Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen  (Read 68151 times)

afermatw

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #30 am: 12.03.2019 17:00 »
In der Darstellung des Herrn Lienenkämper heißt es weiter:

Zitat
"Eine daher notwendige zentrale Vorsorge für eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge sowie der Entgelte im Tarifbereich ist im  Einzelplan 20 in dem Verstärkungsansatz bei Titel 461 11  enthalten."
Zitat Ende

Ich werde aus dem hier

http://www.haushalt.fm.nrw.de/daten/hh2019.ges/daten/pdf/2019/hh20/kap020.pdf

diesbezüglich aber nicht schlau: Sind in 46 111 die 760 Milliönchen (760 000 000) der Posten, der als Quelle für die Erhöhung vorgesehen ist?
 
Reicht das für 2019 für zeit- und wirkungsgleiche Übernahme? (lt. Lienenkämper sind schon mal 220 Mio für die Tarifbeschäftigten auszugeben)

Und warum ist der Posten 2019 kleiner als der Posten, der 2018 vorgesehen war (981 Mio) ???

BerndStromberg

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #31 am: 12.03.2019 17:16 »
In der Darstellung des Herrn Lienenkämper heißt es weiter:

Zitat
"Eine daher notwendige zentrale Vorsorge für eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge sowie der Entgelte im Tarifbereich ist im  Einzelplan 20 in dem Verstärkungsansatz bei Titel 461 11  enthalten."
Zitat Ende

Ich werde aus dem hier

http://www.haushalt.fm.nrw.de/daten/hh2019.ges/daten/pdf/2019/hh20/kap020.pdf

diesbezüglich aber nicht schlau: Sind in 46 111 die 760 Milliönchen (760 000 000) der Posten, der als Quelle für die Erhöhung vorgesehen ist?
 
Reicht das für 2019 für zeit- und wirkungsgleiche Übernahme? (lt. Lienenkämper sind schon mal 220 Mio für die Tarifbeschäftigten auszugeben)

Und warum ist der Posten 2019 kleiner als der Posten, der 2018 vorgesehen war (981 Mio)?

Vielleicht hat der letzte Punkt ja hiermit etwas zu tun:

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/landeshaushalt-verfassungswidrig-rechnungshof-100.html

BStromberg

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #32 am: 13.03.2019 07:02 »
Ich bin mal vorsichtig optimistisch, dass NRW zeit- und wirkungsgleich übertragt... nicht etwa, weil die Beamtenschaft den Herren im IM und FM am Herzen liegen würde, sondern weil es eine politisch-opportunistische Notwendigkeit ist.

Die Abwahl von Frau Kraft dürfte Herrn Laschet noch durchaus präsent sein; die Beamtenschaft hat seinerzeit ein Scherflein zum Machtwechsel beigetragen.  ;)

Außerdem flüstert mir mein Netzwerk bei der Polizei, dass man dort mit der Arbeit des Innenministers insgesamt recht zufrieden zu sein scheint... das - so meine Mutmaßung - werden die Herren nicht auf's Spiel setzen wollen!

Mit einer zügigen Gesetzesänderung rechne ich aber nicht... nächste Sitzungsrunde des LT-Plenums ist am 10./11. April; wird eher eine Verabschiedung zur Sitzungsrunde 22./23./24. Mai. Da dann aber bereits der Rechenlauf für die Bezüge des Besoldungsmonats Juni durch ist, wird es nach vorsichtiger Schätzung eine Nachzahlung zum Besoldungsmonat 07/2019 geben.

We will see...
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BerndStromberg

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #33 am: 13.03.2019 16:38 »
Zitat
Schleswig-Holstein
Im Landesdienst von Schleswig-Holstein soll lediglich die lineare Komponente der Tarifeinigung TV-L auf die Beamten übertragen werden. Vorgesehen sind +3,01% zum 01.01.2019, +3,12% zum 01.01.2020 und +1,29% zum 01.01.2021, sowie eine nicht tabellenwirksame Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro Teilzeit anteilsmäßig zum 01.01.2019. Der "strukturelle Teil" der Tariferhöhung soll dann in einer geplanten "Besoldungsstrukturreform" berücksichtigt werden. Insbesondere ist geplant, dabei "die Eingangsämter zu stärken", "um den öffentlichen Dienst für junge Menschen noch attraktiver zu machen", so Finanzministerin Monika Heinold (Grüne).
So könnte es auch in NRW laufen:

https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/guter-oeffentlicher-dienst-braucht-bessere-bezahlstrukturen.html

