Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Übernahme des Tarifergebnisses 2019 im Beamtenbereich der Länder
ChrBY:
Interessant wird die Fragestellung, inwieweit die nicht linear wirksamen Bestandteile des Tarifabschlusses auf die Beamten übertragen werden, namentlich
• die überproportionale Erhöhung in Stufe 1 sowie
• das Einfrieren der Jahressonderzahlung.
Würde letzteres auf die Landesbeamten übertragen, so bedeutete dies, daß dieser Effekt nur diejenigen Bundesländer treffen würde, die die Jahressonderzahlung noch nicht ins Grundgehalt integriert oder (derzeit) nicht eingefroren haben, namentlich eigentlich nur Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, sofern ich das korrekt im Gedächtnis habe (Hessen ist mit seiner monatlichen Auszahlung ein Sonderfall, kann sich da sowieso kein Einfrieren erlauben und ist zudem noch nicht einmal Mitglied der TDL).
Johnsmith:
„Es ist gut, dass es eine Einigung gibt, und ich bin mit dem Tarifabschluss zufrieden“, sagte Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann am Sonntag (3. März). „Unsere Beschäftigten halten damit Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung. Das haben sie auch verdient, denn sie leisten Tag für Tag gute Arbeit. Im Wettbewerb um die besten Köpfe ist das Ergebnis auch für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes der Länder immens wichtig.“
Über eine Übertragung des Tarifabschlusses auf die rund 185.000 Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und 136.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes wird nun beraten.
Auch wie immer... ::)
https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/tarifgemeinschaft-deutscher-laender-und-gewerkschaften-einigen-sich-auf-tarifabschluss-fuer-angestellt/
lumer:
--- Zitat von: ChrBY am 03.03.2019 21:10 ---Interessant wird die Fragestellung, inwieweit die nicht linear wirksamen Bestandteile des Tarifabschlusses auf die Beamten übertragen werden, namentlich
• die überproportionale Erhöhung in Stufe 1 sowie
• das Einfrieren der Jahressonderzahlung.
Würde letzteres auf die Landesbeamten übertragen, so bedeutete dies, daß dieser Effekt nur diejenigen Bundesländer treffen würde, die die Jahressonderzahlung noch nicht ins Grundgehalt integriert oder (derzeit) nicht eingefroren haben, namentlich eigentlich nur Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, sofern ich das korrekt im Gedächtnis habe (Hessen ist mit seiner monatlichen Auszahlung ein Sonderfall, kann sich da sowieso kein Einfrieren erlauben und ist zudem noch nicht einmal Mitglied der TDL).
--- End quote ---
In M-V war die Jahressonderzahlung bis einschließlich 2017 eingefroren. Es wurde gerade erst zu 2018 aufgehoben. Finanzminister und Landtag machen sich unglaubwürdig, wenn es jetzt wieder eingefroren wird.
Bezüglich Brandenburg: § 7 Besoldungsanpassungsgesetz 2017/18 (https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbvanpg_2017_2018) => zeit- und wirkungsgleiche Übernahme für 2019 und 2020 sowie Erhöhung um 0,5%-Punkte.
Nordlicht:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/Tarifverhandlungen-im-oeffentlichen-Dienst-Fuer-Beamtenbund-in-Rheinland-Pfalz-ein-Tarifabschluss-mit,reax-rp-tarifeinigung-100.html
Rheinland-Pfalz legt sogar noch was drauf.
Feidl:
Sachsen-Anhalt übernimmt.
--- Zitat ---Finanzminister Schröder kündigte weiter an, dass die im Tarifabschluss vereinbarten Steigerungen auch auf Beamte des Landes übertragen werden. Das sei im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen so geregelt, sagte Schröder.
--- End quote ---
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/landespolitik/sachsen-anhalt-vorbereitet-tarifeinigung-oeffentlicher-dienst-100.html
Und Thüringen will zumindest zeit- und wirkungsgleich übernehmen.
--- Zitat --- Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) will den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für die Beamten übernehmen. «Wir werden den Abschluss 1 zu 1 auf die Beamten übertragen, in derselben Höhe und zum selben Zeitpunkt», sagte sie der «Thüringer Allgemeinen» (Montag). Die Entscheidung dafür liege aber beim Kabinett und schließlich beim Landtag. Allerdings kann es laut Taubert beim Übertragen des Abschlusses auf die Beamten zu kleineren Abweichungen kommen, da sich das Tarif- vom Besoldungsrecht in Details unterscheide.
--- End quote ---
https://www.thueringen.de/apps/news/display.aspx?docid=urn-newsml-dpa-com-20090101-190304-99-226906%3a1551680448000
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