automatisch funktionieren???
Soweit ich das auf meinen Lohnbescheiden sehen konnte ist dort nichts von einer EGZ zu sehen.
Gar nicht ... die EGZ bekommt man nur wenn man in Fallgruppe 1 ist ;)

Habe es mal unterstrichen.
Da steht doch kannst deutlich Fallgruppe 2 und das diese Beschäftigten eine EGZ bekommen.
Also lesen kann ich noch.

Mit dem Verstehen hapert es aber regelmäßig.

Dann helf mir mal dabei, was ich daran nicht verstehe. ??? ???

Wenn dort steht
 Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen

Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage

Da wird die Heraushebung der Fg. 1 aus der Fg. 2 - die naheliegenderweise unter 2. und nicht unter 1. beschrieben ist - dargestellt.

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #442 am: 29.03.2019 08:52 »
Oskar, das was ich gepostet habe ist ein Auszug aus der EGO zum TV-L, Teil II Abschnitt 22.2 (Techniker).
Der Auszug betrifft die Fallgruppe 1, die dort definiert wird als „Techniker der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.“

So allmählich kann ich deine Begriffsstutzigkeit nur noch als erbärmlich qualifizieren.
Du willst staatl. gepr. Techniker sein?

Oskar

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« Antwort #443 am: 29.03.2019 08:58 »
Oskar, das was ich gepostet habe ist ein Auszug aus der EGO zum TV-L, Teil II Abschnitt 22.2 (Techniker).
Der Auszug betrifft die Fallgruppe 1, die dort definiert wird als „Techniker der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.“

So allmählich kann ich deine Begriffsstutzigkeit nur noch als erbärmlich qualifizieren.
Du willst staatl. gepr. Techniker sein?


Sind nicht alles solche perfekten oberschlauen Experten so wie du.

Deine arroganten Antworten habe ich hier schon zu vielen Anfragen, von normalen Menschen die keine Tarifexperten sind, gelesen.

als staatl. gepr. Techniker muss ich mich nicht in den Wirren des TV-L auskennen, sondern in meinem Fachbereich

Denk mal darüber nach und behandle die Nachfragenden nicht wie Idioten. 


Oskar

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« Antwort #444 am: 29.03.2019 09:00 »

TV-Ler

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« Antwort #445 am: 29.03.2019 09:07 »
Sind nicht alles solche perfekten oberschlauen Experten so wie du.

Deine arroganten Antworten habe ich hier schon zu vielen Anfragen, von normalen Menschen die keine Tarifexperten sind, gelesen.

als staatl. gepr. Techniker muss ich mich nicht in den Wirren des TV-L auskennen, sondern in meinem Fachbereich

Denk mal darüber nach und behandle die Nachfragenden nicht wie Idioten.
Weder bin ich perfekt, noch oberschlau noch Experte in Tarifdingen.
Allerdings kann ich lesen und nicht selten sogar verstehen, was ich da so lese.
Das scheint dir wiederum völlig abzugehen, ausweislich diverser Beiträge von dir hier im Forum.
Irgendwann nervt das in einem Ausmaß, das ein deutliches Wort erfordert.

Meine „arroganten Antworten“ darfst du gerne mit Beispielen belegen, wenn du denn kannst.

Von staatl. gepr. Technikern kann verstehendes lesen erwartet werden (zumal, wenn sie die Fallgruppe 1 für sich reklamieren), auch außerhalb des eigenen fachlichen Kontextes ...

Steve 69

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« Antwort #446 am: 29.03.2019 09:09 »
die Redaktionsgespräche werden voraussichtlich von Mai an bis in den Sommer hinein gehen. Uns liegen jedoch noch keine genauen Termine vor.



