Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern  (Read 46516 times)

Euphyll

  • Gast
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #90 am: 22.05.2019 18:29 »
Ein Gesetzentwurf wurde veröffentlicht - Drucksache 18/2014 und wird morgen im Landtag behandelt. https://www.bayern.landtag.de/dokumente/drucksachen/?id=4805&q=&dknr=2014&wahlperiodeid%5b%5d=18&dokumentenart=Drucksache

Muenchner82

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 283
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #91 am: 23.05.2019 16:55 »
Bezügemitteilung Juni enthält die Nachzahlung. Zwar erstmal unter Vorbehalt, aber das ist ja immer so.

Zeena

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #92 am: 24.05.2019 08:59 »
Kann mir irgendwer erklären ob ich das richtig verstanden habe?

Die erste Erfahrungsstufe fällt ja weg. Heisst das automatisch das alle Beamte in ihrer Erfahrungsstufe eine nach oben rutschen? Also ich wäre  jetzt A6 Stufe 4. Komme ich durch die Gesetzesänderung automatisch in A 6 Stufe 5?  Oder verstehe ich den Gesetzesentwurf vollkommen falsch. Tut mir Leid ich stehe gerade echt auf dem Schlauch.

Beamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 154
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #93 am: 24.05.2019 09:15 »
Kann mir irgendwer erklären ob ich das richtig verstanden habe?

Die erste Erfahrungsstufe fällt ja weg. Heisst das automatisch das alle Beamte in ihrer Erfahrungsstufe eine nach oben rutschen? Also ich wäre  jetzt A6 Stufe 4. Komme ich durch die Gesetzesänderung automatisch in A 6 Stufe 5?  Oder verstehe ich den Gesetzesentwurf vollkommen falsch. Tut mir Leid ich stehe gerade echt auf dem Schlauch.

Das wünscht sich jeder von uns. Nein, es fällt einfach nur zum 01.01.2020 die jeweils erste Erfahrungsstufe weg. Wer zu diesem Zeitpunkt in der ersten jeweiligen Stufe ist, kommt dann in die ab 2020 tatsächlich erste Stufe. Für jeden von uns der nicht in der jeweiligen ersten Stufe ist, ändert sich nichts.

Grüße

ChrBY

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 100
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #94 am: 01.06.2019 12:31 »
Bezügemitteilung Juni enthält die Nachzahlung. Zwar erstmal unter Vorbehalt, aber das ist ja immer so.

Kann ich nunmehr bestätigen. Die Besoldungserhöhung wurde zum 1. Juni 2019 rückwirkend zum 1. Januar 2019 nachbezahlt. Daß das Ganze unter Vorbehalt stattfindet, wurde ebenso auf der Bezügemitteilung vermerkt.

Was den Wegfall der jeweils ersten mit einem Tabellenwert belegten Stufe betrifft, so wurde hierzu schon fast alles Nötige gesagt. Was noch zu ergänzen wäre, ist, daß die Tabelle dadurch natürlich »zusammengestaucht« wird, so daß irgendwann in absehbarer Zukunft – wie vor kurzem in Sachsen passiert – zu erwarten ist, daß am Ende der Tabelle eine weitere Stufe hinzugefügt oder (wie in Sachsen) eine »Zulage zur Endstufe« gewährt wird. Dies würde natürlich bedeuten, daß man als Bestandsbeamter je nach am 1. Januar 2020 vorhandener Erfahrungszeit durch eine faktische, wenn auch nicht juristische »Rechtsverschiebung« der Tabelle zwei, drei oder vier Jahre zurückgestuft würde. Unschön, aber nicht zu ändern.

Mayday

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 175
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #95 am: 01.06.2019 16:22 »
...so daß irgendwann in absehbarer Zukunft – wie vor kurzem in Sachsen passiert – zu erwarten ist, daß am Ende der Tabelle eine weitere Stufe hinzugefügt oder (wie in Sachsen) eine »Zulage zur Endstufe« gewährt wird.

Den ruhegehaltfähigen Zuschlag (1,03%) in Sachsen gibt es aber erst ab Besoldungsgruppe A9 aufwärts.

Aussie

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #96 am: 10.06.2019 23:40 »
Zitat
Das wünscht sich jeder von uns. Nein, es fällt einfach nur zum 01.01.2020 die jeweils erste Erfahrungsstufe weg. Wer zu diesem Zeitpunkt in der ersten jeweiligen Stufe ist, kommt dann in die ab 2020 tatsächlich erste Stufe. Für jeden von uns der nicht in der jeweiligen ersten Stufe ist, ändert sich nichts.
Das wünscht sich jeder von uns. Nein, es fällt einfach nur zum 01.01.2020 die jeweils erste Erfahrungsstufe weg. Wer zu diesem Zeitpunkt in der ersten jeweiligen Stufe ist, kommt dann in die ab 2020 tatsächlich erste Stufe. Für jeden von uns der nicht in der jeweiligen ersten Stufe ist, ändert sich nichts.

Auch wenn zu dem Thema Wegfall der niedrigsten Stufe schon einiges gesagt wurde: Mir ist immer noch nicht ganz klar, ob ich nur auf dem Schlauch stehe, oder ob die Neuregelung tatsächlich zu deutlichen Ungerechtigkeiten führt.