Eine solche Vorgehensweise würde auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09) zur Beamtenbesoldung Sinn machen:

Zitat
Dabei hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, wie bei der Festsetzung der Bezüge den Anforderungen des Gebotes eines Mindestabstandes zum Grundsicherungsniveau Rechnung zu tragen ist. Dies kann etwa durch eine Anhebung des Bemessungssatzes der Beihilfe auf 100 v.H. der entstandenen Aufwendungen, eine Anhebung des Eingangsgehaltes einer Besoldungsstufe verbunden mit einer geringeren prozentualen Steigerung in den Erfahrungsstufen, eine Anhebung des Familienzuschlags in den unteren Besoldungsgruppen oder durch sonstige geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung der sich in diesem Fall für höhere Besoldungsgruppen möglicherweise aufgrund des Abstandsgebotes ergebenden Konsequenzen geschehen.
« Last Edit: 13.03.2019 16:56 von BerndStromberg »

LehrerInNRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #34 am: 14.03.2019 10:11 »
Die Schlewsig-Holstein Lösung wäre doch ok. Mit welchem Recht sollten die hohen A-Besoldungen 3,2% kriegen hohe E-Gehälter aber nur 3,01%? Wenn das ganze rückwirkend zum 1.1 kommt, gibts sogar Urlaubsgeld dieses Jahr.

BStromberg

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #35 am: 14.03.2019 10:14 »
Zitat
Schleswig-Holstein
Im Landesdienst von Schleswig-Holstein soll lediglich die lineare Komponente der Tarifeinigung TV-L auf die Beamten übertragen werden. Vorgesehen sind +3,01% zum 01.01.2019, +3,12% zum 01.01.2020 und +1,29% zum 01.01.2021, sowie eine nicht tabellenwirksame Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro Teilzeit anteilsmäßig zum 01.01.2019. Der "strukturelle Teil" der Tariferhöhung soll dann in einer geplanten "Besoldungsstrukturreform" berücksichtigt werden. Insbesondere ist geplant, dabei "die Eingangsämter zu stärken", "um den öffentlichen Dienst für junge Menschen noch attraktiver zu machen", so Finanzministerin Monika Heinold (Grüne).
So könnte es auch in NRW laufen:

https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/guter-oeffentlicher-dienst-braucht-bessere-bezahlstrukturen.html

Eine solche Vorgehensweise würde auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09) zur Beamtenbesoldung Sinn machen:

Zitat
Dabei hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, wie bei der Festsetzung der Bezüge den Anforderungen des Gebotes eines Mindestabstandes zum Grundsicherungsniveau Rechnung zu tragen ist. Dies kann etwa durch eine Anhebung des Bemessungssatzes der Beihilfe auf 100 v.H. der entstandenen Aufwendungen, eine Anhebung des Eingangsgehaltes einer Besoldungsstufe verbunden mit einer geringeren prozentualen Steigerung in den Erfahrungsstufen, eine Anhebung des Familienzuschlags in den unteren Besoldungsgruppen oder durch sonstige geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung der sich in diesem Fall für höhere Besoldungsgruppen möglicherweise aufgrund des Abstandsgebotes ergebenden Konsequenzen geschehen.


Ja, so denke ich, wird es in NRW in etwa laufen... ob mit oder ohne Einmalzahlung, das unterliegt dann wohl der "Tagesform" der Gesetzesersteller  :)

Um dem Abstandsgebot der Besoldung zur Sozialhilfe "durch die Bank" gerecht zu werden, könnte der Besoldungsgesetzgeber auch ohne größere strukturelle Eingriffe gut klar kommen... man müsste bloß die verschiedenen "Einweg-Schweinereien" revidieren, die sich im Laufe der Zeit manifestiert haben; z.B. in Gestalt der Abschaffung von (sozial höchst unausgewogenen!) Kostendämpfungspauschalen in der Beihilfe.

Das Gesamtpaket macht am Ende bekanntlich die Attraktivität des ö.D. aus... und da sehe ich in Bezug der Besoldungsgruppen untereinander gar keinen all zu großen strukturellen Nachholbedarf... auch nicht, was die Eingangsämter der jew. Laufbahngruppen betrifft; zumal die Stufenzuordnung nach (Vor)Leistung und Erfahrung mittlerweile ja gelebte Praxis ist.

