Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen  (Read 68165 times)

allesok

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #45 am: 18.03.2019 18:13 »
Ärmer (im Geiste) als NRW ist kein anderes Bundesland. Man/frau  sieht es an der Sprachlosigkeit . Auf Deutsch: es ist eine unverschämte Frechheit, ihre Beamten so zu behandeln. Aber vielleicht erhalten alle zusätzlich 5.000€ Weihnachtsgeld.Sie rechnen noch, vielleicht wird es auch 7000 €

CK7985

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #46 am: 18.03.2019 18:40 »
Das Ganze nimmt langsam groteske Züge an! Worauf wartet man seitens der Landesrgierung denn?

Selbst die bettelärmsten Bundesländer haben sich schon geäußert!

Ihre Aussage ist wirklich amüsant, bedenkt man, wie marode NRW ist und dass man mittlerweile das zweitgrößte Nehmerland des Länderfinanzausgleichs ist. Von welchen bettelarmen Ländern sprechen Sie also ? NRW sollte Ihnen da zu allererst einfallen. Falls Sie neue Bundesländer wie Thüringen oder Sachsen meinen: Die stehen weit besser da als NRW.

https://orange.handelsblatt.com/artikel/42016

Mit Blick auf den Haushalt ist es keine Selbstverständlichkeit, solche Abschlüsse zeitnah zu übertragen.

allesok

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #47 am: 18.03.2019 19:05 »
Das verstehe ich nicht ganz. Nebenbei hat nach dem Krieg NRW sehr viel zum Finanzausgleich beigetragen. Mit Wegfall der Steinkohle in den 60er Jahren fiel NRW in die „Nehmerländer“. Wenn ich das richtiggelesen habe, erhalten die ostdeutschen Länder zwei Drittel des Finanzausgleiches bei rd 17 Millionen Einwohner . NRW hat vielmehr Einwohner(24Millinen) als alle ostdeutschen Länder zusammen. Das muss auch gesagt werden, sonst stimmt der Vergleich nicht. Und Berlin ?Berlin ist ein Sonderfall. Als Hauptstadt, früher geteilt, hat vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Nicht umsonst gibt es in den USA , Washington D.C.

LehrerInNRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #48 am: 18.03.2019 20:25 »
Das Ganze nimmt langsam groteske Züge an! Worauf wartet man seitens der Landesrgierung denn?

Selbst die bettelärmsten Bundesländer haben sich schon geäußert!

Ihre Aussage ist wirklich amüsant, bedenkt man, wie marode NRW ist und dass man mittlerweile das zweitgrößte Nehmerland des Länderfinanzausgleichs ist. Von welchen bettelarmen Ländern sprechen Sie also ? NRW sollte Ihnen da zu allererst einfallen. Falls Sie neue Bundesländer wie Thüringen oder Sachsen meinen: Die stehen weit besser da als NRW.

https://orange.handelsblatt.com/artikel/42016

Mit Blick auf den Haushalt ist es keine Selbstverständlichkeit, solche Abschlüsse zeitnah zu übertragen.

Es geht nicht um die Höhe einer etwaigen Übertragung. Es geht einfach um die Art und Weise. Das sich seitens des Landes anscheinend nicht mal eine Einladung an die Gewerkschaften erfolgt ist, um über die Übertragung zu reden, empfinde ich als Frechheit.

CK7985

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #49 am: 18.03.2019 22:09 »
Das verstehe ich nicht ganz. Nebenbei hat nach dem Krieg NRW sehr viel zum Finanzausgleich beigetragen. Mit Wegfall der Steinkohle in den 60er Jahren fiel NRW in die „Nehmerländer“. Wenn ich das richtiggelesen habe, erhalten die ostdeutschen Länder zwei Drittel des Finanzausgleiches bei rd 17 Millionen Einwohner . NRW hat vielmehr Einwohner(24Millinen) als alle ostdeutschen Länder zusammen. Das muss auch gesagt werden, sonst stimmt der Vergleich nicht. Und Berlin ?Berlin ist ein Sonderfall. Als Hauptstadt, früher geteilt, hat vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Nicht umsonst gibt es in den USA , Washington D.C.

NRW erstickt in seinen Schulden.
Das gilt nur leicht verschoben auch für die Pro-Kopf-Verschuldung.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/157124/umfrage/schuldenstand-der-bundeslaender-2010/

Wie Sie daran auch ablesen können, haben die ostdeutschen Bundesländer, allen voran Sachsen, ihre Haushalte konsolidiert, bauen konsequent Schulden ab und sind schon heute weitestgehend auf das Ende des Solidarpakts ausgerichtet.

