Autor Thema: Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung  (Read 22043 times)

TV-Ler

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Kannst Du mir bitte helfen und die Stellen aus dem Einigungspapier nennen (Seite, Absatz, etc.) bei denen für eine Neuregelung auf den TV-ÖD bzw. die Kommunen wörtlich oder relativ Bezug genommen wird? Insbesondere würde mich interessieren, an welchen Stellen Du liest, was die Eingruppierung der (stellv.) Leitungspositionen angeht.
Das geht aus den unter II. Nr. 2. Satz 1 benannten Niederschriften (und dazugehörigen Anlagen) hervor.

steffterra

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Danke. Dort steht:

"Die Tarifparteien verständigen sich auf die von der TdL in den Niederschriften zu den Verhandlungen zur Entgeltordnung vom 29. Oktober und 5./6. November 2018 (Gliederungsnummer IV) .... usw.... angebotenen Änderungen mit folgenden Maßnahmen:
...
a) Teil II Abschnitt 20 ... (betrifft Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen)
b) Teil III
Für Teil III werden die sich aus Anhang 2 ergebenden Verbesserungen vereinbart.
c) Teil IV (Pflege)
Die dynamische Zulage für Pflegekräfte an Unikliniken und in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg nach Abschnitt 1 und 2 beträgt 120 Euro monatlich."

Meine Fragen dazu:

1. Wo finde ich diese Niederschriften?
zu c):
2. Was bedeutet "dynamische Zulage"?
3. was steht in Abschnitt 1 und 2? und wo finde ich diese?

Vielen Dank allerseits für die Aufklärung!

Spid

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1. Es würde mich wundern, wenn sie öffentlich verfügbar wären. Sie bedurften zuletzt noch sehr deutlich des Lektorats.
2. Die Zulage nimmt an Entgeltanpassungen teil.
3. Teil IV Abschnitt 1 und 2 der EGO TV-L

steffterra

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Danke!

zu 2. gut, dass dem so ist.
zu 3. Dort stehen die "Eingruppierungsregeln" (kein offizieller Begriff, aber trifft es) für Pflegekräfte und Hebammen

zu 1. Wenn ich das richtig verstanden habe, berufen sich hier in diesem Thread aber manche genau auf diese unveröffentlichten Niederschriften von 2018, dass daraus hervorgeht, dass die Eingruppierungsregeln denen des TV-ÖD angepasst werden.

Wie können sich diese darauf berufen, wenn sie den Inhalt nicht kennen, weil diese nicht veröffentlicht sind?

Somit komme ich wieder zum selben Ergebnis:
Wir wissen gar nichts darüber, wie (stellv.) Leitungskräfte zukünftig eingruppiert werden, weil:

a) die Überleitung in die neue Pflege-Tabelle noch nicht klar ist (welche alte Gruppe und Stufe, der in der neuen Tabelle entspricht)
b) Die "Eingruppierungsregeln" aus Teil IV Abschnitt 1 und 2 der EGO TV-L noch nicht klar sind.

Klar, dass Teil IV Abschnitt 1 und 2 der EGO TV-L "angefasst" werden muss (um den Terminus wieder aufzugreifen).

Aber Woher wollen denn die Schreiber hier wissen, ob
- nicht nur eine Umbenennung der Gruppen an die neue Bezeichnung der neuen Pflege-Tabelle erfolgt (gemäß Überleitung in den Redaktionsverhandlungen) stattfindet,
oder ob zusätzlich
- die Art und Weise der Eingruppierung (sprich eine höhere Gruppe, wie oft genant wurde E12,13 statt E11 für 9c usw.)
an die des TVÖD angepasst wird.

Letzteres erhoffte ich aus diesen Niederschriften und Anhängen zu erfahren, die laut Spid wohl nicht öffentlich sind.
Und genau das war meine Frage, worauf man sich hier beruft, dass genau das passieren wird.

Aber vielleicht kann ja noch jemand mehr als nur Vermutungen dazu sagen. Bin gespannt und würde mich freuen!  8)

Lars73

  • Gast
Z.B. hat ver.di im Mitgliedernetz die Niederschrift veröffentlicht. (Ob vollständig habe ich bisher nicht geprüft). Auch die Arbeitgeberseite wird diese Information verteilt haben.

Spid

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zu 3. Dort stehen die "Eingruppierungsregeln" (kein offizieller Begriff, aber trifft es) für Pflegekräfte und Hebammen

Natürlich. Welche Tätigkeitsmerkmale hättest Du denn dort erwartet? Oder was hattest Du gedacht, welche TB die Zulage erhalten sollen?

