Autor Thema: [NI] Neueinstellung Beamtin Stelle A10  (Read 2901 times)

N8

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[NI] Neueinstellung Beamtin Stelle A10
« am: 03.08.2019 15:40 »
Hallo zusammen,

ich habe hier schon viel gelesen (und gelernt) und erhoffe mir jetzt auch Hinweise von ExpertInnen zu meiner konkreten Situation. Ich hatte bisher nichts mit Beamtenrecht zu tun, bitte also um Nachsicht, wenn ich Dinge fragen sollte, die man eigentlich wissen müsste.

Ich bin seit Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt (nach E9 TV-L) und habe mich jetzt erfolgreich auf eine nach A10 bewertete Beamtenstelle beworben (anderer Arbeitgeber, anderes Bundesland).
Jetzt versuche ich auszuloten, in welchen Bereichen meine Vorbeschäftigungszeit als Angestellte berücksichtigt werden kann.

1. Stufen
Nach §25 NBesG werden "Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis mit einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn" bei der Stufenzuordnung angerechnet.
Das bedeutet also, wenn ich bspw. 12 Jahre und 3 Monate im öffentlichen Dienst beschäftigt war, komme ich im Beamtenverhältnis in Stufe 7 und erreiche Stufe 8 nach 2 Jahren und 9 Monaten beim neuen Dienstherrn.
Oder beginnt man in den Stufen immer wieder mit Monat 1?


2. Einstiegsamt
Mir war klar, dass eine Verbeamtung nur in Besoldungsgruppe A9 erfolgen kann und ich bin davon ausgegangen, dass dann nach einer Bewährungszeit eine Beförderung erfolgt.
Jetzt habe ich vom neuen AG die Information erhalten (Fachvorgesetzter, nicht Personalabteilung), dass die Beförderung nach einer Probezeit von 3 Jahren erfolgen wird. Habe das daraufhin selbst in der NLVO nachgelesen und verstehe es da eher so, dass die Probezeit 3 Jahre beträgt und eine Verbeamtung erst ein Jahr nach Beendigung der Probezeit stattfinden darf.
Das ist etwas ernüchternd, da ich unter Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge gegenüber meinem jetzigen Nettogehalt als Angestellte ein deutliches Minus im Portmonnaie haben werde. Das ist vorübergehend natürlich zu verkraften, aber 4 Jahre sind da doch deutlich mehr als ich mir vorgestellt hatte.

Mir ist also daran gelegen, diese Phase möglichst kurz zu halten und sehe da folgende Möglichkeiten:

a)
aus NRW kenne ich von Kolleginnen in ähnlichen Szenarien die Möglichkeit einer "Zulage für die vorübergehende Wahrnehmung von Aufgaben eines höherwertigen Amtes", nach NBesG ist das § 44
Ich stolpere da etwas über die Formulierung "vorübergehend vertretungsweise", da die Tätigkeiten ja dauerhaft übertragen werden, sie sind halt nur vorübergehend höherwertig (die Formulierung in NRW ist da aber identisch und da scheint es zu gehen)

b)
Anrechnung von beruflicher Tätigkeit auf die Probezeit geht laut §7 Abs. (5) NLVO:
"Zeiten beruflicher Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes können auf die Probezeit angerechnet werden, wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutung der Tätigkeit in der Laufbahn gleichwertig ist und weder Voraussetzung für den Erwerb der Befähigung war noch als Ausbildungszeit berücksichtigt wurde."

c)
die NLVO kennt auch die Einstellung in einem höheren Amt (§5). Die Voraussetzung ist da formuliert mit "eine den Anforderungen des höheren Amtes entsprechende berufliche Erfahrung besitzt..."
Bedeutet das, dass ich schon vorher in einer Position gearbeitet haben muss, die einer A10 entspräche? Oder reicht es, dass man mich und meine Erfahrung ja offensichtlich für die Stelle als geeignet ansieht?
Da kann ich nicht einschätzen, ob das nur eine Ausnahme für besonders Qualifizierte oder besonders schwer zu besetzende Posten ist.


Kann hier jemand aus seiner Erfahrung einschätzen, wo ich möglicherweise Chancen hätte?

Mir ist klar, dass ich das im Endeffekt im Kontakt mit der Personalabteilung klären muss. Aber ich halte es für sinnvoll, vorher schon zu wissen, wonach man fragen sollte.

Danke fürs Lesen!


P.S. Gibt es eigentlich Möglichkeiten, sich zu solchen Fragestellungen beraten zu lassen abseits der Personalabteilung des Arbeitgebers?