Am besten, man mach den Ost-West-Konflikt wieder auf "die Ossis" für die Zustände in NRW verantwortlich, wo überhaupt nichts zu den Überschüssen beigetragen wird. Dieses kommen ausschließlich aus Bayern, BaWü und Hessen. Insofern ist es doch nur umsichtig, mit Bedacht über über die Besoldungsanpassung zu entscheiden. Sie wird sicher kommen.

Thüringen hat bereits am 05.03. 3,2%, 3,2% und 1,4% beschlossen. Die schnelle Reaktion ist aber eher auf die anstehenden Landtagswahlen zurückzuführen ;-)


allesok

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #50 am: 18.03.2019 22:40 »
Das Ergebnis in Kürze: Die reichen Bundesländer im Süden zahlen für die ärmeren im Norden und Osten. Bayern war 2017 mit 5,9 Milliarden Euro größter Geber im Finanzausgleich, dahinter kamen Baden-Württemberg und Hessen. Größter Profiteur war Berlin, das 4,2 Milliarden Euro erhielt – mehr als ein Drittel der Gesamtsumme. Ingesamt flossen mehr als zwei Drittel des umverteilten Geldes nach Ostdeutschland.

Sachsen mit rund 4millionen Einwohner fast keinen Schlden erhielt 1,18 Milliarden
NRW mit rund 17 Millinen Einwohnern und jede Menge Schulden erhielt 1,24 Milliarden.

Hat nichts mit West — Ost zu tun.


allesok

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #51 am: 18.03.2019 22:52 »
Man darf sich nicht wundern, wenn Gegenstimmen zu den Behauptungen kommen, dass NRW in Schulden erstickt und mit Bedacht über Besoldungserhöhungen zu entscheiden ist.

Es geht hier doch einzig und allein darum, wie LehrerINNRW schreibt, die ART und WEISE wie hier gehandelt wird. Und dabei nützt es nichts, auf NRW zu zeigen, dass diese hoch verschuldet sind und mit Bedacht über Erhöhungen entscheiden sollen.

Das soll jetzt alles sein. Und in die Ecke „Ossi“ lasse ich mich nicht drücken, da ich da selbst herkomme.

BerndStromberg

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #52 am: 19.03.2019 01:03 »
Ihre Aussage ist wirklich amüsant, bedenkt man, wie marode NRW ist und dass man mittlerweile das zweitgrößte Nehmerland des Länderfinanzausgleichs ist.
[...]
Mit Blick auf den Haushalt ist es keine Selbstverständlichkeit, solche Abschlüsse zeitnah zu übertragen.

Allein ein Verweis auf die Haushaltslage allein stellt allerdings mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechnung zur Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung in Berlin, einem Nehmerland mit gigantischer Prokopfverschuldung, keine ausreichende Rechtfertigung mehr für ein weiteres Abkoppeln der Beamtenbesoldung von den Tarifergebnissen im öD dar:

BVerwG, AZ. 2 C 8.17, Beschluss vom 22.09.2017, Rn. 112:
Zitat
Der bloße Verweis auf die angespannte Finanzlage des Landes reicht für die Rechtfertigung eines Verstoßes gegen die durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Alimentation der Beamten und Richter nicht aus. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont: "Die Finanzlage der öffentlichen Haushalte, die Herausforderungen durch die Globalisierung, der demografische Wandel und die finanziellen Nachwirkungen der Wiedervereinigung vermögen eine Einschränkung des Grundsatzes amtsgemäßer Versorgung nicht zu begründen. Könnte die finanzielle Situation der öffentlichen Hand für sich bereits eine Veränderung des Grundsatzes der Alimentierung rechtfertigen, so wäre diese dem uneingeschränkten Zugriff des Gesetzgebers eröffnet. Die Schutzfunktion des Art. 33 Abs. 5 GG liefe hierdurch ins Leere " (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 <388>)

Gleiches gilt übrigens für die durch eine Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten unweigerlich anwachsenden Pensionslasten, die vonseiten der TdL in der aktuellen Tarifrunde bereits ins Feld geführt wurden:

BVerwG, AZ. 2 C 8.17, Beschluss vom 22.09.2017, Rn. 113-115:
Zitat
Auch das Argument, der Dienstherr müsse Vorsorge für die spätere "Pensionslast" betreiben, kann eine Rechtfertigung für ein Unterschreiten der verfassungsrechtlichen Mindestalimentierung nicht bieten.

