Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern  (Read 46518 times)

ChrBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #75 am: 21.03.2019 17:33 »
Die Frage ist nur, wie das konkret umgesetzt wird, also ob das nur für Neueinstellungen ab einem bestimmten Datum gilt oder für alle.

Natürlich für alle. Wie wollte man Bestandsbeamte auch nach einem Tabellenwert alimentieren, der gar nicht mehr existiert?

Die konkrete Umsetzung wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so ablaufen:

• Alle Beamten, die sich zum 1. Januar 2020 noch in der untersten Stufe ihrer Besoldungsgruppe befinden, rücken eine Stufe nach oben (sogar diejenigen, denen ein Stufenstopp auferlegt wurde). Die Stufenlaufzeit beginnt dann selbstverständlich von vorn.

• Für alle anderen Beamten ändert sich nichts. Sie verbleiben in ihrer Stufe und behalten ihre darin bereits absolvierte Laufzeit.

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #76 am: 22.03.2019 02:28 »
Außerdem: In den Analysetabellen stimmen die Gesamtjahreszahlen für das Durchlaufen sämtlicher Dienstalterstufen nicht (waren auch früher schon nicht richtig).

Beispiel:

In
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/by/a/2019/a/kennzahlen.html
steht, daß beispielsweise 26 Jahre vergehen, um in A13 die höchste Dienstalterstufe zu erreichen. In Wirklichkeit sind es allerdings nur 24 (viermal ein Stufenaufstieg nach drei Jahren und dreimal einer nach vier Jahren).

Auch nach der Streichung der untersten Stufe bleiben die Zahlen falsch:

Vielen Dank für den Hinweis! Der Fehler ist nun behoben.

SchmidtSchnauze

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #77 am: 25.03.2019 19:05 »
Ich wollte noch einmal zum Inhalt des Gesetzentwurfes zurückkommen:
Wieso muss die Ministerialzulage ruhegehaltsfähig werden? Will der BBB das als Erfolg verkaufen, dass eine kleine Kaste gepimpert wird, aber der normale Beamte in München sich die Wohnung nicht leisten kann? Das verstehe ich nicht. Für die Ministerien findet man immer wieder Leute, da man so der Realität entfliehen kann, aber für den normalen Dienst in München bald nicht mehr. Da hätte man noch einmal die Ballungsraumzulage erhöhen müssen, aber das hätte natürlich eine zu große Zahl betroffen...

Dude23

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #78 am: 26.03.2019 07:18 »
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

schnuppi

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #79 am: 26.03.2019 16:27 »
Mich würde interessieren, ob verbeamtete Krankenpfleger in Bayern auch die Zulage von 120 euro erhalten...
In Nordrhein Westfalen wird sie auch an Pfleger im Beamtenstatus bezahlt.......

Muenchner82

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #80 am: 26.03.2019 16:49 »
Ich wollte noch einmal zum Inhalt des Gesetzentwurfes zurückkommen:
Wieso muss die Ministerialzulage ruhegehaltsfähig werden?

Das erschließt sich mir auch nicht wirklich. Aber einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul ;-)!

Zitat
aber der normale Beamte in München sich die Wohnung nicht leisten kann?

Dem Mietwucher in München stellt sich weder die Ministerial- noch die Ballungsraumzulage wirksam entgegen.
Allerdings muss hier die staatliche Wohnungsfürsorge positiv erwähnt werden, die es auch den nicht QE4 Beamten ermöglicht in der Stadt (und sogar in Top Lagen) zu leben. Und die Stadibau baut ja momentan wirklich vorbildlich, wenn man vom notwendigen Volumen aber natürlich immernoch hinter der Nachfrage herhinkt.

SchmidtSchnauze

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #81 am: 26.03.2019 19:05 »
Ich gönne natürlich jedem einen Aufschlag und glaube auch gerne, dass die Stadibau gut baut. Aber man muss auch sehen, dass in allen Bereichen v.a. Polizei und Grund- und Mittelschulen das Personal fehlt. Warum wohl ;)

schnuppi

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #82 am: 29.03.2019 12:28 »
Mich würde interessieren, ob verbeamtete Krankenpfleger in Bayern auch die Zulage von 120 euro erhalten...
In Nordrhein Westfalen wird sie auch an Pfleger im Beamtenstatus bezahlt.......

Dude23

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #83 am: 02.04.2019 07:08 »
Ist der Entwurf eigentlich schon irgendwo einsehbar?

