Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Klingsor

Ich lese seit Januar aufmerksam mit und habe dank dieses Forums, nicht nur viel lernen können, sondern auch Kollegen weitergeholfen(sofern dies meine Kenntnisse zuließen). Nun habe ich eine Frage, die an mich gestellt wurde und ich nicht beantworten kann. Eine Kollegin wurde mit Februar 2013 befristet bis 31.07.2014 in der E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit  in Stufe 3 eingruppiert. Dann war sie für die 6 Wochen Sommerferien arbeitslos. In die gleiche Entgeltgruppe und Stufe wurde sie dann wieder mit dem 15.09.2014 eingestellt und bekam alsbald einen unbefristeten Vertrag.
Wird die Stufenlaufzeit vor der Arbeitslosigkeit mit angerechnet oder beginnt die Anrechnung erst mit dem 15.09.2014?
Und wenn erst ab dem 15.09.2014 gerechnet wird, käme sie nun rückwirkend zum 01.01.2019 in die Stufe 4 und ab 15.09.2019 in Stufe 5?
Stimmt das so?

Danke schon mal 

Spid

Sofern die Einstellung beim selben AG erfolgte, ist die kurze Unterbrechung unschädlich. Eine andere Auslegung der tariflichen Regelungen wäre mit §4 Abs. 2 TzBfG unvereinbar.

Klingsor

Vielen lieben Dank!
Es war der gleiche Arbeitgeber. Demnach ist sie dann sogar rückwirkend in Stufe 5 seit 01.01.2019.
Ich leite ihr Deine Antwort gerne weiter.

bob25248

Guten Tag, ich bin genau zum 01.01.2019 von der E8 Stufe 4 in die E9a Stufe 3 höhergruppiert wurden.
Meine Frage. bleibe ich jetzt in der Stufe 3 oder komme ich jetzt auch in die Stufe 4.
Nach der Überleitungstabelle kommen doch diejenigen die 1 Jahr in E9 Stufe 3 waren, jetzt Stufe 4 +1 Jahr.
Also habe ich mich gefragt, ob ich wohl auch in die Stufe 4 komme, natürlich ohne dem Anrechnungsjahr.

Spid

Da ist nichts überzuleiten, da Du am 31.12.18 nicht in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten warst. Es hat schlicht am 01.01.19 eine Höhergruppierung stattgefunden.

bob25248


Capo

bob25248 konnte zum 01.01.2019 gar nicht in die E9a Stufe 3 eingruppiert werden da es diese zu dem Zeitpunkt nicht gab. er konnte nur in die E9 Stufe 3 mit verlängerter Laufzeit. Wenn er jetzt in die 9a Stufe 3 kämme wären das ja nur ca. 3€ mehr als 2018, hat man hier was Übersehen oder hab ich jetzt einen Denkfehler?

Spid

Natürlich wird es die E9a am 01.01.19 gegeben haben, so wie es die Überleitungsregelung zu diesem Zeitpunkt gegeben haben wird.

Capo

Das würde ja dann heißen das alle die dieses Jahr in die E9 Eingruppiert wurden sie so betrachtet als wenn sie in die E9a oder E9b eingestellt wurden. Das wäre aber für den ein oder andere echt schlecht. 2018 wäre man z.B. von der E7/6 nach E9/4 gekommen. Jetzt 2019 kommt man in die E9a/4. das sind aber dann ein paar € weniger.

Spid

Eine Höhergruppierung von E7/6 in E9a wird 2019 in Stufe 5 geführt haben.

Capo


Stern26

Halli hallo undzwar wollte ich einmal nachfragen wie es denn um die PUs steht aus dem Land Brandenburg ? Derzeit sind die meisten ja in der E9k. Kommen wir dann auch in die E9a ? Und ab wann geht das denn damit nun los ? Liebste Grüße

Spid

Die Überleitung wird alle betroffen haben, die zum Jahreswechsel in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten gewesen sind. Die Überleitung wird zum 01.01.19 durchgeführt worden sein.

Capo

Und wie ist es dann bei den Höhergruppierungen von z.B. Mai 2019 werden die dann Stufengleich in die E9a "überführt"?

Spid

Höhergruppierungen folgen den ganz normalen Regelungen.