… zunächst an der nachgeordneten Behörde verwendet und gleichzeitig an das Staatsministerium abgeordnet werden soll (mit dem Ziel der späteren Versetzung).
Das haben Sie wohl missverstanden. Sinn ergibt das nur, wenn Sie zunächst an die nachgeordnete Behörde
versetzt und gleichzeitig an das Staatsministerium abgeordnet werden. Zweck der Abordnung ist es ja gerade, dass Sie beim Staatsministerium verwendet werden, während Sie der anderen Behörde angehören.
Zur Beantwortung Ihrer Frage: Ja!
Wer ist die nachgeordnete Behörde?
Welche Bedeutung hat das Ihrer Meinung nach?
Ist das eine eigenständige Behörde?
Wenn es keine eigenständige Behörde, sondern eine nichtselbständige Außenstelle des Staatsministeriums wäre, wäre dann das Problem "keine Planstelle beim Ministerium vorhanden" aus der Welt?
Gleicher Dienstherr?
Kann die Dienststelle eines anderen Dienstherrn einem bayerischen Staatsministerium nachgeordnet sein?