Nao

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #84 am: 29.04.2019 14:27 »
Bei uns wurde heute folgende News versendet, daher keine Gewähr auf Richtigkeit:

Zitat
In den Tarifverhandlungen für die Bezahlung der Beschäftigten der Länder (TV-L) haben sich Arbeitgeber, Beamtenbund und Gewerkschaften am 2. März 2019 auf eine stufenweise Anhebung der Gehälter geeinigt. Der Freistaat Bayern wird das Ergebnis dieses Tarifabschlusses zeitgleich und systemgerecht auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen. Vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wurde bereits ein entsprechender Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bezügeanpassung erarbeitet und der Bayerischen Staatsregierung sowie dem Bayerischen Landtag vorgelegt.

Im Wesentlichen regelt der Gesetzentwurf die Übertragung des TV-L-Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich wie folgt:


1. Lineare Anpassung

    Rückwirkend  ab dem 1. Januar 2019 steigen die Bezüge für Beamtinnen und Beamte linear um 3,2 %.       
    Zum 1. Januar 2020 dynamisieren sich die Bezüge um weitere 3,2 %.   
    Mit dem dritten Schritt erhöhen sich dann ab dem 1. Januar 2021 die Bezüge linear um 1,4 %.         

Die linearen Anpassungen betreffen auch die Ballungsraumzulage sowie alle in den Anlagen 3 bis 9 des Bayerischen Besoldungsgesetzes ausgebrachten Beträge (einschließlich der Stellen- und Erschwerniszuschläge).

Die Versorgungsbezüge werden linear entsprechend dynamisiert.

2. Anpassung des Anwärtergrundbetrags

Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter erhöhen sich

    ab 1. Januar 2019 um 50 Euro und         
    ab 1. Januar 2020 nochmals um 100 Euro.   


3. Erhöhung der Eingangsbesoldung zum 1. Januar 2020

Nach dem Gesetzentwurf soll auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung der Eingangsbesoldung umgesetzt werden. Dies geschieht dadurch, dass zum 1. Januar 2020 die  Eingangsstufe in der jeweiligen Besoldungsgruppe gestrichen wird. Die Besoldungstabelle A beginnt damit künftig mit Stufe 2.

Beamtinnen und Beamte, die sich am 31. Dezember 2019 in der jeweiligen Eingangsstufe befinden, werden zum 1. Januar 2020 kraft Gesetzes der nächsthöheren Stufe zugeordnet. Bisher in der alten Eingangsstufe verbrachte Wartezeiten werden nicht übernommen; die Stufenlaufzeit in der neuen Stufe beginnt von vorne.


4. Erholungsurlaub für Anwärterinnen und Anwärter

Hinsichtlich der den Anspruch auf Erholungsurlaub betreffenden Tarifvereinbarung für die Auszubildenden der Länder ist anzumerken, dass die Erhöhung des Anspruchs auf Erholungsurlaub auf 30 Tage auch für Anwärterinnen und Anwärter zeitnah in einem gesonderten Verfahren umgesetzt werden soll (hierzu ist eine Änderung der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung - UrlMV notwendig).

5. Umsetzung der Bezügeanpassung 2019 - Auszahlungszeitpunkt

Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021 muss das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren noch durchlaufen. Erst nachdem der Bayerische Landtag das Gesetz beschlossen hat und es verkündet ist, treten die Regelungen auch formell in Kraft.

Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags hat der Ministerrat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat beauftragt, die Auszahlung der erhöhten Bezüge an die Staatsbeamtinnen und -beamten bereits ab Zahltag Juni 2019 zu veranlassen.

Diesem Vorgehen schließt sich die Kommune an, alle notwendigen technischen Voraussetzungen wurden bereits veranlasst und umgesetzt. Damit ist sichergestellt, dass auch alle kommunalen Beamtinnen und Beamten mit der Abrechnung für den Monat Juni 2019 die entsprechenden Leistungen - rückwirkend ab 1. Januar 2019 - erhalten.

Die vorgriffsweise Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass sich im Gesetzgebungsverfahren eine inhaltliche Änderung ergibt.

Zumindest bei uns gibt es also mit dem Juni-Gehaltszettel die Nachzahlung und mehr Geld.

Romsen

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #85 am: 29.04.2019 18:03 »
Mich würde interessieren, ob verbeamtete Krankenpfleger in Bayern auch die Zulage von 120 euro erhalten...
In Nordrhein Westfalen wird sie auch an Pfleger im Beamtenstatus bezahlt.......

Rein aus Interesse: In welchen Aufgabengebieten sind Krankenpfleger denn verbeamtet (außerhalb der möglicheit im Strafvollzug)?

