Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694382 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #810 am: 10.07.2019 17:02 »
Eingegliedert wird man nach längerer Krankheit. Eingruppiert ist man gem. §12 TV-L in die Entgeltgruppe, deren Tätigkeitsmerkmale der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit entsprechen. Du hast keine Sachverhalte vorgetragen, aus denen sich ergäbe, daß dies die E9b sei.

Neuling01

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #811 am: 10.07.2019 19:41 »

Hallo,
Ich habe eine Frage, ob es auch Regelungen für Mitarbeiter gibt, die laut Vereinbarung höhergruppiert werden sollten (E8 Stufe 4), aber zum 01.01.19 tatsächlich noch nicht höhergruppiert worden sind.
Durch die neu eingezogene Stufe der E9a verlängert sich die Wartezeit zur ehemaligen Stufe 4 ,jetzt 5, erneut.

Ich nehme an mit dieser Konstellation hab ich dann Pech gehabt?
Danke für eure Rückmeldungen.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #812 am: 10.07.2019 19:45 »
Was für eine Vereinbarung soll das sein?

Neuling01

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #813 am: 10.07.2019 21:14 »
Ein Mitarbeiter-/Vorgesetztengespräch

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #814 am: 10.07.2019 21:23 »
Eine Höhergruppierung setzt die Übertragung einer höherwertigen nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit voraus. Die tatsächlichen und rechtlichen Umstände zum Zeitpunkt der Übertragung sind maßgeblich für die Höhergruppierung. Eine abweichende Regelung wurde bislang nicht vereinbart.

Wastelandwarrior

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #815 am: 11.07.2019 11:25 »
Wobei es sich je nach Konstellation auch um eine Vereinbarung zur übertariflichen Bezahlung ohne Aufgabenänderung handeln könnte.  :)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #816 am: 11.07.2019 11:33 »
Dann wäre der Fragesteller aber nicht „laut Vereinbarung höhergruppiert“, er erhielte lediglich das Entgelt einer höheren Entgeltgruppe.

Wastelandwarrior

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #817 am: 11.07.2019 11:46 »
Ja doch, aber die Laiensphäre sieht ja die "Höhergruppierung" nicht als Rechtsfolge der Aufgabenübertragung sondern als eigenen Akt und benutzt den Begriff oft falsch.

Neuling01

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #818 am: 11.07.2019 19:23 »
Hallo und danke erstmal für die Rückmeldungen.es handelt sich um höherwertige Aufgaben,die ich seit letzten Herbst übernommen habe. Im Mitarbeitergespräch wurde leider nur schwammig dokumentiert,dass die Umsetzung dessen zu einem späteren Zeitpunkt erneut betrachtet wird. Ebenfalls steht im Protokoll,dass für die genaue Terminierung zunächst die Vor- und Nachteile der Entgeltgruppenerhöhung betrachtet werden.
Soweit ich es richtig verstanden habe, wäre ich nach der alten Regelung nach 5 Jahren in die e9k Stufe 4 gekommen und jetzt nach 7 Jahren? Sehe ich das richtig?

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #819 am: 11.07.2019 19:38 »
Nein. Eine E9k gab und gibt es nicht. Eine Höhergruppierung von E8/4 führt bislang in die E9 führte bislang in die Stufe 3 und in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten nach 9 Jahren in Stufe 4. Eine Höhergruppierung in die neue E9a führt ebenfalls in Stufe 3 und nach 3 Jahren in Stufe 4.

Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Sofern Dir eine höherwertige Tätigkeit vom AG nicht ausdrücklich nur vorübergehend übertragen wurde, bist Du in eben diesem Moment entsprechend dieser eingruppiert.

Mahlzeit

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #820 am: 22.07.2019 09:52 »
Ich bin jetzt echt mal gespannt ob nächste Woche alles so kommt wie wir geglaskugelt haben :-) Dann könnte bei denen, die gleich in Stufe 5 der neuen E9a springen aufgrund der großen Zeitspanne der Nachzahlungen  eine zweite Jahressonderzahlung herrausspringen :-)

wap

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #821 am: 22.07.2019 10:35 »
Ich bin jetzt echt mal gespannt ob nächste Woche alles so kommt wie wir geglaskugelt haben :-) Dann könnte bei denen, die gleich in Stufe 5 der neuen E9a springen aufgrund der großen Zeitspanne der Nachzahlungen  eine zweite Jahressonderzahlung herrausspringen :-)


Jedoch nur für im TV-L Beschäftigte. Im TV-H tritt die Überleitung der E9 ja leider erst zum 01.08. in Kraft.

Mahlzeit

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #822 am: 22.07.2019 13:32 »
Stimmt.

Caesar42

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #823 am: 22.07.2019 13:46 »
Ich bin jetzt echt mal gespannt ob nächste Woche alles so kommt wie wir geglaskugelt haben :-) Dann könnte bei denen, die gleich in Stufe 5 der neuen E9a springen aufgrund der großen Zeitspanne der Nachzahlungen  eine zweite Jahressonderzahlung herrausspringen :-)

Dein Wort in Otto´s Gehörgang...

Mahlzeit

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #824 am: 22.07.2019 14:34 »
Ich bin jetzt echt mal gespannt ob nächste Woche alles so kommt wie wir geglaskugelt haben :-) Dann könnte bei denen, die gleich in Stufe 5 der neuen E9a springen aufgrund der großen Zeitspanne der Nachzahlungen  eine zweite Jahressonderzahlung herrausspringen :-)

Dein Wort in Otto´s Gehörgang...


Ich bin gespannt. Eigentlich müssten dann alle E9a ler die betroffen sind ne riesen Party feiern :-)