Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
afermatw:
In der Darstellung des Herrn Lienenkämper heißt es weiter:
Zitat
"Eine daher notwendige zentrale Vorsorge für eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge sowie der Entgelte im Tarifbereich ist im Einzelplan 20 in dem Verstärkungsansatz bei Titel 461 11 enthalten."
Zitat Ende
Ich werde aus dem hier
http://www.haushalt.fm.nrw.de/daten/hh2019.ges/daten/pdf/2019/hh20/kap020.pdf
diesbezüglich aber nicht schlau: Sind in 46 111 die 760 Milliönchen (760 000 000) der Posten, der als Quelle für die Erhöhung vorgesehen ist?
Reicht das für 2019 für zeit- und wirkungsgleiche Übernahme? (lt. Lienenkämper sind schon mal 220 Mio für die Tarifbeschäftigten auszugeben)
Und warum ist der Posten 2019 kleiner als der Posten, der 2018 vorgesehen war (981 Mio) ???
BerndStromberg:
--- Zitat von: afermatw am 12.03.2019 17:00 ---In der Darstellung des Herrn Lienenkämper heißt es weiter:
Zitat
"Eine daher notwendige zentrale Vorsorge für eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge sowie der Entgelte im Tarifbereich ist im Einzelplan 20 in dem Verstärkungsansatz bei Titel 461 11 enthalten."
Zitat Ende
Ich werde aus dem hier
http://www.haushalt.fm.nrw.de/daten/hh2019.ges/daten/pdf/2019/hh20/kap020.pdf
diesbezüglich aber nicht schlau: Sind in 46 111 die 760 Milliönchen (760 000 000) der Posten, der als Quelle für die Erhöhung vorgesehen ist?
Reicht das für 2019 für zeit- und wirkungsgleiche Übernahme? (lt. Lienenkämper sind schon mal 220 Mio für die Tarifbeschäftigten auszugeben)
Und warum ist der Posten 2019 kleiner als der Posten, der 2018 vorgesehen war (981 Mio)?
--- End quote ---
Vielleicht hat der letzte Punkt ja hiermit etwas zu tun:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/landeshaushalt-verfassungswidrig-rechnungshof-100.html
BStromberg:
Ich bin mal vorsichtig optimistisch, dass NRW zeit- und wirkungsgleich übertragt... nicht etwa, weil die Beamtenschaft den Herren im IM und FM am Herzen liegen würde, sondern weil es eine politisch-opportunistische Notwendigkeit ist.
Die Abwahl von Frau Kraft dürfte Herrn Laschet noch durchaus präsent sein; die Beamtenschaft hat seinerzeit ein Scherflein zum Machtwechsel beigetragen. ;)
Außerdem flüstert mir mein Netzwerk bei der Polizei, dass man dort mit der Arbeit des Innenministers insgesamt recht zufrieden zu sein scheint... das - so meine Mutmaßung - werden die Herren nicht auf's Spiel setzen wollen!
Mit einer zügigen Gesetzesänderung rechne ich aber nicht... nächste Sitzungsrunde des LT-Plenums ist am 10./11. April; wird eher eine Verabschiedung zur Sitzungsrunde 22./23./24. Mai. Da dann aber bereits der Rechenlauf für die Bezüge des Besoldungsmonats Juni durch ist, wird es nach vorsichtiger Schätzung eine Nachzahlung zum Besoldungsmonat 07/2019 geben.
We will see...
BerndStromberg:
--- Zitat ---Schleswig-Holstein
Im Landesdienst von Schleswig-Holstein soll lediglich die lineare Komponente der Tarifeinigung TV-L auf die Beamten übertragen werden. Vorgesehen sind +3,01% zum 01.01.2019, +3,12% zum 01.01.2020 und +1,29% zum 01.01.2021, sowie eine nicht tabellenwirksame Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro Teilzeit anteilsmäßig zum 01.01.2019. Der "strukturelle Teil" der Tariferhöhung soll dann in einer geplanten "Besoldungsstrukturreform" berücksichtigt werden. Insbesondere ist geplant, dabei "die Eingangsämter zu stärken", "um den öffentlichen Dienst für junge Menschen noch attraktiver zu machen", so Finanzministerin Monika Heinold (Grüne).
--- End quote ---
So könnte es auch in NRW laufen:
https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/guter-oeffentlicher-dienst-braucht-bessere-bezahlstrukturen.html
Eine solche Vorgehensweise würde auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09) zur Beamtenbesoldung Sinn machen:
--- Zitat ---Dabei hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, wie bei der Festsetzung der Bezüge den Anforderungen des Gebotes eines Mindestabstandes zum Grundsicherungsniveau Rechnung zu tragen ist. Dies kann etwa durch eine Anhebung des Bemessungssatzes der Beihilfe auf 100 v.H. der entstandenen Aufwendungen, eine Anhebung des Eingangsgehaltes einer Besoldungsstufe verbunden mit einer geringeren prozentualen Steigerung in den Erfahrungsstufen, eine Anhebung des Familienzuschlags in den unteren Besoldungsgruppen oder durch sonstige geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung der sich in diesem Fall für höhere Besoldungsgruppen möglicherweise aufgrund des Abstandsgebotes ergebenden Konsequenzen geschehen.
--- End quote ---
LehrerInNRW:
Die Schlewsig-Holstein Lösung wäre doch ok. Mit welchem Recht sollten die hohen A-Besoldungen 3,2% kriegen hohe E-Gehälter aber nur 3,01%? Wenn das ganze rückwirkend zum 1.1 kommt, gibts sogar Urlaubsgeld dieses Jahr.
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