Euphyll

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #86 am: 29.04.2019 20:05 »
Laut Einzelplan 15 (auf Seite 1558) gibt es tatsächlich verbeamtete Pflegekräfte, z. B. beim Deutschen Herzzentrum (ausgewiesen als Oberpfleger, Abteilungspfleger). Es handelt sich eher um Einzelfälle.  :)

misi416

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #87 am: 10.05.2019 10:30 »
Bei uns wurde heute folgende News versendet, daher keine Gewähr auf Richtigkeit:

Zitat
In den Tarifverhandlungen für die Bezahlung der Beschäftigten der Länder (TV-L) haben sich Arbeitgeber, Beamtenbund und Gewerkschaften am 2. März 2019 auf eine stufenweise Anhebung der Gehälter geeinigt. Der Freistaat Bayern wird das Ergebnis dieses Tarifabschlusses zeitgleich und systemgerecht auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen. Vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wurde bereits ein entsprechender Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bezügeanpassung erarbeitet und der Bayerischen Staatsregierung sowie dem Bayerischen Landtag vorgelegt.

Im Wesentlichen regelt der Gesetzentwurf die Übertragung des TV-L-Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich wie folgt:


1. Lineare Anpassung

    Rückwirkend  ab dem 1. Januar 2019 steigen die Bezüge für Beamtinnen und Beamte linear um 3,2 %.       
    Zum 1. Januar 2020 dynamisieren sich die Bezüge um weitere 3,2 %.   
    Mit dem dritten Schritt erhöhen sich dann ab dem 1. Januar 2021 die Bezüge linear um 1,4 %.         

Die linearen Anpassungen betreffen auch die Ballungsraumzulage sowie alle in den Anlagen 3 bis 9 des Bayerischen Besoldungsgesetzes ausgebrachten Beträge (einschließlich der Stellen- und Erschwerniszuschläge).

Die Versorgungsbezüge werden linear entsprechend dynamisiert.

2. Anpassung des Anwärtergrundbetrags

Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter erhöhen sich

    ab 1. Januar 2019 um 50 Euro und         
    ab 1. Januar 2020 nochmals um 100 Euro.   


3. Erhöhung der Eingangsbesoldung zum 1. Januar 2020

Nach dem Gesetzentwurf soll auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung der Eingangsbesoldung umgesetzt werden. Dies geschieht dadurch, dass zum 1. Januar 2020 die  Eingangsstufe in der jeweiligen Besoldungsgruppe gestrichen wird. Die Besoldungstabelle A beginnt damit künftig mit Stufe 2.

Beamtinnen und Beamte, die sich am 31. Dezember 2019 in der jeweiligen Eingangsstufe befinden, werden zum 1. Januar 2020 kraft Gesetzes der nächsthöheren Stufe zugeordnet. Bisher in der alten Eingangsstufe verbrachte Wartezeiten werden nicht übernommen; die Stufenlaufzeit in der neuen Stufe beginnt von vorne.


4. Erholungsurlaub für Anwärterinnen und Anwärter

Hinsichtlich der den Anspruch auf Erholungsurlaub betreffenden Tarifvereinbarung für die Auszubildenden der Länder ist anzumerken, dass die Erhöhung des Anspruchs auf Erholungsurlaub auf 30 Tage auch für Anwärterinnen und Anwärter zeitnah in einem gesonderten Verfahren umgesetzt werden soll (hierzu ist eine Änderung der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung - UrlMV notwendig).

5. Umsetzung der Bezügeanpassung 2019 - Auszahlungszeitpunkt

Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021 muss das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren noch durchlaufen. Erst nachdem der Bayerische Landtag das Gesetz beschlossen hat und es verkündet ist, treten die Regelungen auch formell in Kraft.

Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags hat der Ministerrat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat beauftragt, die Auszahlung der erhöhten Bezüge an die Staatsbeamtinnen und -beamten bereits ab Zahltag Juni 2019 zu veranlassen.

Diesem Vorgehen schließt sich die Kommune an, alle notwendigen technischen Voraussetzungen wurden bereits veranlasst und umgesetzt. Damit ist sichergestellt, dass auch alle kommunalen Beamtinnen und Beamten mit der Abrechnung für den Monat Juni 2019 die entsprechenden Leistungen - rückwirkend ab 1. Januar 2019 - erhalten.

Die vorgriffsweise Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass sich im Gesetzgebungsverfahren eine inhaltliche Änderung ergibt.

Zumindest bei uns gibt es also mit dem Juni-Gehaltszettel die Nachzahlung und mehr Geld.

misi416

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« Antwort #88 am: 10.05.2019 10:58 »
Die Ministerialzulage soll in Bayern ja ab 1.1.2019 ruhegehaltsfähig werden.
Bedeuted dies, dass sich das Ruhegehalt aller Beamten, die zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand die Ministerialzulage erhielten, ab 1.1.2019 um diese Zulage erhöht oder gilt dies nur für Beamte, die nach dem 1.1.2019 in den Ruhestand gehen?

Muenchner82

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #89 am: 13.05.2019 13:56 »
Da wird man wohl den endgültigen Gesetzentwurf abwarten müssen