Kombination Stufenvorweggewährung und Höhergruppierung

Begonnen von Florian, 11.03.2019 16:58

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Florian

Hallo zusammen,

ich bin derzeit in E10 Stufe 3 (TV-L) eingruppiert und soll eine Höhergruppierung nach E11 bekommen. Gleichzeitig wäre es möglich, demnächst eine Stufenvorweggewährung (E 10/4) zu erhalten. Gerne würde ich zunächst die Stufenvorweggewährung abwarten, um dann bei der Höhergruppierung in E11/4 und nicht E11/3 zu landen.
Ist diese Kombination rechtlich möglich?


Spid

Eine Vorweggewährung von Stufen führt nicht in die höhere Stufe, sondern ist vielmehr eine Zulage, die auf die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung keinen Einfluss hat.

MoinMoin

Spid geht davon aus, dass du nach §16Abs5 eine Zulage erhältst.
Falls du jedoch eine Stufenlaufzeitverkürzung aufgrund von überdurchschnittlicher Leistung nach §17 meinst, dann sieht es anders aus.

Spid

Spid geht von einer Vorweggewährung aus, weil die Sachverhaltsschilderung von Vorweggewährung spricht. Würde in der Sachverhaltsschilderung Stufenlaufzeitverkürzung stehen, wäre Spid von Stufenlaufzeitverkürzung ausgegangen.

marco.berlin

@Florian... aus welchem Grund soll es denn die Vorweggewährung geben und was heißt ,,demnächst"? Auch hier, vielleicht mal mit dem Vorgesetzten sprechen?

MoinMoin

Zitat von: Spid in 11.03.2019 20:03
Spid geht von einer Vorweggewährung aus, weil die Sachverhaltsschilderung von Vorweggewährung spricht. Würde in der Sachverhaltsschilderung Stufenlaufzeitverkürzung stehen, wäre Spid von Stufenlaufzeitverkürzung ausgegangen.
Das weißt DU (und ich), aber nicht unbedingt ein Unbedarfter im Tarifsystem bzw. im Forum.
Leider hast du oftmals ein (willendlich?) Problem damit, dass Sachverhaltsschilderungen nicht präzise, bzw. in den Begrifflichkeiten inkorrekt sind.