Angenommen ich wurde im Laufe des Jahres 2019 verbeamtet, zB. zum 1.6.2019. Davor war ich beim selben Arbeitgeber 6 Jahre als Angestellter i.ö.D. tätig. 4 Jahre wurden mir duch fiktive Vorverlegung des Diensteintritts angerechnet. Ich bin daher in A13, Stufe 5 eingestiegen, Aufstieg in Stufe 6 wäre zum 1.6.2021. Durch die Gesetzesänderung ändert sich daran, wenn ich das richtig verstanden habe, nichts.

Wenn ich aber mit dem selben Hintergrund erst zum 1.1.2020 verbeamtet worden wäre, dann hätten die 4 angerechneten Jahre (bzw. dann sogar 4,5 Jahre) dazu geführt, dass ich bereits zum 1.1.2020 in Stufe 6 eingestiegen wäre, Stufe 7 hätte ich dann am 1.1.2022 (bzw. sogar schon Mitte 2021) erreicht.

Noch deutlicher wird der Unterschied, wenn man eine Verbeamtung zum 1.12.2019 mit dem 1.1.2020 vergleicht.

Kann es wirklich sein, dass ich, nur weil ich einen oder mehrere Monate "zu früh" verbeamtet wurde, quasi mein Leben lang hinter den später verbeamteten Kollegen "hinterherhinke", oder übersehe ich hier etwas?

MfG Aussie

Stefannew

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #97 am: 13.06.2019 18:27 »
Bisher war es ja so, dass in A13 beschäftigungsförderliche Zeiten vor dem 29. Lebensjahr nicht angerechnet wurden. Ich vermute mal deshalb hatten Sie eine fiktive Vorverlegung von nur 4 statt 6 Jahren. Ich denke, dass in Zukunft dann beschäftigungförderliche Zeiten erst nach dem 32. Lebesjahr für eine fiktive Vorverlegung angerechnet werden. Das würde bedeuten, dass jemand in ihrem Alter in der gleichen Situation nicht besser gestellt werden kann als Sie. Ist aber nur eine Vermutung von mir, würde aber Sinn machen, genau aus ihrem beschriebenen Fall heraus.

Aussie

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #98 am: 14.06.2019 09:29 »
Vielen Dank für diese "Vermutung". Die Anknüpfung an die Lebensjahre ist mir allerdings nicht bekannt. War das vielleicht früher so und wurde aufgrund Altersdiskriminierung geändert? Die 2 nicht anerkannten Jahre sind in Art. 31 Abs. 2 Satz 2 BayBesG geregelt, da die ersten beiden Beschäftigungsjahre "pauschal bereits in der Tabellenstruktur berücksichtigt sind" (Nr. 31.2.8 BayVwVBes). Daher müsste m.E.wenn dann diese Vorschrift amgespasst werden, wobei ich dazu nichts im Gesetzesentwurf finden konnte.

Stefannew

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #99 am: 17.06.2019 15:42 »
Du hast Recht, das müsste dann in der Verwaltungsvorschrift geändert werden. Da die Verwaltungsvorschrift das Staatsministerium selbst ändern kann, weil es kein Gesetz ist (welches vom Landtag beschlossen werden muss), steht folglich dazu auch nichts im Gesetzesentwurf. Aber die Problematik, dass kein Bestandsbeamter schlechter gestellt werden darf würde schon erkannt. Das zeigt folgende Formulierung aus dem Gesetzesentwurf:

 „Am 31. Dezember 2019 vorhandene Beamte, Beamtinnen, Richter oder Richterinnen, die erst nach dem 1. Januar 2020 den Antrag auf Anerkennung von Zeiten nach Art. 31 stellen, sollen durch den Zeitpunkt einer späteren Antragstellung, den sie selbst beeinflussen können, keinen Vorteil erlangen. Für diese Anträge ist auf die Struktur der Grundgehaltstabelle abzustellen, die am 31. Dezember 2019 galt. Wäre zu diesem Zeitpunkt die Antragstellung zur Berücksichtigung von Zeiten nach Art. 31 Abs. 2 möglich gewesen, soll der Beamte oder Richter oder die Beamtin oder Richterin aus der späteren Antragstellung keinen Vorteil ziehen können. Er oder sie ist für die Stufenzuordnung so zu behandeln, als wäre der Antrag spätestens am 31. Dezember 2019 gestellt worden.“

Hulbatsub

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #100 am: 20.06.2019 12:52 »
Eine Benachteiligung findet nicht statt, weswegen sich mir auch nicht erschließt, warum irgendwelche Verwaltungsvorschriften geändert werden müssten. In dem von Aussie geschilderten Beispiel ist man lediglich von der Stichtagsregelung betroffen. Diese Regelung kann einem mal zugute kommen, mal nicht.

Es steht dabei jedem frei, sich zur höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Stichtagsregelung einzulesen. Ich halte die Stufenstreichung für eine sensationelle Maßnahme, mit der Bayern sich weiter vom Rest absetzt, was die Besoldung betrifft.

