Autor Thema: [BY] Mögliche Nachteile durch Abordnung  (Read 3281 times)

Peter Carsten

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
[BY] Mögliche Nachteile durch Abordnung
« am: 02.08.2019 16:08 »
Hallo zusammen,

bin ganz neu in diesem Forum und hoffe, dass Ihr mir bei meiner Fragestellung vielleicht den einen oder anderen Hinweis geben könnt.

Ich habe mich kürzlich erfolgreich auf eine Stelle in einem bayerischen Staatsministerium beworben. Im Vorstellungsgespräch wurde mir dann mitgeteilt, dass die Stelle haushaltstechnisch derzeit noch an einer nachgeordneten Behörde angesiedelt ist und ich - bis die erforderliche Planstelle im Ministerium vorhanden ist - zunächst an der nachgeordneten Behörde verwendet und gleichzeitig an das Staatsministerium abgeordnet werden soll (mit dem Ziel der späteren Versetzung). Es würden mir hieraus jedoch keine Nachteile gegenüber einer sofortigen Versetzung entstehen.

Könnt Ihr das bestätigen bzw. falls nicht, welche Nachteile könnten dies sein?!

Herzlichen Dank bereits vorab für eure Einschätzung.
vg Peter

Kleeblatt

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 75
Antw:[BY] Mögliche Nachteile durch Abordnung
« Antwort #1 am: 05.08.2019 13:42 »
Wer ist die nachgeordnete Behörde?
Ist das eine eigenständige Behörde?
Gleicher Dienstherr?

Gerda Schwäbel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 246
Antw:[BY] Mögliche Nachteile durch Abordnung
« Antwort #2 am: 05.08.2019 14:13 »
…  zunächst an der nachgeordneten Behörde verwendet und gleichzeitig an das Staatsministerium abgeordnet werden soll (mit dem Ziel der späteren Versetzung).

Das haben Sie wohl missverstanden. Sinn ergibt das nur, wenn Sie zunächst an die nachgeordnete Behörde versetzt und gleichzeitig an das Staatsministerium abgeordnet werden. Zweck der Abordnung ist es ja gerade, dass Sie beim Staatsministerium verwendet werden, während Sie der anderen Behörde angehören.

Zur Beantwortung Ihrer Frage: Ja!

Wer ist die nachgeordnete Behörde?
Welche Bedeutung hat das Ihrer Meinung nach?

Ist das eine eigenständige Behörde?
Wenn es keine eigenständige Behörde, sondern eine nichtselbständige Außenstelle des Staatsministeriums wäre, wäre dann das Problem "keine Planstelle beim Ministerium vorhanden" aus der Welt?

Gleicher Dienstherr?

Kann die Dienststelle eines anderen Dienstherrn einem bayerischen Staatsministerium nachgeordnet sein?