Autor Thema: [Allg] Übernahme des Tarifergebnisses 2019 im Beamtenbereich der Länder  (Read 32734 times)

Nordlicht

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Zum Saarland und zu Niedersachsen hab ich noch nichts weiter gefunden ???

_restore

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Zum Saarland und zu Niedersachsen hab ich noch nichts weiter gefunden ???

Im Koalitionsvertrag heißt es:
"Wir benötigen einen motivierten, bürgerfreundlichen und gut ausgebildeten Öffentlichen Dienst. SPD und CDU bekennen sich zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die Arbeit der Beamtinnen und Beamten muss anerkannt werden und attraktiv bleiben. Die Besoldung und die Versorgung der Beamtinnen und Beamten muss stets angemessen sein. Ihre Besoldung muss der aktuellen Einkommensentwicklung anderer Berufsgruppen entsprechen. Hierzu gehört insbesondere die Beachtung der Tarifentwicklung im Öffentlichen Dienst."

Da die meisten anderen Bundesländer angekündigt haben, die Ergebnisse zu übernehmen, kann das für Niedersachsen ja eigentlich nur heißen, dass es hier auch kommt... natürlich zeitverzögert versteht sich 😜

Nordlicht

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Zum Saarland und zu Niedersachsen hab ich noch nichts weiter gefunden ???

Im Koalitionsvertrag heißt es:
"Wir benötigen einen motivierten, bürgerfreundlichen und gut ausgebildeten Öffentlichen Dienst. SPD und CDU bekennen sich zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die Arbeit der Beamtinnen und Beamten muss anerkannt werden und attraktiv bleiben. Die Besoldung und die Versorgung der Beamtinnen und Beamten muss stets angemessen sein. Ihre Besoldung muss der aktuellen Einkommensentwicklung anderer Berufsgruppen entsprechen. Hierzu gehört insbesondere die Beachtung der Tarifentwicklung im Öffentlichen Dienst."

Da die meisten anderen Bundesländer angekündigt haben, die Ergebnisse zu übernehmen, kann das für Niedersachsen ja eigentlich nur heißen, dass es hier auch kommt... natürlich zeitverzögert versteht sich 😜

Natürlich!
Bin aber gerne bereit, mich dahingehend (positiv) überraschen zu lassen. ;D

Anonym

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Ich bin auf die Ergebnisse der Übertragung auf Beamte in BW sehr gespannt. Erwarten tue ich von unserer Landesregierung nix. Sie mussten ja gerade erst die 8% Eingangsbesoldungsabsenkung schlucken. Da bleibt dann nix übrig.

Interessant wäre es, wie die Erhöhung der erstern Erfahrungsstufe für Beamte ausgelegt wird. Bei Angestellten dauert diese Zeit ja nur ein Jahr, bei uns drei Jahre...

Der sozialistische Ansatz wird es in Zukunft noch schwerer machen Fachpersonal zu rekrutieren. Auf Stellenausschreibungen, auch im hD, bewerben sich jetzt teilweise gar keine Bewerber mehr... Die fangen zumindest aktuell eher bei den Büros an die im Auftrag für uns arbeiten.

Desweiteren die Kürzung der Jahressonderzahlung der Angestellten... Wie wird die bei den Beamten verrechnet?

Nordlicht

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Desweiteren die Kürzung der Jahressonderzahlung der Angestellten... Wie wird die bei den Beamten verrechnet?

Und das ist zum Glück mal ein Problem, das ich mit meiner Besoldungsgruppe in Nds. NICHT habe.
Von nix kann man auch nix wegnehmen. ;D

Obwohl....wer weiß, vielleicht gehen sie an die vom MF so schön als "kleines Weihnachtsgeld" bezeichnete Kinderzulage für den Monat Dezember ran ::)

Johnsmith

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Ich bin auf die Ergebnisse der Übertragung auf Beamte in BW sehr gespannt. Erwarten tue ich von unserer Landesregierung nix.

Bin auch sehr gespannt.

Die Äußerungen vom Januar lassen ja etwas Hoffnung zu...

'Das von Edith Sitzmann (Grüne) geführte Ressort will schon wegen der nahen Tarifrunde der Gewerkschaften mit den Bundesländern keine Versprechungen machen. Die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Staatsdiener biete aber „die Möglichkeit zu überlegen, welche zusätzlichen Verbesserungen für die Beamtenschaft sinnvoll und möglich sind“, sagt eine Sprecherin.'

