Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Andreas B

Guten Abend,

ich bin als Techniker mit einer Fernmelderzulage eingestellt, seit "Ewigkeiten". Ich bin bis heute in der E9s mit einer BS Zulage eingruppiert. Für mich greift die Endgeldordnung II Abschnitt 22.2. Ich bin seit November 2007 in der Stufe 4. Eine Überleitung gibt es nicht, der TV-L spricht eine klare Sprache. 1.1.2019 - 31.12.2019 E9a inkl. Zulage, ab 1.1.2020 E9b unter wegfall der Zulage. Fernmeldezulage wird in einem Sockelbetrag gewandelt.

Die "Firma" hat angekündigt, das ich in die E9a komme unter wegfall der BS-Zulage. Ich benötige keine Ratschläge - eher Leidenskollegen die vor einer ähnlichen Situation stehen?!

Danke

F1s1

Spid schreibt bestimmt gleich " Es gibt keine E9s " :)

Christian30823

Hallo,
ich habe eine spezielle Frage...
Hintergrund:
ich habe im Oktober 2019 vom TVöD Bund zum TV-L gewechselt. Zu diesem Zeitpunkt wurde ich in E9 Stufe 3 eingruppiert (e9k),da meine Zeit beim TVöD anerkannt wurde.
Nun wurde ich in e9a Stufe 3 übergeleitet.
Frage:
Müsste ich nicht in Stufe 4 rutschen?





Spid

Im Oktober 2019 war eine Eingruppierung in E9 unmöglich. Eine Überleitung in E9a setzte voraus, daß ein Arbeitsverhältnis, auf das der TV-L Anwendung fand, über den 31.12.18 hinaus bestand - was hier nicht der Fall ist.

Christian30823

Vielen Dank für die schnelle Antwort... wäre auch zu schön gewesen  ::)

Andreas B

Zitat von: F1s1 in 10.01.2020 09:29
Spid schreibt bestimmt gleich " Es gibt keine E9s " :)
Na das steht seit der Überleitung von BAT 5b auf meinem Lohnzettel.

Spid

Und wenn da stünde ,,für sexuelle Dienstleistungen" wäre es auch zutreffend, weil es ja seit der Überleitung da steht?

Isie


Spid


Andreas B

Zitat von: Isie in 12.01.2020 12:15
Ist dir langweilig?

Wenn es bei dir steht, denke ich schon das es stimmt.

Spid

Zitat von: Andreas B in 12.01.2020 16:40
Zitat von: Isie in 12.01.2020 12:15
Ist dir langweilig?

Wenn es bei dir steht, denke ich schon das es stimmt.

Wie meinen?

Geist

Zitat von: Andreas B in 12.01.2020 10:56
Zitat von: F1s1 in 10.01.2020 09:29
Spid schreibt bestimmt gleich " Es gibt keine E9s " :)
Na das steht seit der Überleitung von BAT 5b auf meinem Lohnzettel.

Hatten wir nicht schon festgestellt, dass ein nach der Gruppe 9 folgendes "s" oder "y" Platzhalter für die (dem Arbeitgeber) noch unbekannte Einordnung "a", "b" und noch zu ermittelnde Stufe sind?

WasDennNun

Zitat von: Geist in 13.01.2020 08:21
Zitat von: Andreas B in 12.01.2020 10:56
Zitat von: F1s1 in 10.01.2020 09:29
Spid schreibt bestimmt gleich " Es gibt keine E9s " :)
Na das steht seit der Überleitung von BAT 5b auf meinem Lohnzettel.

Hatten wir nicht schon festgestellt, dass ein nach der Gruppe 9 folgendes "s" oder "y" Platzhalter für die (dem Arbeitgeber) noch unbekannte Einordnung "a", "b" und noch zu ermittelnde Stufe sind?
Nö.
Dann hätte der AG ja im obigen Fall hellseherische Fähigkeiten gehabt, denn nach der Überleitung von BAT war 9a,9b, etc. noch nicht mal angedacht.

Wastelandwarrior

"s" dürfte analog A9S für "Spitzenamt" stehen, also für das Äquivalent des "letzten Amtes" für den vergleichbaren mittleren Dienst. Als Platzhalter und Unterscheidungsmerkmal zur EG9 mit normalen Stufenlaufzeiten. So sind se.. in der Etappe...  :)

Geist

Also bei mir tauchte das "s" erst seit dem Sommer auf. Ein anderer sprach mal von "y", dass seit dem nach 9 genannt wurde.
Und ich gehen mal sehr stark davon aus, dass diese Buchstaben verschwinden, wenn dann "a" oder "b" dort steht.