Beim Ruhegehalt des Beamten oder Richters handelt es sich um ein "durch seine Dienstleistung erworbenes Recht" (BVerfG, Beschluss vom 11. April 1967 - 2 BvL 3/62 - BVerfGE 21, 329 <344 f.>). Die Altersversorgung wird dadurch (vor-)finanziert, dass der Beamte oder Richter im aktiven Dienst nur Bruttobezüge erhält, die von vornherein - im Hinblick auf den künftigen Pensionsanspruch - niedriger festgesetzt sind (BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 <298> sowie Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 u.a. - ZBR 2017, 305 Rn. 49; BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 C 2.15 - BVerwGE 154, 253 Rn. 17). Der Beamtenversorgung wohnt damit ein "immanentes System der fiktiven Eigenbeteiligung der Beamten an ihrer Altersversorgung durch Gehaltsverzicht" inne (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 u.a. - BVerfGK 12, 189 <203>). Das Bundesdesverfassungsgericht hat dies in ständiger Rechtsprechung mit der Formulierung zum Ausdruck gebracht, bei den Versorgungsbezügen handele es sich um ein "erdientes Ruhegehalt, welches durch Art. 33 Abs. 5 GG ebenso gesichert ist wie das Eigentum durch Art. 14 GG" (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 <387> m.w.N.). Nur deshalb kann es in verfassungssystematischer Sicht auch hingenommen werden, die erdienten An- wartschaften nicht unmittelbar dem Eigentumsbegriff aus Art. 14 GG unterzuordnen - wie dies für den Versorgungsanspruch der Berufssoldaten gilt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1963 - 2 BvR 481/60 - BVerfGE 16, 94 <111>).

Das Phänomen der "Pensionslasten" findet seine Ursache darin, dass der Dienstherr - abgesehen von den geringen Beträgen aus der Versorgungsrücklage nach § 14a BBesG - für die im Ruhestand anfallenden Alimentationsleistungen an seine Beamten und Richter keine Rücklagen bildet. Anders als bei Tarifangestellten, für die jeweils aktuell im Leistungsmonat durch den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen ein eigenständiger Finanzstock für Rentenzahlungen angelegt und ausgegliedert wird, unterlässt der Staat als Dienstherr für seine Beamten und Richter eine entsprechende Vorsorge. Diese Entscheidung entstammt der Sphäre und Regelungsmacht des Dienstherrn; sie zieht die Frage, wie die "Pensionslasten" im Auszahlungszeitpunkt finanziert werden können, zwingend und vorhersehbar nach sich. Entscheidet sich der Gesetzgeber gleichwohl für eine derartige Verfahrensweise, kann dies nicht als Rechtfertigung für Leistungskürzungen zulasten der Beamten oder Richter her-angezogen werden. Ein derartiger Begründungsansatz wäre offenkundig treuwidrig und widerspräche dem besonderen Charakter des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses, das nicht nur einseitig zu Lasten des Beamten oder Richters wirkt. Die aus der fehlenden Rücklagenbildung für die Ruhestandsversorgung der Beamten und Richter folgenden Schwierigkeiten bei der Finanzierung künftiger Versorgungslasten ist nicht geeignet, eine Rechtfertigung für eine Verletzung verfassungsrechtlicher Vorgaben zu begründen.

https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/220917B2C8.17.0.pdf

Die Zeiten, in denen die Beamten unter Hinweis auf die hohe Personalkostenquote von über 40% in den Ländern zu Sonderopfern herangezogen werden konnten (die in NRW seit 2002 übrigens mittlerweile bereits 36 Milliarden Euro betragen), dürften damit endgültig der Vergangenheit angehören.
« Last Edit: 19.03.2019 01:20 von BerndStromberg »

BerndStromberg

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #53 am: 19.03.2019 01:49 »
Wenn der Haushaltsgesetzgeber also am öffentlichen Dienst sparen wollte, hätte er damit bereits beim Tarifabschluss ansetzen müssen und hätte nicht mit den Einsparungen bis zur Besoldungsrunde abwarten dürfen:

