Die Entgeltgruppe 9k mit Stufe 2 hatte wegen der Stellenbewertung gleich der Entgeltgruppe 9k mit Sufe 3 die verlängerten Stufenlaufzeiten schlicht.
Aber nicht der der EG10 oder EG gross!
Und Leute die zur Überleitung in der Stufe 2 sind werden nicht benachteiligt!
Und Leute die in der Stufe 3 sind auch nicht!
Leute die in der Vergangenheit die E9k Stufe 2 durchgearbeitet haben, haben jetzt das Gefühl benachteiligt zu werden, obwohl sie von Stufe 3 nach Stufe 4 übergeleitet werden und damit die Stufe 3 der neuen EG9a überspringen, womit die Zeit der Stufe 2 ja (teilweise) angerechnet wird.
Und du möchtest, dass diese Menschen denjenigen bessergestellt werden, die die Zeitgleich aus der EG8 o.ä. in der Stufe 3 angefangen haben? (Obwohl diese möglicherweise genauso lange im öD tätig sind!!)
Darum nochmals meine Frage: Wie weit in die Vergangenheit möchtest du Dinge rückwirkend "korrigieren"?