Die Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien dürfte wohl auch verfassungskonform sein. M.M.n. erst recht ab den Zählkindern 3+. Ggf. wäre eine moderate Besserstellung der Familienzuschläge für Kind 1 und 2 in Erwägung zu ziehen, aber da hat ja ein hiesiges Forumsmitglied jüngst ein gerichtliches Stoppschild per Urteil zu erhalten (wobei ich die Argumentation des Klägers für durchaus fundiert und gut nachvollziehbar gehalten habe)... aber ich will nicht vom Kernthema abschweifen.


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MoinMoin

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #36 am: 14.03.2019 10:23 »
Mit welchem Recht sollten die hohen A-Besoldungen 3,2% kriegen hohe E-Gehälter aber nur 3,01%?
Ein Grund (Recht) wäre, dass etwas nachgeholt werden muss für die amtsangemessene Alimentation.

Leitz

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #37 am: 14.03.2019 16:14 »
.... gibts keine Neuugkeiten ? Heute war doch die Haushalts und Finanzausschuss Sitzung

allesok

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #38 am: 14.03.2019 16:16 »
Sitzung jau. Bei Kaffee und Kuchen

BerndStromberg

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #39 am: 15.03.2019 11:43 »
„Und wenn sie nicht gestorben sind, dann rechnen sie noch heute.“  ::)

Ich nehme es einfach mal als gutes Zeichen, dass der DBB NRW immer noch so ruhig bleibt. Wenn da Sauereien geplant wären, wäre es (hoffentlich) anders...

Raute1

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #40 am: 15.03.2019 12:58 »
Trotzdem; 2 Wochen vorbei und keinerlei Verlautbarungen, das finde ich schon sehr traurig bzw. skandalös. Hat Laschet nicht sonst zu allem eine Meinung ? Und Gespräche mit den Gewerkschaften sind auch noch nicht terminiert oder ? Auch aus dem kommunalen Raum kommt rein gar nichts.

BerndStromberg

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #41 am: 15.03.2019 14:04 »
Vielleicht hat man sich darauf geeinigt, erst einmal hinter verschlossenen Türen zu verhandeln?

Nach den Äußerungen Laschets in der Vergangenheit zur Anpassung von „Bezahlstrukturen“ im öD und der Entscheidung des BVerwG Ende letzten Jahres zur Berliner Beamtenbesoldung vermute ich, dass hier gerade ein größeres Rad gedreht wird.
So wie in Bayern (vgl. den Nachbarthread), wobei der bayerische FM aufgrund der völlig anderen Haushaltslage beim Rechnen natürlich weniger Finger zuhilfe nehmen muss als der FM aus NRW  ;)

Am Ende gilt hoffentlich der Satz: „Was lange währt, wird endlich gut“...

Casiopeia1981

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #42 am: 18.03.2019 12:22 »
Hallo zusammen,

vorab: Ich arbeite weder im FM noch habe ich zur konkreten Besoldungsrunde etwas gehört.

Aber: Der FM hatte im letzten Jahr bereits mitgeteilt, dass an einer Dienstrechtsreform gearbeitet wird. Vielleicht warten wir einfach ab, was in nächster Zwit passiert und schauen einfach optimistisch nach vorne.

Kurbalin

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #43 am: 18.03.2019 13:06 »
Mit dem Optimismus ist das so eine Sache. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen leider ziemlich deutlich, dass eine gesunde Skepsis durchaus angebracht ist. Leider gehen die Besoldungserhöhungen bei weitem nicht so sang- und klanglos durch, wie die Diätenerhöhungen der Abgeordneten - egal welche Farbkonstellation die Regierung gerade stellt.

Die Dienstrechtsreform ist ja nicht wirklich angekündigt worden, sondern Ende des ersten Quartals 2018 an die Presse durchgesichert. Und selbst da hieß es noch, dass bis zur Umsetzung Jahre vergehen können. Darüber hinaus ist Dienstrecht ja nicht gleich Besoldungsrecht. Das Besoldungsrecht ist erst kürzlich novelliert worden - freiwillig wird man da so schnell nicht wieder anpacken. Die anstehende Dienstrechtsreform soll sich den Informationen zufolge ja eher mit Themen wie Lebensarbeitszeitkonten, Vereinfachung der Beihilfeabrechnung etc. befassen.

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
« Antwort #44 am: 18.03.2019 17:05 »
Das Ganze nimmt langsam groteske Züge an! Worauf wartet man seitens der Landesrgierung denn?

Selbst die bettelärmsten Bundesländer haben sich schon geäußert!