BVerwG, Az. 2 C 8.17, Beschluss vom 22.09.2017, Rn. 115:
Zitat
Unabhängig hiervon mögen sich bei einer akuten Finanzkrise verfassungsrechtliche Rechtfertigungen für eine Kürzung auch der Alimentierungsleistungen für Beamte und Richter ergeben. Derartig notstandsartige Erscheinungen treffen indes alle staatliche Leistungen, also z.B. auch die an Tarifbeschäftigte gewährten Löhne und Leistungen. Dieser Umstand stellt aber keinen Grund dafür dar, vorbeugend ausschließlich Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Alimentationsleistungen der Beamten und Richter vorzunehmen, die dann zu einem weiteren Auseinanderklaffen der Einkommensentwicklung von Beamten und Richtern einerseits und Tarifbeschäftigten andererseits führen. Das besondere öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis von Beamten und Richtern verpflichtet diese nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen (BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 u.a. - ZBR 2017, 340 Rn. 68; Lindner, BayVBl. 2015, 801 <806>). Nach den allgemeinen Grundsätzen praktischer Konkordanz kommt eine Begrenzung vorbehaltlos gewährleisteter Grundrechtspositionen vielmehr nur in Betracht, wenn andere zumutbare Lösungsalternativen nicht bestehen. Diese Lage kann nicht angenommen werden, solange staatliche Haushaltsmittel vorhanden sind und etwa für die ungeschmälerte Entlohnung der Tarifbeschäftigten oder freiwil lige Subventionsgewährungen eingesetzt werden (vgl. Stuttmann, NVwZ 2015, 1007 <1012>).
« Last Edit: 19.03.2019 01:59 von BerndStromberg »

Ytsejam

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #54 am: 19.03.2019 12:12 »
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/erklaerung-des-ministers-der-finanzen

Der Minister der Finanzen, Lutz Lienenkämper, teilt mit:

„Ich beabsichtige, dem Kabinett vorzuschlagen, das Tarifverhandlungsergebnis für die Angestellten 1:1 rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Das bedeutet eine Erhöhung um 3,2 Prozent zum 1.Januar 2019, weitere 3,2 Prozent zum 1.Januar 2020 und weitere 1,4 Prozent zum 1. Januar 2021. Wir haben die Gewerkschaften für Freitag zu einem Gespräch hierüber in die Staatskanzlei eingeladen.“

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Casiopeia1981

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #56 am: 19.03.2019 23:29 »
Ist ruhig geworden!

Wo sind denn die ganzen Schwarzmaler und Unkenrufer?

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #57 am: 20.03.2019 07:17 »
...und vor allem, wo sind die ganzen Keingeldzähler, die nachfragen, wann denn endlich die Nachzahlung kommt... 8)

...und nachfragen, ab wann man Verzugszinsen fordern kann... ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BStromberg

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #58 am: 20.03.2019 07:23 »
Ist ruhig geworden!

Wo sind denn die ganzen Schwarzmaler und Unkenrufer?

So pessimistisch war die Grundstimmung hier doch eigentlich nicht; ist mir zumindest nicht so vorgekommen. Wenn man um die Worte von Herrn MP Laschet Anfang des Jahres beim DBB weiß, dann war klar, dass er liefern muss und nach dieser (scheinbar unkomplizierten 1:1 Übertragung) zukünftig auch irgendwas noch an der Struktur basteln wird, um den ö.D. attraktiver zu machen.

Na ja, warten wir mal auf das Anpassungsgesetz.

Ich für meinen Teil bin eigentlich nur noch gespannt, ob die das bereits am 10./11. April im Plenum (und damit vor der Erklärungsfrist über den zu Grunde liegenden Tarifabschluss) oder "erst" zur Sitzungsrunde 22.-24. Mai einbringen werden (dann träfe meine Prognose zu, dass es mit der Besoldung für 07/2019) zahlungswirksam wird.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

BerndStromberg

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #59 am: 20.03.2019 08:22 »
Ist ruhig geworden!

Wo sind denn die ganzen Schwarzmaler und Unkenrufer?

So pessimistisch war die Grundstimmung hier doch eigentlich nicht; ist mir zumindest nicht so vorgekommen.
Finde ich auch.

Die Umstände haben sich in den letzten Jahren auch einfach zugunsten der Beamten verschoben:

1. Rot-Grün wurde abgewählt

2. Die Haushaltslage hat sich (vorübergehend) entspannt

3. Der Fachkräftemangel hat weiter zugenommen

4. Die Rechtsprechung hat den Finanzministern rote Linien aufgezeigt, die zuletzt noch einmal vom BVerwG nachgezogen wurden.