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.beamtenbesoldung-im-bund-signalwirkung-fuer-beamte-im-land.79e0de10-8e10-45a8-ab36-f92bc2df65c0.html

Hans

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Ich bin auf die Ergebnisse der Übertragung auf Beamte in BW sehr gespannt. Erwarten tue ich von unserer Landesregierung nix.

Bin auch sehr gespannt.

Die Äußerungen vom Januar lassen ja etwas Hoffnung zu...

'Das von Edith Sitzmann (Grüne) geführte Ressort will schon wegen der nahen Tarifrunde der Gewerkschaften mit den Bundesländern keine Versprechungen machen. Die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Staatsdiener biete aber „die Möglichkeit zu überlegen, welche zusätzlichen Verbesserungen für die Beamtenschaft sinnvoll und möglich sind“, sagt eine Sprecherin.'

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.beamtenbesoldung-im-bund-signalwirkung-fuer-beamte-im-land.79e0de10-8e10-45a8-ab36-f92bc2df65c0.html

Nunja, in zwei Jahren wird in BW gewählt. Die CDU scheint in den letzten Monaten einen sehr beamtenfreundlichen Kurs zu fahren. Denke, dass die Grünen sich da nicht zu sehr widersetzen wollen/können.

Karsten

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Desweiteren die Kürzung der Jahressonderzahlung der Angestellten... Wie wird die bei den Beamten verrechnet?

Und das ist zum Glück mal ein Problem, das ich mit meiner Besoldungsgruppe in Nds. NICHT habe.
Von nix kann man auch nix wegnehmen. ;D

Obwohl....wer weiß, vielleicht gehen sie an die vom MF so schön als "kleines Weihnachtsgeld" bezeichnete Kinderzulage für den Monat Dezember ran ::)

Wenn ein Bundesland will, kann es die Einfrierungen der Sonderzahlungen in die Erhöhungen einrechnen. Die Angestellten erhalten nicht 3,01%, 3,12% und 1,29%, sondern durch die fehlenden Anpassungen der Sonderzahlungen real nur 2,96%, 3,01% und 1,09% (Werte sind fiktiv). Ergo überträgt man diese geringeren Werte auf die Beamten.

Ist halt alles eine Frage der Wahrnehmung. Rechnet man es ein, werden die Beamten sauer. Erhöht man die Beamten stärker als die Angestellten, sind diese sauer.

Nordlicht

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Desweiteren die Kürzung der Jahressonderzahlung der Angestellten... Wie wird die bei den Beamten verrechnet?

Und das ist zum Glück mal ein Problem, das ich mit meiner Besoldungsgruppe in Nds. NICHT habe.
Von nix kann man auch nix wegnehmen. ;D

Obwohl....wer weiß, vielleicht gehen sie an die vom MF so schön als "kleines Weihnachtsgeld" bezeichnete Kinderzulage für den Monat Dezember ran ::)

Wenn ein Bundesland will, kann es die Einfrierungen der Sonderzahlungen in die Erhöhungen einrechnen. Die Angestellten erhalten nicht 3,01%, 3,12% und 1,29%, sondern durch die fehlenden Anpassungen der Sonderzahlungen real nur 2,96%, 3,01% und 1,09% (Werte sind fiktiv). Ergo überträgt man diese geringeren Werte auf die Beamten.

Ist halt alles eine Frage der Wahrnehmung. Rechnet man es ein, werden die Beamten sauer. Erhöht man die Beamten stärker als die Angestellten, sind diese sauer.

Machen können sie ohnehin, was sie wollen...

ChrBY

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Wenn ein Bundesland will, kann es die Einfrierungen der Sonderzahlungen in die Erhöhungen einrechnen. Die Angestellten erhalten nicht 3,01%, 3,12% und 1,29%, sondern durch die fehlenden Anpassungen der Sonderzahlungen real nur 2,96%, 3,01% und 1,09% (Werte sind fiktiv).

Stimmt so nicht exakt. Durch die unterschiedlichen Bemessungssätze der Jahressonderzahlung kommt es neben den Tabellenentgelten auch noch auf die Entgeltgruppe an.
Heißt: Selbst bei (unterstellten) derzeit identischen Tabellenentgelten eines E11- und eines E12-Beschäftigten ist die prozentuale Erhöhung beim E12-Beschäftigten größer, da sich bei diesem das Einfrieren der Jahressonderzahlung schwächer auswirkt.

