Bei den Ländern, wo Beamte ebenfalls noch die Sonderzahlungen erhalten, könnte man diese ebenfalls einfrieren, sofern tatsächlich 1 zu 1 übertragen werden soll.
Hier noch von der Mehrzahl »den« Ländern zu sprechen ist schon beinahe übertrieben: Dynamische (also nicht bereits eingefrorene) Sonderzahlungen leisten nur noch zwei Bundesländer: Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.
• In Bayern steht im Koalitionsvertrag, die Jahressonderzahlung nicht anzutasten.
• In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Jahressonderzahlung nach jahrelangem Einfrieren erst 2018 unter großer Pressewirksamkeit wieder dynamisiert. Mit einem abermaligen Einfrieren schon 2019 würde man sich dort ziemlich lächerlich machen, was also für dieses Bundesland nicht in Frage kommt.
In allen anderen dreizehn Bundesländern, in denen bei Beschäftigten der TV-L zur Anwendung kommt, gibt es bei Landesbeamten nichts, was noch nicht eingefroren, abgeschafft oder ins Grundgehalt integriert worden wäre.