Unfassbar

Die  letzten Redaktionsverhandlungen beim TVöD dauerten auch fast 2 Monate.  Bis man weiß wo die Reise hingeht,kann man also locker von August ausgehen . :-\
« Last Edit: 29.03.2019 09:44 von Admin »

MrRossi

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« Antwort #447 am: 29.03.2019 09:20 »
Das ist kein tarifliches Problem, sondern ein gewerkschaftliches - gibt bestimmt irgendwo ein Selbsthilfeforum für enttäuschte Gewerkschaftsmitglieder.
Wieso ist das ein Problem?
Nun, ganz offensichtlich halten nicht wenige Gewerkschaftsmitglieder es für problematisch, bei der Mitgliederbefragung über die Tarifeinigung abzustimmen, ohne zu wissen, ob es sich aus individualrationaler Perspektive für sie positiv ist. Es ist natürlich völlig egal, wie sie bei der Mitgliederbefragung stimmen, weil das ohnehin absolut keinen Einfluß hat - aber auch das ist ein gewerkschaftliches Problem.

1. Der Schluß " nicht wenige" ist schon sehr gewagt, von wieviel sprichst Du?
2. Behauptest Du jetzt das die Stimmen nicht gewertet werden, oder einfach ignoriert? Warst du bei den Auswertungen dabei?

Ich zähle hier im Forum ohne Mühe 7 - ich gebe Dir natürlich recht, angesichts des Gejammers über den geringen Organisationsgrad könnten das sogar fast alle sein. Ich muß bei Auswertungen nicht dabei sein, um explizit unverbindliche Mitgliederbefragungen als das zu erkennen, was sie sind: unverbindlich.

7 nachgewiesene Mitglieder "einer" Gewerkschaft, soso....
Deine Aussage, das die Mitgliederbefragung keinen Einfluß hat, stütz sich also lediglich auf deren Unverbindlichkeit, nochmal soso...
Dachte Du kommst jetzt mal mit fundierten Kenntnissen, z.B durch perönliche Teilnahme oder so.
Für mich wieder die bekannte heiße Luft aka. Gewerkschaftbashing.

Fakt ist: Wollte man die Redaktionsverhandlungen weglassen, wären die Tarifverhandlungen, gerade bei den umfangreichen Änderungen, viel länger um kleinere Details zu klären.

MoinMoin

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« Antwort #448 am: 29.03.2019 09:45 »
Irgendwann nervt das in einem Ausmaß, das ein deutliches Wort erfordert.
Danke dafür.
Zitat
Von staatl. gepr. Technikern kann verstehendes lesen erwartet werden (zumal, wenn sie die Fallgruppe 1 für sich reklamieren), auch außerhalb des eigenen fachlichen Kontextes ...
Sehe ich auch so. Insbesondere wenn jemand auf sein Irrtum mehrfach hingewiesen wird und immer noch auf seinen Fehler beharrt, ohne vernünftiges Fehlermanagment, der ist dann einfach renitent und ermüdend und obendrein nicht Kritik fähig.

Also TV-Ler bleib so wie du bist. Bist eine Bereichung für das Forum.

Oskar

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« Antwort #449 am: 29.03.2019 12:19 »
Irgendwann nervt das in einem Ausmaß, das ein deutliches Wort erfordert.
Danke dafür.
Zitat
Von staatl. gepr. Technikern kann verstehendes lesen erwartet werden (zumal, wenn sie die Fallgruppe 1 für sich reklamieren), auch außerhalb des eigenen fachlichen Kontextes ...
Sehe ich auch so. Insbesondere wenn jemand auf sein Irrtum mehrfach hingewiesen wird und immer noch auf seinen Fehler beharrt, ohne vernünftiges Fehlermanagment, der ist dann einfach renitent und ermüdend und obendrein nicht Kritik fähig.

Also TV-Ler bleib so wie du bist. Bist eine Bereichung für das Forum.

Ich habe nicht auf meinen Fehler beharrt und ich bin auch nicht unfähig Kritik anzunehmen.

Ich möchte aber auf eine Frage von mir auch eine vernünftige und nachvollziehbare Antwort haben, um dann den eigenen Fehler zu erkennen. Und freundlich kann man dabei auch noch bleiben, aber damit haben hier ja einige ein Problem.

Wie schon eben gesagt hatte ich einen Denkfehler, was garantiert jedem schon einmal passiert ist.