Schleswig-Holstein
Im Landesdienst von Schleswig-Holstein soll lediglich die lineare Komponente der Tarifeinigung TV-L auf die Beamten übertragen werden. Vorgesehen sind +3,01% zum 01.01.2019, +3,12% zum 01.01.2020 und +1,29% zum 01.01.2021, sowie eine nicht tabellenwirksame Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro Teilzeit anteilsmäßig zum 01.01.2019. Der "strukturelle Teil" der Tariferhöhung soll dann in einer geplanten "Besoldungsstrukturreform" berücksichtigt werden. Insbesondere ist geplant, dabei "die Eingangsämter zu stärken", "um den öffentlichen Dienst für junge Menschen noch attraktiver zu machen", so Finanzministerin Monika Heinold (Grüne).
So könnte es auch in NRW laufen:
https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/guter-oeffentlicher-dienst-braucht-bessere-bezahlstrukturen.html
Eine solche Vorgehensweise würde auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09) zur Beamtenbesoldung Sinn machen:
Dabei hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, wie bei der Festsetzung der Bezüge den Anforderungen des Gebotes eines Mindestabstandes zum Grundsicherungsniveau Rechnung zu tragen ist. Dies kann etwa durch eine Anhebung des Bemessungssatzes der Beihilfe auf 100 v.H. der entstandenen Aufwendungen, eine Anhebung des Eingangsgehaltes einer Besoldungsstufe verbunden mit einer geringeren prozentualen Steigerung in den Erfahrungsstufen, eine Anhebung des Familienzuschlags in den unteren Besoldungsgruppen oder durch sonstige geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung der sich in diesem Fall für höhere Besoldungsgruppen möglicherweise aufgrund des Abstandsgebotes ergebenden Konsequenzen geschehen.
Ja, so denke ich, wird es in NRW in etwa laufen... ob mit oder ohne Einmalzahlung, das unterliegt dann wohl der "Tagesform" der Gesetzesersteller
Um dem Abstandsgebot der Besoldung zur Sozialhilfe "durch die Bank" gerecht zu werden, könnte der Besoldungsgesetzgeber auch ohne größere strukturelle Eingriffe gut klar kommen... man müsste bloß die verschiedenen "Einweg-Schweinereien" revidieren, die sich im Laufe der Zeit manifestiert haben; z.B. in Gestalt der
Abschaffung von (sozial höchst unausgewogenen!) Kostendämpfungspauschalen in der Beihilfe.
Das Gesamtpaket macht am Ende bekanntlich die Attraktivität des ö.D. aus... und da sehe ich in Bezug der Besoldungsgruppen untereinander gar keinen all zu großen strukturellen Nachholbedarf... auch nicht, was die Eingangsämter der jew. Laufbahngruppen betrifft; zumal die Stufenzuordnung nach (Vor)Leistung und Erfahrung mittlerweile ja gelebte Praxis ist.
Die Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien dürfte wohl auch verfassungskonform sein. M.M.n. erst recht ab den Zählkindern 3+. Ggf. wäre eine moderate Besserstellung der Familienzuschläge für Kind 1 und 2 in Erwägung zu ziehen, aber da hat ja ein hiesiges Forumsmitglied jüngst ein gerichtliches Stoppschild per Urteil zu erhalten (wobei ich die Argumentation des Klägers für durchaus fundiert und gut nachvollziehbar gehalten habe)... aber ich will nicht vom Kernthema abschweifen.