Zitat
Somit komme ich wieder zum selben Ergebnis:
Wir wissen gar nichts darüber, wie (stellv.) Leitungskräfte zukünftig eingruppiert werden, weil:

Sofern das nicht der Pluralis Majestatis ist, ist das unzutreffend. Es gibt genügend Menschen, die die Niederschriften kennen oder zumindest grob über die Vereinbarungen orientiert sind.

steffterra

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Sofern das nicht der Pluralis Majestatis ist, ist das unzutreffend. Es gibt genügend Menschen, die die Niederschriften kennen oder zumindest grob über die Vereinbarungen orientiert sind.
Ich zweifle nicht daran, dass es hier im Forum Menschen gibt, die diese Niederschriften kennen. Insofern hast Du Recht, dann war das "wir", das ich verwendete, falsch. Danke für den Hinweis.

Aber Dank Deiner Info, dass Du schriebst, dass diese Niederschriften vermutlich nicht öffentlich sind, weiß ich, dass ich nicht so ohne weiteres an diese Informationen komme, wenn ich hier weiterfrage.
Denn zitieren darf/wollte diese Niederschriften auch bisher niemand, auch wenn man eigene Aussagen darauf beruft. Und herausfinden, dass die eben nicht so im Einigungspapier stehen, sondern dort nur der Hinweis auf diese Niederschriften steht, muss man auch erstmal.

Ist für einen Newbie schon nicht so einfach da durchzusteigen, meinst Du nicht?
Danke für Dein Verständnis. ;)

Z.B. hat ver.di im Mitgliedernetz die Niederschrift veröffentlicht. (Ob vollständig habe ich bisher nicht geprüft). Auch die Arbeitgeberseite wird diese Information verteilt haben.
Vielen Dank für den hilfreichen Hinweis  8)

Spid

  • Gast
Man kann ja auch einfach ganz gelassen die Ergebnisse der Redaktionsverhandlungen abwarten - insbesondere deshalb, weil es ja ohne Zweifel zu materiellen Verbesserungen kommen wird, man andererseits aber nicht aufgrund der Information direkt losstiefelt und sich einen Neuwagen bestellt.

steffterra

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Man kann ja auch einfach ganz gelassen die Ergebnisse der Redaktionsverhandlungen abwarten - insbesondere deshalb, weil es ja ohne Zweifel zu materiellen Verbesserungen kommen wird,

Klar kann man abwarten. Man hat mich aber neugierig gemacht, und so habe ich nachgefragt, welche Hinweise es gibt, die das vermuten lassen oder bekräftigen. Und ich fragte nach was Handfestem zum Nachlesen, weil mich interessierte, wie andere an diese Informationen gekommen sind.
Erst durch weiteres Nachfragen (kein Vorwurf), weiss ich nun, dass das in diesen (mutmaßlich) unveröffentlichten Niederschriften steht. Danke für die Info 😄

Zitat
man andererseits aber nicht aufgrund der Information direkt losstiefelt und sich einen Neuwagen bestellt.

 ::) Nein, natürlich nicht. Aber man kann sich z.B. auf eine zu erwartende Höhergruppierung wegen Übernahme einer Leitungsposition vorbereiten, da sie evtl. direkt in diesen Zeitraum fällt. - Nur so als Beispiel.

Wastelandwarrior

  • Gast
Leitungskräfte sollen zunächst in die neue Struktur überführt (also in die neue KR Tabelle, die bis 17 geht (analog P-Tabelle , die aber bei 16 endet) und anschließend ggf. höhergruppiert werden (neue Zahlen für Unterstellungsanzahl). Der Modus der Höhergruppierung steht noch aus. Die TdL ist strikt gegen stufengleiche Höhergruppierung. Hier könnte man aber analog zu "korrigierenden Eingruppierungen" über ex-ante-Regelungen nachdenken ohne in Erklärungsnot zu kommen. Der Punkt bleibt abzuwarten. Sonst geht es ganz normal "betragsmäßig" zzgl. etwaigen (erhöhten) Garantiebetrag.

Auch die allgemeine Frage, ob Garantiebeträge für Bestandsfälle vor 01.01.2019 korrigiert werden, ist noch offen. Per se ist es eine Stichtagsregelung. Nachträgliche Änderungen (außer Dynamisierungen des Tabellenentgeltes) bleiben unberücksichtigt und da die Tätigkeit ja aufgenommen wurde, ist eine darüber hinausgehende "Motivation" auch nicht erforderlich.

TV-Ler

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Z.B. hat ver.di im Mitgliedernetz die Niederschrift veröffentlicht. (Ob vollständig habe ich bisher nicht geprüft). Auch die Arbeitgeberseite wird diese Information verteilt haben.
Leider nicht vollständig. Die letzte Veröffentlichung stammt vom 05.12.18, die Niederschriften der späteren Termine fehlen ...