Buccaneer

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Ich warte auf Herrn Hilbers.... 8)
...der ist studienhalber in Rheinlandpfalz... ;D ;D

Nordlicht

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Ich warte auf Herrn Hilbers.... 8)
...der ist studienhalber in Rheinlandpfalz... ;D ;D

Hoffentlich!!! ;D

Karsten

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Wenn ein Bundesland will, kann es die Einfrierungen der Sonderzahlungen in die Erhöhungen einrechnen. Die Angestellten erhalten nicht 3,01%, 3,12% und 1,29%, sondern durch die fehlenden Anpassungen der Sonderzahlungen real nur 2,96%, 3,01% und 1,09% (Werte sind fiktiv).

Stimmt so nicht exakt. Durch die unterschiedlichen Bemessungssätze der Jahressonderzahlung kommt es neben den Tabellenentgelten auch noch auf die Entgeltgruppe an.
Heißt: Selbst bei (unterstellten) derzeit identischen Tabellenentgelten eines E11- und eines E12-Beschäftigten ist die prozentuale Erhöhung beim E12-Beschäftigten größer, da sich bei diesem das Einfrieren der Jahressonderzahlung schwächer auswirkt.
 

Stimmt! Das macht eine Übertragung auf die Beamten nahezu unmöglich, wenn Beamte in manchen Ländern keine Sonderzahlungen mehr erhalten. Bei den Ländern, wo Beamte ebenfalls noch die Sonderzahlungen erhalten, könnte man diese ebenfalls einfrieren, sofern tatsächlich 1 zu 1 übertragen werden soll.

ChrBY

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Bei den Ländern, wo Beamte ebenfalls noch die Sonderzahlungen erhalten, könnte man diese ebenfalls einfrieren, sofern tatsächlich 1 zu 1 übertragen werden soll.

Hier noch von der Mehrzahl »den« Ländern zu sprechen ist schon beinahe übertrieben: Dynamische (also nicht bereits eingefrorene) Sonderzahlungen leisten nur noch zwei Bundesländer: Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.

• In Bayern steht im Koalitionsvertrag, die Jahressonderzahlung nicht anzutasten.
• In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Jahressonderzahlung nach jahrelangem Einfrieren erst 2018 unter großer Pressewirksamkeit wieder dynamisiert. Mit einem abermaligen Einfrieren schon 2019 würde man sich dort ziemlich lächerlich machen, was also für dieses Bundesland nicht in Frage kommt.

In allen anderen dreizehn Bundesländern, in denen bei Beschäftigten der TV-L zur Anwendung kommt, gibt es bei Landesbeamten nichts, was noch nicht eingefroren, abgeschafft oder ins Grundgehalt integriert worden wäre.

Karsten

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Bei den Ländern, wo Beamte ebenfalls noch die Sonderzahlungen erhalten, könnte man diese ebenfalls einfrieren, sofern tatsächlich 1 zu 1 übertragen werden soll.

Hier noch von der Mehrzahl »den« Ländern zu sprechen ist schon beinahe übertrieben: Dynamische (also nicht bereits eingefrorene) Sonderzahlungen leisten nur noch zwei Bundesländer: Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.

• In Bayern steht im Koalitionsvertrag, die Jahressonderzahlung nicht anzutasten.
• In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Jahressonderzahlung nach jahrelangem Einfrieren erst 2018 unter großer Pressewirksamkeit wieder dynamisiert. Mit einem abermaligen Einfrieren schon 2019 würde man sich dort ziemlich lächerlich machen, was also für dieses Bundesland nicht in Frage kommt.

In allen anderen dreizehn Bundesländern, in denen bei Beschäftigten der TV-L zur Anwendung kommt, gibt es bei Landesbeamten nichts, was noch nicht eingefroren, abgeschafft oder ins Grundgehalt integriert worden wäre.

Man lernt nie aus, danke für diese Info.
Dann bin ich gespannt, ob die Beamten in diesen 2 Ländern und auch in den restlichen 14 Ländern gegenüber den Angestellten privilegiert werden, da man nur die Erhöhungen weitergibt, nicht aber die Absenkungen.