Aussie

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #101 am: 25.06.2019 12:37 »
@ Stefannew: Danke für die Fundstelle aus dem Gesetzesentwurf; die hatte ich bei flüchtiger Durchsicht übersehen bzw. dort nicht vermutet. Demnach war das Problem also bekannt; leider wurde aber nur geregelt, dass man mit späterem Antrag auf Stufenfestsetzung nicht in den Genuss der Vorteile der neuen Rechtslage kommen solle, wenn man den Antrag auch schon bis Ende 2019 hätte stellen können. Im Ergebnis ja auch richtig, dass man nicht selbst beeinflussen kann, welche Rechtslage für einen gelten soll.
Ich meinte übrigens nicht, dass die BayVwVBes geändert werden müsste (davon gehe ich tatsächlich nicht aus), sondern die Vorschriften des BayBEsG hierzu, was aber demnach wohl nicht geplant ist.

@ Hulbastub: Deine Aussage
Zitat
Eine Benachteiligung findet nicht statt (...). Diese Regelung kann einem mal zugute kommen, mal nicht.
widerspricht sich doch quasi schon selbst.

Das Stichtagsregelungen per se geeignet sind, sowohl Vor- als auch NAchteile zu erzeugen (je nach Betrachtung bzw. individueller Situation), ist klar. Diverse Rechtsprechung dazu ist mir tatsächlich auch oberflächlich bekannt, wonach die Gerichte - laienhaft ausgedrückt (Entschuldigung dafür) - prüfen ob bzw. wo die Reglung zu einer Benachteiligung führt und ob diese Benachteiligung "in Kauf genommen" werden muss/gerechtfertigt ist, aufgrund der Vorteile (hier z.B. Nachwuchsgewinnung). Je nach Ergebnis wird die Regelung dann eben gekippt oder nicht.

An den durchaus sinnvollen Gründen für die Regelung (Nachwuchsgewinnung) will ich gar nicht rütteln, ich frage mich nur, ob es keinen Systembruch darstellt, wenn das Besoldungssystem auf eine finanzielle Förderung möglichst langer Dienstzugehörigkeit ausgelegt ist (durch die Stufenregelung), die Neuregelung aber im Einzelfall dazu führen kann, dass Personen, die später (2020) verbeamtet werden ggü. früher (2019) verbeamteten eine ganze Stufe (3 Jahre) "vorne liegen". Die scheint mir vom Ergebnis her nicht gerechtfertigt.

Gruß
Aussie
 

Kingrakadabra

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 176
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #102 am: 26.06.2019 06:23 »
Stufe 1 fällt doch 2020 weg, oder?
Personen, die 2019 verbeamtet wurden/werden, sind in Stufe 1. Diese rücken dann automatisch in Stufe 2. Ich denke, dass die Laufzeiten dann von vorne beginnen.
Personen, die 2020 verbeamtet werden sind "automatisch" in Stufe 2.
Eine Ungleichbehandlung kann ich so nicht wirklich erkennen.
Oder irre ich mich?

Aussie

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #103 am: 26.06.2019 20:52 »
@Kingrakadabra:
In dem von dir genannten "einfachen" Beispiel gibt es tatsächlich keine Ungleichbehandlung, da stimme ich dir zu.

Bsp. für eine Ungleichbehandlung kannst du in meinem Post vom 10.06.2019 nachlesen  (nur im Falle einer fiktiven Vorverlegung des Eintrittszeitpunkts).

Wobei ich mir immer noch nicht sicher bin, ob meine Annahme im genannten Post zutreffend ist.

Ich möchte es einmal anders formulieren, vielleicht kann mir irgend ein Personaler ja dann weiterhelfen:

Wenn ich am 1.1.2020 oder später verbeamtet werde und mein Eintrittsdatum aufgrund Vorerfahrung vorverlegt wird auf einen Zeitpunkt vor dem 1.1.2020, berechnet sich dann meine Eingangsstufe nach aktueller (= alter) oder nach ab 1.1.2020 geltender Rechtslage?

Würde die (dann) alte Rechtslage angewandt, d.h. unter Berücksichtigung der dann noch bestehenden Eingangsstufe (zB. A13-4), dann gäbe es tatsächlich keine Ungleichbehandlung in meinem Beispiel. Würde man dennoch die neue/zukünftige Rechtslage anwenden, dann wäre derjenige mit fiktiv vorverlegtem Eintrittsdatum ja auch besser gestellt als jemand, der zu diesem (fiktiven) Datum tatsächlich eingestellt wurde. Das kann ja auch nicht Sinn der Sache sein.
Ausnahme wäre natürlich, wenn man trotz fiktiver Vorverlegung noch in der ab 2020 nicht mehr existierenden Eingangsstufe eingruppiert wäre, dann würde man natürlich eins aufrücken.

Könnte es sein, dass das des Pudels Kern war?

beamtee

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
« Antwort #104 am: 03.08.2019 21:34 »
Das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz ist bereits am 24.07.2019 verabschiedet worden. Siehe Gesetz- und Verordnungsblatt vom 31.07.2019. https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2019/14/gvbl-2019-14.pdf#page=7