Autor Thema: [SN] Altersgrenze Verbeamtung  (Read 2814 times)

Anni77

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
[SN] Altersgrenze Verbeamtung
« am: 06.08.2019 18:59 »
Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand eine Antwort auf meine Frage geben:
Mein Arbeitgeber (Kommunalverwaltung im Freistaat Sachsen) teilte mir Ende letzten Jahres mit, dass bei mir die Möglichkeit einer Verbeamtung besteht. Ich nahm das Angebot an. Die Verbeamtung auf Probe sollte zum 1.9. diesen Jahres stattfinden. Heute bekam ich eine Information, dass das Beamtengesetz geändert wurde. Eine Verbeamtung sei nur bis zum 42. Lebensjahr möglich. Dieses habe ich im Juni diesen Jahres vollendet.
Nachdem ich nun bei der PKV meinen Antrag auf Krankenversicherung zurückziehen wollte, bekam ich von da die Information, dass ich eine Ausnahme aufgrund der Kindererziehungszeiten stellen könne. Somit sei eine Verbeamtung bis zum 44. Lebensjahr möglich.
Nun meine Frage: hat jemand Erfahrung damit? Waren Anträge auf solche Ausnahmen schon erfolgreich? Und was muss ich dabei beachten?
Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten
« Last Edit: 07.08.2019 02:19 von Admin2 »

Saggse

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 202
Antw:[SN] Altersgrenze Verbeamtung
« Antwort #1 am: 07.08.2019 08:57 »
Der Paragraph wird wohl extrem eng ausgelegt. Er gilt nur, wenn aufgrund von Elternzeit keine Verbeamtung durchgeführt werden soll. Soll heißen:

Du wirst am 1.1.2019 Mutter und nimmst ab Geburt zwei Jahre Elternzeit. Am 1.7.2019 wirst du 42 und überschreitest damit die Altersgrenze. In diesem speziellen Ausnahmefall ist eine Verbeamtung bis zum 30.6.2020 möglich.

Vgl. https://www.gew-sachsen.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/verbeamtung-nach-vollendetem-42-lebensjahr-nur-in-begruendeten-einzelfaellen/

(Eine Elternzeit steht einer Verbeamtung nicht grundsätzlich im Wege, ist jedoch mit gewissen Nachteilen bei der Krankenversicherung verbunden. Man muss sich - trotz fehlenden Einkommens - wahlweise freiwillig gesetzlich oder privat versichern, wodurch in jedem Fall Beiträge fällig werden.)