Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand eine Antwort auf meine Frage geben:
Mein Arbeitgeber (Kommunalverwaltung im Freistaat Sachsen) teilte mir Ende letzten Jahres mit, dass bei mir die Möglichkeit einer Verbeamtung besteht. Ich nahm das Angebot an. Die Verbeamtung auf Probe sollte zum 1.9. diesen Jahres stattfinden. Heute bekam ich eine Information, dass das Beamtengesetz geändert wurde. Eine Verbeamtung sei nur bis zum 42. Lebensjahr möglich. Dieses habe ich im Juni diesen Jahres vollendet.
Nachdem ich nun bei der PKV meinen Antrag auf Krankenversicherung zurückziehen wollte, bekam ich von da die Information, dass ich eine Ausnahme aufgrund der Kindererziehungszeiten stellen könne. Somit sei eine Verbeamtung bis zum 44. Lebensjahr möglich.
Nun meine Frage: hat jemand Erfahrung damit? Waren Anträge auf solche Ausnahmen schon erfolgreich? Und was muss ich dabei beachten?
Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten