Der Berechnung der realen Nettobesoldungserhöhung über die zu betrachtenden drei Jahre 2019 bis 2021 lege ich die bekannten Brutto-Daten zugrunde (die allgemeine Stellenzulage hatte ich vormals nicht mit eingerechnet, MoinMoin, es ist richtig und sinnvoll, dass Du sie von Anfang an verwendet hast) und ergänze die dazugehörigen Netto-Daten:
A13, Stufe 12 (Endstufe) Niedersachsen (auch im Folgenden: Steuerjahr 2019, Lohnsteuerklasse I, keine Familienzulage, keine Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuer Arbeitszeit 100 Prozent, inklusive allgemeine Stellenzulage höherer Dienst, vgl.
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2018i&g=A_13&s=12&f=0&z=100&zulage=&stj=2019&stkl=1&r=0&zkf=0):
2019
(a) Jahresbruttobesoldung ohne Tariferhöhung (12 x 5.164,88): 61.978,56 €
(b) Jahresnettobesoldung ohne Tariferhöhung (12 x 3.756,82): 45.081,84 €
(c) Jahresbruttobesoldung mit Tariferhöhung: (2 x 5.164,88 + 10 x 5.330,15): 63.631,26 €
(d) Jahresnettobesoldung mit Tariferhöhung: (2 x 3.756,82 + 10 x 3.848,85): 46.002,14
Besoldungserhöhung brutto ((c/a) x 100) - 100): 2,67 Prozent
Besoldungserhöhung netto ((d/b) x 100) - 100): 2,04 Prozent
Bei einem (harmonisierten) Verbraucherpreisindex (verkürzt: dem in der Öffentlichkeit lieber verwendeten Begriff der Inflationsrate) von 1,7 Prozent (wie im Jahr 2018) bliebe 2019 eine reale Nettobesoldungserhöhung von rund 0,35 Prozent.
2020:
(a) Jahresbruttobesoldung ohne Tariferhöhung (12 x 5.330,15): 63.961,8 €
(b) Jahresnettobesoldung ohne Tariferhöhung (12 x 3.848,84): 46.186,08 €
(c) Jahresbruttobesoldung mit Tariferhöhung: (2 x 5,330,15 + 10 x 5.500,72): 65.667,5 €
(d) Jahresnettobesoldung mit Tariferhöhung: (2 x 3.848,84 + 10 x 3.943,81): 47.135,78
Besoldungserhöhung brutto ((c/a) x 100) - 100): 2,67 Prozent
Besoldungserhöhung netto ((d/b) x 100) - 100): 2,06 Prozent
Bei einem (harmonisierten) Verbraucherpreisindex von 1,7 Prozent (wie im Jahr 2018) bliebe 2020 eine reale Nettobesoldungserhöhung von rund 0,4 Prozent.
2021:
(a) Jahresbruttobesoldung ohne Tariferhöhung (12 x 5.500,72): 66.008,64 €
(b) Jahresnettobesoldung ohne Tariferhöhung (12 x 3.943,81): 47.325,72 €
(c) Jahresbruttobesoldung mit Tariferhöhung: (2 x 5.500,72 + 10 x 5.577,73): 66.778,74 €
(d) Jahresnettobesoldung mit Tariferhöhung: (2 x 3.943,81 + 10 x 3.986,71): 47.754,72
Besoldungserhöhung brutto ((c/a) x 100) - 100): 1,17 Prozent
Besoldungserhöhung netto ((d/b) x 100) - 100): 0,91 Prozent
Bei einem (harmonisierten) Verbraucherpreisindex von 1,7 Prozent (wie im Jahr 2018) bliebe 2021 eine reale Nettobesoldungskürzung von rund 0,8 Prozent.
Gesamtergebnis: Über die drei Jahre wären wir (bei insgesamt gleich bleibender Inflationsrate) also netto real genau dort, wo wir jetzt auch sind. Es würde zwei reale Jahresnettobesoldungserhöhungen von rund 0,4 Prozent geben und eine Nettobesoldungskürzung von 0,8 Prozent. Summa summarum würde es also bei gleich bleibenden Verhältnissen in Niedersachsen über drei Jahre keine reale Nettobesoldungserhöhung geben.
Das beschriebene Ergebnis kann man nun gut oder schlecht finden. Mir ging es zunächst einmal um die Darlegung dieses Sachverhalts.
Das niedersächsische Finanzministerium fand diesen Sachverhalt offensichtlich so sinnvoll und wird (so vermute ich zumindest) bei den Berechnungen in etwa so vorgegangen sein, dass es abgewogen hat, wann bei fortgeführten heutigen Verhältnissen der letztjährigen Inflationsrate über die kommenden drei Jahre die entsprechende reale Nettobesoldungserhöhung von weitgehend Null herauskommt (ob die Besoldungserhöhung also entsprechend zum März, April, Mai oder Juni erfolgen müsste). Zugleich macht es, ohne es zu sagen, der Öffentlichkeit weis, dass eine Besoldungserhöhung, die tatsächlich nur einen extrapolierten Inflationsausgleich gewährleistet, den Steuerzahler recht stark belastet, so ist jedenfalls die gestrige Mitteilung des Finanziminsteriums zu verstehen: „Der Tarifabschluss und die wirkungsgleiche Übertragung auf den Beamtenbereich stellen eine große Belastung für die öffentlichen Finanzen dar." (
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/niedersachsens-beamtinnen-und-beamten-erhalten-ab-01-maerz-hoehere-besoldung-174855.html)
Ein solches Vorgehen nenne ich desorientierend, weil erstens durch die Zeitverzögerung der Anpassung tatsächlich keine Wirkungsgleichheit besteht (jedenfalls im Sprachgebrauch der Allgemeinheit, die so also desorientiert wird) und weil die Öffentlichkeit zweitens ein anderes Bild von der Besoldungsanpassung erhalten würde, wenn man realistischer gesagt hätte: "Wir gewähren den Beamten nach heutigen Daten einen vollständigen Inflationsausgleich, obgleich es in den letzten beiden Jahren in Deutschland in vielen Branchen eine - zum Teil recht deutliche - Reallohnerhöhung gegeben hat. An diese Entwicklung können oder wollen wir unsere Beamten nicht beteiligen."
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich empfinde dies beschriebene Form der Nicht-Beteiligung der niedersächsischen Beamten am Aufschwung der letzten Jahre eher als nicht so ergiebig und sie zugleich von der gesamten Art her auch verhältnismäßig wenig wertschätzend. Aber das ist nur mein (moralisches) Fazit.