Interessant wird die Fragestellung, inwieweit die nicht linear wirksamen Bestandteile des Tarifabschlusses auf die Beamten übertragen werden, namentlich
• die überproportionale Erhöhung in Stufe 1 sowie
• das Einfrieren der Jahressonderzahlung.
Würde letzteres auf die Landesbeamten übertragen, so bedeutete dies, daß dieser Effekt nur diejenigen Bundesländer treffen würde, die die Jahressonderzahlung noch nicht ins Grundgehalt integriert oder (derzeit) nicht eingefroren haben, namentlich eigentlich nur Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, sofern ich das korrekt im Gedächtnis habe (Hessen ist mit seiner monatlichen Auszahlung ein Sonderfall, kann sich da sowieso kein Einfrieren erlauben und ist zudem noch nicht einmal Mitglied der TDL).